17.05.2024
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Tech-Lösungen fürs Unternehmen: Synergien statt Silos

Auf dem Weltmarkt sind sie Konkurrenten. Bei der Deloitte Technology Alliance Fair am 27. Mai kommen viele der weltweit wichtigsten Technologie-Anbieter zusammen. Deloitte Partner Mohamed Omran sprach mit brutkasten über die Hintergründe und Ziele.
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Synergien stehen bei der Deloitte Technology Alliance Fair im Mittelpunkt | (c) Adobe Stock
Synergien stehen bei der Deloitte Technology Alliance Fair im Mittelpunkt | (c) Adobe Stock

Was bringt SAP, IBM, Oracle NetSuite, Salesforce und ServiceNow zusammen auf ein Event? Schließlich haben die globalen Technologie-Riesen auf dem Markt teilweise konkurrierende Produkte. „Als wir sie für die Technology Alliance Fair angefragt haben, waren einige vom Konzept zunächst durchaus überrascht. Nach kurzer Zeit waren aber alle begeistert“, erzählt Deloitte Partner Mohamed Omran im Gespräch mit brutkasten.

Deloitte Technology Alliance Fair
Wann: 27.05.2024 ab 12:30
Wo: Wien Museum, Karlsplatz 8, 1040 Wien

„Synergie-Effekt kann sehr viel Mehrwert schaffen“

Denn die besagten Unternehmen und noch viele mehr sind Partner bzw. „Alliances“ von Deloitte Österreich. Auf der Technology Alliance Fair am 27. Mai wolle man unter anderem zeigen, welche Vorteile Synergien zwischen den Produkten der Anbieter für Kunden haben können, sagt Omran: „Unternehmen bilden häufig Silos und setzen in Bereichen wie CRM, ERP oder Service Management voneinander unabhängige Prozesse auf. Dabei kann ein Synergie-Effekt hier sehr viel Mehrwert schaffen. Ziel ist, dass sie beim Event mit einem Aha-Effekt herauskommen.“

Gezielte Unterstützung bei der digitalen Transformation

Dazu haben die Partner-Unternehmen auf der Technology Alliance Fair die Möglichkeit, dem Publikum ihre Lösungen vorzustellen. In mehreren Sessions und Pitches werden Best Practices, Success Stories und die aktuellsten Innovationen präsentiert, die Ihr Unternehmen gezielt bei der digitalen Transformation und Themen wie Cloud, AI, ESG, Arbeitskräftemangel und Technologiewandel unterstützen sollen.

„Wir sind diejenigen, die alles zusammenführen“

„Und wir sind diejenigen, die alles zusammenführen, die eine End-to-End-Brücke zwischen den Lösungen bilden“, erklärt der Deloitte Partner. Die „Alliances“ würden dabei die Ankerthemen darstellen. „Dazwischen gibt es viele organisatorische und strategische Angebote von uns, etwa in den Bereichen Change Management oder Product Management. Diese zusätzlichen Leistungen, die wir neben einem Implementierungsprojekt anbieten können, bringen unserer Expertise nochmal einen besonderen Mehrwert“, so Omran.

Das passiert auf der Technology Alliance Fair

Neben je 30-minütigen Präsentationen von SAP, IBM, Oracle NetSuite, Salesforce und ServiceNow sind auf der Technology Alliance Fair auch Pitches der Deloitte-„Alliances“ Parloa, Palo Alto Networks, Adobe, Integration Services und Informatica zu sehen. Eine Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus der Wirtschaft beschäftigt sich mit den Fragen: Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit Digitale & Workforce-Transformation im Unternehmen gelingen? Und welche Rolle spielt dabei AI? Beim Ausklang danach gibt es ausgiebig Gelegenheit zum Networking.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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