01.07.2020

Heimische Unternehmen fühlen sich vom Staat nicht genug unterstützt

Deloitte befragte im Mai österreichische Führungskräfte zum Handling der Coronakrise durch den Staat. Während die Regierung für den Lockdown selbst sehr gute Noten bekommt, überwiegt beim "Re-Start" die Unzufriedenheit.
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Österreichs Unternehmen fühlen sich in der Coronakrise nicht ausreichend unterstützt.
(c) Adobe Stock - thatreec - Österreichs Unternehmen fühlen sich in der Coronakrise nicht ausreichend unterstützt.

Der jährliche Deloitte Radar fällt dieses Jahr aus, weil die Zahlen wegen der Coronakrise keine Aussagekraft mehr haben, heißt es bei einer Pressekonferenz. Stattdessen befragte man im Mai 211 heimische Führungskräfte im Rahmen der Studie „Wirtschaftsstandort Österreich im Krisenmodus“ zum Handling der Coronakrise durch den Staat und zu den Aussichten für den Standort. Die Ergebnisse sind dabei durchaus ambivalent.

Coronakrise: Sehr gute Noten für Entscheidungen im Lockdown

Denn in der „Krise, so groß wie seit dem Krieg nicht“, wie es Deloitte Österreich-Chef Bernhard Gröhs nennt, gibt es für den Staat sowohl sehr gute, als auch sehr schlechte Noten. Überwältigend positiv ist etwa die Beurteilung der „raschen politischen Entscheidungen“ im Lockdown durch die Regierung: 92 Prozent der Befragten benoten diese mit „Sehr gut“ oder „Gut“. Die Qualität des Gesundheitssystems wird gar von 94 Prozent positiv beurteilt. Das Gesundheitssystem werde somit klar als Standortvorteil wahrgenommen, der auch ein großes Sicherheitsgefühl schaffe, meint Gröhs.

… und miese Noten für finanzielle Unterstützung

In relativ krassem Gegensatz dazu steht die Beurteilung der „raschen finanzielle Unterstützung für Unternehmen“ im Lockdown – hier benoteten 56 Prozent der Führungskräfte den Staat mit „Genügend“ oder „Nicht Genügend“. Bei der „raschen administrativen Unterstützung für Unternehmen“ im Lockdown waren 38 Prozent der Befragten unzufrieden.

Deutlich mehr Führungskräfte-Kritik bei „Re-Start“-Phase

Generell deutlich schlechter fallen dann die Noten der Führungskräfte für den Staat in der Phase nach dem Lockdown, dem „Re-Start“ aus. Die raschen politischen Entscheidungen werden nur mehr von 62 Prozent mit „Sehr gut“ oder „Gut“ bewertet, die Akzeptanz in der Bevölkerung ist in dieser Phase nach Einschätzung der Befragten von 94 Prozent auf 53 Prozent gesunken. Bei der „raschen finanziellen Unterstützung für Unternehmen“ gab es inzwischen von 60 Prozent der Führungskräfte schlechte Noten und bei der „raschen administrativen Unterstützung für Unternehmen“ von 47 Prozent.

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Gröhs meint dazu: „Hochfahren ist erfahrungsgemäß immer schwieriger als Herunterfahren – das spiegelt sich in den Umfrageergebnissen wider. Die überaus guten Werte in der Lockdown-Phase weisen jedoch auf das grundsätzliche Vertrauen hin, das den politischen Akteuren entgegengebracht wird. Das darf jetzt nicht verspielt werden: Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes muss schnell, unbürokratisch und nachhaltig gestärkt werden“. Und auch dazu, wie das passieren soll, befragte Deloitte die Führungskräfte.

Maßnahmen als Ausweg aus der Coronakrise

Als besonders wichtig für den Ausweg aus der Coronakrise werden die Senkung der Lohnnebenkosten (90 Prozent „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“), die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (86 Prozent), die weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes (84 Prozent), die Digitalisierung des Schulsystems (82 Prozent), allgemeine Investitionsförderungen für Unternehmen (80 Prozent) und solche speziell für Umwelttechnologien (78 Prozent) betrachtet.

„Coronakrise hat wie ein Vergrößerungsglas funktioniert“

In der Tradition des ausgefallenen Deloitte Radar wurde in der Studie auch die Beurteilung der Standortfaktoren abgefragt. „Die Coronakrise hat wie ein Vergrößerungsglas funktioniert. Was vorher gut ging, hat sich besonders bewährt – dort wo bereits der Schuh gedrückt hat, gibt es jetzt größere Probleme“, meint dazu Barbara Edelmann, Partnerin bei Deloitte Österreich. Besonders gut werden von den Führungskräften die Bereiche Infrastruktur und Lebensqualität beurteilt. Mehr Kritik gibt es in Bereichen wie Besteuerung, Bürokratie und Digitalisierung. generell gebe es aber eine „sehr gute Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftsleistung“, sagt Edelmann.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Heimische Unternehmen fühlen sich vom Staat nicht genug unterstützt

  • Der jährliche Deloitte Radar fällt dieses Jahr aus, weil die Zahlen wegen der Coronakrise keine Aussagekraft mehr haben, heißt es bei einer Pressekonferenz.
  • Stattdessen befragte man im Mai 211 heimische Führungskräfte im Rahmen der Studie „Wirtschaftsstandort Österreich im Krisenmodus“ zum Handling der Coronakrise durch den Staat und zu den Aussichten für den Standort.
  • Überwältigend positiv ist etwa die Beurteilung der „raschen politischen Entscheidungen“ im Lockdown durch die Regierung: 92 Prozent der Befragten benoten diese mit „Sehr gut“ oder „Gut“.
  • In relativ krassem Gegensatz dazu steht die Beurteilung der „raschen finanzielle Unterstützung für Unternehmen“ im Lockdown – hier benoteten 56 Prozent der Führungskräfte den Staat mit „Genügend“ oder „Nicht Genügend“.
  • Bei der „raschen administrativen Unterstützung für Unternehmen“ im Lockdown waren 38 Prozent der Befragten unzufrieden.
  • Generell deutlich schlechter fallen dann die Noten der Führungskräfte für den Staat in der Phase nach dem Lockdown, dem „Re-Start“ aus.

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