19.07.2016

Deloitte: Unternehmen und Startups für Flüchtlings-Integration

Gesellschaftliche Problemstellungen als Unternehmen zusammen mit Startups angehen - das ist der Plan von Deloitte Österreich. Der Future Fund wurde gegründet, um in den nächsten fünf Jahren anerkannten Flüchtlingen einen Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Social Entreperneurs spielen dabei eine wichtige Rolle und werden von Deloitte gefördert.
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(c) Frank Gärtner - fotolia.com: Social Startups sollen Arbeitsplätze für geflüchtete Menschen schaffen.

In den nächsten fünf Jahren sollen soziale Projekte vermehrt unterstützt werden. Dafür soll ein Budget von einer Million Euro an direkten Geldmitteln sowie Pro Bono Leistungen von 10.000 Arbeitsstunden aufgewendet werden. Ziel von Deloitte und dessen Future Fund ist es, „einen nachhaltigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen an der Schnittstelle von Gesellschaft und Wirtschaft zu leisten.“

Eine der aktuellen Herausforderungen ist das Thema Flüchtlinge. In den kommenden drei Jahren stehen Bildung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen für anerkannte Flüchtlinge in Kooperation mit Social Startups daher im Mittelpunkt des Programms. „Nur wenn es gelingt, den Geflüchteten eine echte Perspektive zu geben, können sie ein aktiver Teil unserer Gesellschaft werden“, sagt Bernhard Gröhs von Deloitte Österreich. Die erfolgreiche Integration von anerkannten Flüchtlingen hänge maßgeblich von zwei eng verbundenen Faktoren ab – Bildung und Chancen am Arbeitsmarkt.

3-Ebenen-Aktionsplan

Um einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen, wurde ein dreistufiger Arbeitsplan ausgearbeitet. Zunächst hat es sich der Future Fund zum Ziel gesetzt, Bildung, Spracherwerb und Pflichtschulabschlüsse für geflüchtete Menschen zu fördern. Das soll vor allem in Zusammenarbeit mit der Diakonie Österreich passieren, deren Bildungszentrum BACH in Mödling sowie das Integrationshaus Imst finanziell von Deloitte unterstützt werden.

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Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für schutzbedürftige Personen.

Social Entrepreneurs gesucht

Dazu hat Deloitte in Kooperation mit dem Impact Hub Vienna die Startup-Initiative found! ins Leben gerufen. Hierbei werden gezielt Social Entrepreneurs gesucht, die mit ihren Geschäftsideen Arbeitsplätze für Menschen mit Fluchthintergrund schaffen. Um ins Programm aufgenommen zu werden, können sich Startups bis 4. September 2016 bewerben.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Einzelpersonen, Teams oder bereits bestehende Initiativen handelt. Die sechs vielversprechendsten Ideen werden anschließend ausgewählt und in einem sechsmonatigen Inkubationsprozess begleitet. Drei der Soical Entrepreneurs werden zusätzlich finanziell unterstützt. Am Ende der Inkubationsphase im März sollen die Startups dazu bereit sein, sich mit ihren jeweiligen Sozialprojekten am Markt zu etablieren.

Sowohl für die Bildungs-Offensive als auch für das Startup-Programm stellt Deloitte unentgeltlich Experten als Coaches zur Verfügung, die zum Gelingen der Projekte beitragen sollen. Mit dem Programm „unterstützen wir einerseits kreative junge Unternehmer, andererseits schaffen wir Arbeitsplätze mit Zukunft für Menschen mit Fluchthintergrund“, sagt Gröhs.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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