11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Europa-Chef von Philip Morris Marco Hannappel bei der Präsentation zum EU Economic Footprint 2026. © Philip Morris / Footprint study 2026

Die Solvay Library in Brüssel hat etwas festlich Anmutendes. Der Raum wird von indirektem Tageslicht durchflutet, dezentes künstliches Licht sorgt für eine heimelige Stimmung. Vorne stehen drei Talkshow-Sessel, der mittlere ist stark ausgeleuchtet. Auf ihm wird später der Europa-Chef von Philip Morris International, Marco Hannappel, Platz nehmen. Der weltweit führende private Tabakproduzent veranstaltet ein Event, bei dem er neben seiner EU-Wertschöpfung auch seine Transformation weg von herkömmlichen Zigaretten hin zu einer selbsternannten „rauchfreien Zukunft“ bewirbt. Wobei „rauchfrei“ hier E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel inkludiert.

Gleich vorweg: Philip Morris präsentiert in knapp 60 Minuten und auf 52 Seiten seinen EU Economic Footprint 2026, wobei die Daten von EY-Parthenon verarbeitet wurden. Die Marke, die zum Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerk EY gehört, schreibt im Disclaimer: „Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Daten von uns nicht unabhängig geprüft oder verifiziert wurden. Daher übernimmt EYP keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der von PMI bereitgestellten Daten.“ Wenig überraschend fällt der Bericht sehr gut für den Tabakriesen aus. Philip Morris International liefere über 300 Milliarden Euro Gesamtbeitrag zur EU und sei für rund 0,4 Prozent des EU-BIP verantwortlich.

Alternative Produkte wie E-Zigaretten als „die bessere Wahl“

„Die Nachfrage nach den Nikotinprodukten ist da. Natürlich ist es immer am besten, gänzlich auf Tabak- und Nikotinprodukte zu verzichten. Für erwachsene Raucherinnen und Raucher, die andernfalls weiter rauchen würden, sind rauchfreie Alternativen die bessere Wahl als das Fortsetzen des Zigarettenkonsums“, erklärt Philip Morris Austria. Seine Antworten erhält brutkasten von der Presseabteilung.

Philip Morris versucht daher, eine Branche neu zu denken, und das nicht seit gestern, wie brutkasten berichtete. IQOS, Philip Morris’ eigene Marke für Tabakerhitzer, wurde vor über zehn Jahren in den Markt eingeführt. „Wenn es um innovative Produkte geht, dann ist IQOS unsere wichtigste Plattform. Wir entwickeln sie ständig weiter in Richtung höherer Leistung und geringerer Emissionen“, sagt Hannappel gegenüber brutkasten. Neu sind jedoch die Dimensionen, die Philip Morris erreicht. Im vierten Quartal dieses Jahres werden laut eigenen Angaben bereits 50 Prozent der Nettoumsätze in Europa mit alternativen Produkten erwirtschaftet.

Technologieunternehmen Philip Morris

Philip Morris möchte sich weg vom klassischen Tabakunternehmen und Zigarettenhersteller hin zu einem Technologieunternehmen entwickeln (brutkasten berichtete). So betreibt Philip Morris in Portugal ein Zentrum für generative KI, um globale Geschäftsabläufe zu unterstützen, wobei KI-Technologien eingesetzt würden, um die Entscheidungsfindung zu verbessern, Prozesse zu automatisieren und die Unternehmensleistung zu steigern. Für Philip Morris ein wichtiger Schritt, um die Transformation umsetzen zu können.

Im April dieses Jahres gab Philip Morris die Umgestaltung eines Werkes in Berlin-Neukölln bekannt. Anstatt Zigaretten zu produzieren, wird hier an Zukunftstechnologien wie KI oder Robotik gearbeitet.

Europa beschreibt Philip Morris International in seinem Bericht als globalen Hub für „Innovation, Produktion und Export“. Sein Zentrum für Innovationen betreibt Philip Morris International im schweizerischen Neuchâtel, wo Wissenschaftler und Ingenieure an den alternativen Produkten arbeiten. 2,2 Milliarden sollen hier zwischen 2021 und 2025 in die Forschung und Entwicklung investiert worden sein.

Philip Morris und Startups

Der Tabakriese setzt auch auf innovative Ideen von Startups. In dem Projekt „Be Leaf – Be The Future“ entwickeln sie Lösungen in den Bereichen der Agrartechnologie, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Ein Beispiel ist das bayerische Startup Bioplasmar, das eine biologisch abbaubare Alternative zu herkömmlichem Kunststoff herstellt.

Auch in der österreichischen Startup-Szene ist Philip Morris aktiv. Im Mai diesen Jahres erwarb das Unternehmen mit seiner Tochter Aspeya 5,7 Prozent von Waterdrop im Zuge einer Finanzierungsrunde von insgesamt über 100 Millionen Euro.

Zielgruppe: Keine neuen Raucher:innen

„Wenn du bei uns in Wien in die Boutique gehst und sagst ‚Ich hätte gern das Produkt‘, dann ist die erste Frage, die dir gestellt wird: ‚Bist du volljährig'“, erklärt Philip Morris Austria. Auch online will man entsprechende Altersüberprüfungen durchführen. In Österreich arbeitete Philip Morris daher an einem Pilotprojekt zur Altersschätzung per Gesichtserkennung. Auch hier soll KI unterstützen.

„Wenn du volljährig bist, wirst du beraten. Aber nur, wenn du die zweite Frage auch mit ‚Ja‘ beantwortest, und zwar: ‚Sind Sie Konsument von Nikotin- oder Tabakprodukten?'“, heißt es von Philip Morris Austria. Man wolle nicht die Firma sein, über die Menschen mit dem Rauchen beginnen.

Kurzum: Philip Morris präsentiert sich als Unternehmen, das verantwortungsvoll mit sensiblen Themen wie Nikotin umgeht.

Der offene Brief von Frankreich und Co.

Ein Grund dafür kann der wachsende politische Druck sein. Am 6. Oktober schrieben sieben EU-Staaten rund um Frankreich und Spanien einen offenen Brief an den EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, Olivér Várhelyi. Sie sehen Regulierungslücken in der Produkt- und Werberichtlinie der Tabakindustrie. Daher fordern sie einen Stopp, neue Produkte „mit Hilfe von aggressivem Marketing und unbegründeten Behauptungen über ein geringeres Risiko auf den europäischen Markt zu bringen, mit dem Ziel, (junge) EU-Bürger zum finanziellen Vorteil der Industrie abhängig zu machen.“ Außerdem fordern die EU-Staaten für alle Produkte ein Aromenverbot sowie ein vollständiges Verbot von Nikotinbeuteln.

Hannappel hat mittlerweile auf dem Podium Platz genommen, seine Präsentation ist vorbei und er beantwortet Fragen von Journalist:innen aus ganz Europa. Angesprochen auf ein Nikotinbeutel-Verbot in Ländern wie z. B. Frankreich antwortet er: „Meiner Ansicht nach sind Verbote nie eine gute Option, weil dann in einigen Fällen illegale Märkte entstehen und man die Möglichkeit verliert, die Konsumenten zu erreichen.“

Das Event stand zwar im Zeichen des Economic Footprint, zeigt aber auch eine Firma, die versucht, sich an eine veränderte Welt anzupassen. Die Marschrichtung hin zu alternativen Produkten will man weiter verfolgen. Hannappel meint, ein solches Event jedes Jahr machen zu wollen, um ein besseres Verständnis in Europa zu erzeugen. Jedenfalls wird Philip Morris gespannt nach Brüssel blicken. Denn die nächste richtungsweisende Entscheidung der EU-Kommission bezüglich der geplanten Überarbeitung des Rechtsrahmens soll noch bis Ende 2026 fallen.


Transparenzhinweis: Die Reise- und Aufenthaltskosten wurden von Philip Morris Austria übernommen. Auswahl und Bewertung der Themen erfolgten unabhängig davon.

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