28.01.2021

deepLynx: Lazada-Co-Founder mit neuem Startup für Eintritt in den SO-Asiatischen Markt

Hans-Peter Ressel ist der Founder von Momentum Commerce und Co-Founder von Lazada, der größten e-Commerce-Plattform in Südost-Asien. Die letzten Prozent Anteile, die er gehalten hat, verkaufte er vor kurzem an Alibaba. Nun ist er mit deepLynx zurück und möchte heimischen und europäischen KMUs helfen im Südostasiatischen Markt Fuß zu fassen.
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(c) deepLynx - Das deepLynx-Team rund um Hans Peter Ressel re.) möchte ein Gateway zum südosasiatischen Markt für Startups und KMUs sein.

650 Millionen Konsumenten. 17 Sprachen. Eine Verdreifachung der e-Commerce-User seit 2015. Das alles und mehr ist der südostasiatische Markt, den kaum einer hierzulande besser kennt als Hans-Peter Ressel. Der Mit-Gründer von Lazada, das gerne als Amazon-Pendant von Südostasien bezeichnet wird, hat im Vorjahr seine letzten Anteile an den Giganten Alibaba verkauft. Und widmet sich jetzt mit deepLynx einer neuen Aufgabe: Europäische Unternehmen, Marken oder KMUs beim Eintritt in einen wachsenden Markt am Nachbarkontinent zu unterstützen.

Fragmentiert aber attraktiv

Südostasien (SEA) ist ein sehr attraktiver Markt für Verbraucher, auf den europäische Unternehmen über B2C-E-Commerce zugreifen können. Es gibt jedoch einige Herausforderungen, da die E-Commerce-Landschaft mit vielen unterschiedlichen Sprachen und Kulturen fragmentiert ist.

Komplexer Prozess

Mit den oben genannten Daten wundert es wenig, dass vielerorts Händler ein Auge auf diesen aufstrebenden Teil der Welt werfen und sich Fragen zur Lagerhaltung, digitalen Marketingstrategien oder etwa Kundenservice stellen. Für viele ist jedoch eine Eroberung eines neuen Marktes ein komplexer Prozess, bei dem der Ressourceneinsatz oftmals die Möglichkeiten übersteigt. Neben Mitteln, die man aufgreifen und anwenden muss, geht es explizit bei dem südostasiatischen Markt auch darum, ihn zu erfassen.

deepLynx: „Internet economy“ bei 90 Milliarden Euro

deepLynx versteht sich als „e-commerce-gateway“-Lösung, die im Konsumgüter-Bereich auftritt. Und mit Südostasien einen Markt bearbeitet, in dem das mittlere Einkommen steigt und die „internet economy“ in den letzten sechs Jahren von 27 auf 90 Milliarden Euro gewachsen ist. Auch die Nachfrage nach „gebrandeten“ Produkten erhöht sich immer mehr.

Lagerhaltung, Logistik und „Branding Solutions“

„Mit deepLynx helfen wir KMUs die online sind, auf Amazon oder etwa Shopify, ihren Produktkatalog für Südostasien zu synchronisieren und ihre Waren dort zu verkaufen“, erklärt Ressel. Es geht um Lagerhaltung, Logistik, „Branding Solutions“ und Transport zum Endkunden. Daneben sei es zudem wichtig, auch das Kundenverhalten zu verstehen. Daher stellt der Gründer seine gesammelten Daten und Know how aus seinem bisherigen Erfahrungsschatz europäischen KMUs zur Verfügung, damit diese entscheiden, welche Produkte sie wo anbieten. So die vereinfachte Kurzfassung von deepLynx.

Influencer und Live-Stream-Konzerte

Konkret geht es um mehr: In Asien spielt etwa der Begriff „Shoppertainment“ eine wichtige Rolle. Darin inbegriffen sind die Nutzung von Influencern, Livestreams von Konzerten auf den Shoppingportalen oder Flagshipstores der einzelnen Brands. Allgemein ist es ein fragmentierter Markt, der aus mehreren Ländern besteht: Darunter Malaysia, Singapur, Thailand, Vietnam oder die Philippinen, die zudem noch länderspezifisch aus verschiedenen Teilgruppen bestehen. Mit jetzt bereits einer riesigen Auswahlmöglichkeit an zu erwerbenden Artikeln.

Mit neuen Tools arbeiten

Auf Lazada, erzählt Ressel, gab es über 200 Millionen Produkte und über 80.000 gelistete Händler. „Da ist die Frage wichtig, wie setze ich mich durch?“, weiß der Gründer. „Unsere Plattform vereinfacht den Eintritt auf mehreren Online-Marktplätzen in Südostasien. Wir wollen all das Wissen weitergeben. Um effizient zu arbeiten, benötigt es ‚tools‘-Lösungen, die eigenen Mitarbeitern helfen, effizienter zu werden.

deepLynx mit Wien als Zentrum

Schlussendlich bleibt das Ziel von deepLynx Wien als Hub zu etablieren, von dem europäische Unternehmen aus den SEA-Markt und jenen des Nahen Ostens ins Auge fassen können. „Wien ist das Zentrum“, sagt Ressel. „Ich sehe in Europa und auch in Österreich großen Bedarf zu expandieren.“

Archiv: Hans-Peter Ressel über E-Commerce Strategien in Südostasien (Start ab Minute 3:40)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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