05.05.2022

Deep.one ermöglicht Musikfühlen für gehörlose Personen

Deep.one ist ein Audiogerät, mit dem gehörlose Menschen in der Lage sein sollen, Musik wahrzunehmen.
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Deep.one, Gehörlose, Musik für Gehörlose, Gaming
(c) deep.one - Deep.one. möchte Musikerlebnisse für Gehörlose erlebbar machen.

Frederik Podzuweit und Stefan Sube hatten im Sinn, die Musikwelt für Gehörlose zu öffnen. Mit einer Art tragbaren Subwoofer namens deep.one.

Es geht hierbei darum, Musik in starke Vibrationen umzusetzen. Ähnlich dem pochenden Bass bei einem lauten Konzert. Die beiden Founder wollen dieses Gefühl erreichen, indem ihr Gerät den Nacken des Kunden umschließt und den Brustbereich per Pads mit aktiviert.

Deep.one mit Körperschall

Dabei wird der Tieftonanteil eines Audiosignals auf den Vibration-Pads an den jeweiligen Körperstellen überspielt. Jene wandeln digitale Signale in haptisch wahrnehmbaren Körperschall um, ohne hörbar zu sein. Per Bluetooth ist deep.one mit einem Ausgabegerät koppelbar.

Neben gehörlosen Menschen haben die Gründer auch weitere Zielgruppen ins Auge gefasst. Gerade für Gamer sei der deep.one ein spannendes Device, so Podzuweit und Sube, denn so könnte man noch tiefer in die Spielwelt eintauchen.

Auch für Gamer gedacht

Video-Games und VR-Inhalte würden mit deep·one spürbar realer. Etwa bei einer Verfolgungsjagd in einem Sportwagen soll man den brummenden Motor-Sound spüren; in einem Battle bringe das Fühlen der Rotorblätter eines Helikopters das Geschehen näher. Auch für Filme sei das Deep-Tech-Gerät nutzbar.

Deep.one ist mit mehreren Geräten kompatibel. Mit dem zusätzlichen Anschlusskit „deep-link“ kann man das Gerät an den Fernseher, die Spielekonsole oder den Gaming-PC anschließen.

Zudem ist die Gehörlosen-Hilfe für Musik mit einem Audio-Ausgang ausgestattet, der über eine mobile App in einen Eingangsanschluss umgewandelt werden kann. In der Haupteinheit befindet sich ein digitaler Soundprozessor (DSP). Die DSP-Schnittstelle ermögliche es fortgeschrittenen Benutzern, ihre eigenen Filterkonfigurationen einzurichten. Zu guter Letzt verrichten zwei Class-d-Verstärker ihre Arbeit im Inneren.


Mehr zu deep.one am Montagabend in der „Höhle der Löwen„. Weiters dabei: Hans Ranke, uready, Stevie und Schnücks, sowie die das österreichische Startup Netzbeweis.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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