27.04.2023

Decentralized Finance in der Europäischen Union: Realität vs. Regulierung

Gastbeitrag. Oscar Riegler von Black Manta Capital Partners beleuchtet mit Markus Aigner und Matthias Schimka von Wolf Theiss die regulatorische Situation von Decentralized Finance (DeFi) in der EU.
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DeFi Decentralized Finance. Technology blockchain cryptocurrency concept
Foto: Adobe Stock

Die traditionelle Finanzwirtschaft und das Vertrauen in sie haben aufgrund der jüngsten Ereignisse bei der Credit Suisse und der Silicon Valley Bank erneut einen schweren Schlag erlitten. Die nächste Stufe digitaler Finanzdienstleistungen könnte jedoch Autonomie und damit die Sicherheit ihrer Nutzer auf ein noch nie dagewesenes Niveau heben. Für dezentrale Finanzmärkte (DeFi), die im Gefolge von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether entstanden sind, bietet das derzeitige Klima endlich eine Chance, sich als innovativer neuer Markt zu beweisen.

DeFi umfasst Anwendungen wie dezentralisierte Börsen, Versicherungen oder Kreditvergabe. Intermediäre wie Banken oder Clearingstellen werden dabei durch Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ersetzt und somit überflüssig, da Nutzer direkt miteinander interagieren und der einzige „Intermediär“ das Softwareprotokoll selbst ist.

Noch herrscht allerdings große Unsicherheit, wenn es um die regulatorischen Anforderungen an Plattformen und ihre Nutzer geht. Eine besonders große Hürde stellt die Klassifikation als „dezentral“ dar, denn auch DeFi-Anwendungen müssen trotz der ihnen innewohnenden Eigenschaft der uneingeschränkten Zugänglichkeit unter dem Blickwinkel des nationalen und europäischen Rechts betrachtet werden. Der Punkt, an dem ein Projekt oder eine Plattform so dezentral ist, dass eine Regulierung, wie wir sie heute kennen, nicht mehr möglich ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

„Institutional DeFi“ und reale Werte

Ein schnell wachsendes Segment im DeFi-Ökosystem sind tokenisierte Real World Assets (RWAs). Obwohl namhafte Institutionen zusammen mit jungen Unternehmen Entwicklungen in diesem Bereich bereits seit Jahren vorantreiben, blieben massentaugliche Anwendungen bisher aus. 

Bei den meisten dieser Projekte handelt es sich um Proof-of-Concepts, wie jenes von J.P.Morgan, DBS und dem Oliver Wyman Forum, bei welchem 2022 die Anwendung von dezentralen Protokollen wie Ethereum, Polygon oder Aave im Zusammenspiel mit regulierten Finanzprodukten getestet wurde. Das Projekt definierte institutionelle DeFi als die Anwendung von DeFi-Protokollen auf tokenisierte reale Vermögenswerte, kombiniert mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, um die finanzielle Integrität, regulatorische Compliance und den Anlegerschutz zu gewährleisten.

Ein besonders spannender Anwendungsfall von „institutional DeFi“ ist die Kreditvergabe gegen reale Sicherheiten wie Forderungen. Hierbei werden kapitalsuchende Unternehmen über eine dezentralisierte Plattform direkt mit Investoren verbunden. Die Investoren können selbst entscheiden, an welchem der einzelnen Forderungspools sie sich beteiligen wollen.

Durch Bindung an Non-Fungible-Token (NFTs) können die als Sicherheit hinterlegten Forderungen rund um die Uhr überwacht und bei Zahlungsrückständen der Unternehmen weiterverkauft werden. Dadurch soll das Verlustrisiko für die Anleger erheblich minimiert werden.

Das Problem mit der Dezentralität

Aus Perspektive der Regulierungsbehörden besteht die größte Hürde darin festzustellen, ab wann ein Projekt so dezentralisiert ist, dass es keinen Betreiber mehr gibt, der reguliert werden muss. Nach derzeitiger Auffassung sind die meisten RWA-Projekte, die sich selbst als dezentral klassifizieren, in Wirklichkeit nicht ausreichend dezentralisiert.

Das Ideal einer vollständigen Dezentralisierung wird überwiegend nicht erreicht, weil die Projekteigentümer Kapital benötigen, um entsprechende Smart Contracts zu entwickeln und die User-Zahl zu erhöhen. Solange die Gründer und ihr Team einen signifikanten Anteil der Governance-Token besitzen, wodurch sie einen signifikanten Einfluss auf die Abstimmungsprozesse haben, können Projekte wahrscheinlich nicht als dezentralisiert eingestuft werden.

Daneben sehen die Gründer:innen oftmals so genannte Admin Keys vor. Dies sind „Schlüssel“, die eine Anpassung des jeweils implementierten Smart Contracts zulassen. Der betreffende Code bleibt veränderlich, sodass er von den Inhabern der Admin Keys jederzeit angepasst werden kann. Auch das spricht gegen eine vollständige Dezentralisierung.

Seitens der Behörden stellt sich daher die Frage, ob DeFi-Projekte in gleicher Weise reguliert werden sollten wie ihre Pendants aus dem traditionellen Finanzwesen. Die EU berät derzeit mögliche Optionen, wie der DeFi-Sektor wirksam einer Aufsicht unterstellt werden kann, insbesondere, wenn es sich um tatsächlich dezentrale Systeme oder Organisationen (DAOs) handelt. Neben der Anknüpfung an Gründer und/oder Entwickler-Teams, erforscht die EU unter anderem auch die Möglichkeit der vernetzten Überwachung (embedded supervision). Hierbei sollen Blockchain-Netzwerke automationsunterstützt in Echtzeit auf die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben geprüft werden. Dies ist möglich, da die Blockchain-Netzwerke grundsätzlich öffentlich einsehbar sind.

Welche Regulierungen könnten zur Anwendung kommen

Der Gesetzgeber hat sich dem Thema Blockchain bisher hauptsächlich aus einer Compliance-Perspektive genähert. Die ersten gesetzlichen Bestimmungen, die erlassen wurden, betrafen Geldwäscheprävention und Anti-Terrorismusfinanzierung (AML), da im öffentlichen Diskurs Kryptowerte vielmals als Synonym für die Verschleierung illegaler Aktivitäten verstanden werden.

Bei tiefgreifenderen Regulierungen für den Krypto-Sektor waren sowohl der europäische als auch der österreichische Gesetzgeber bislang aber eher zurückhaltend. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist, dass die Regulierungsbehörden in ihrer Aufsichtspraxis technologieneutral agieren. Von Bedeutung sind somit die Charakteristika des jeweiligen Produkts/der Dienstleistung und nicht die dahinterstehende Technik.

Welche Aufsichtsvorschriften könnten nun neben den bereits erwähnten AML-Vorschriften für DeFi-Anwendungen in Österreich gelten? Auf den ersten Blick wäre zB eine Konzessionspflicht nach dem Bankwesengesetz (BWG), Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018) oder Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) denkbar.

Betrachtet man den Kanon der klassischen Bankdienstleistungen des BWG, so könnte eine dezentralisierte Finanzierung, je nach ihrer Ausgestaltung, als konzessionspflichtiges Einlagen-, Kredit- oder Kreditvermittlungsgeschäft eingestuft werden. Ein wesentliches Merkmal für diese Dienstleistungen ist aber jeweils, dass diese in Bezug auf „Geld“ erbracht werden müssen, um vom bestehenden Aufsichtsregime des BWG erfasst zu werden. Kryptowährungen sind derzeit allerdings keine gesetzlichen Zahlungsmittel und gelten dementsprechend nicht als Geld. Auf Grund der fehlenden Geld-Eigenschaft, wird die Abwicklung von Krypto-Transaktionen daher nicht nur aus dem Anwendungsbereich des BWG fallen, sondern in aller Regel auch keine beaufsichtigte Zahlungsdienstleistung iSd ZaDiG 2018 sein (Ausnahmen könnten jedoch, je nach technischer Ausgestaltung, für Stable-Coins gelten).

Das in der Praxis wohl relevanteste Aufsichtsregime, ist somit jenes für Finanzinstrumente gemäß den Vorschriften des WAG 2018 (in Umsetzung der MiFID II). Die Aufsichtsbehörden haben wiederholt klargestellt, dass Kryptowerte regulierte Finanzinstrumente sein können, insbesondere dann, wenn diese mit am klassischen Kapitalmarkt gehandelten Wertpapieren vergleichbar sind. Daher kann zum Beispiel das Betreiben einer DeFi-Plattform, welche den Handel mit / das Investieren in RWAs ermöglicht, konzessionspflichtig sein.

Ab 2024 werden mit der neuen und in Österreich direkt anwendbaren Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) zusätzliche regulatorische Vorgabe für weite Teile der Kryptowerte gelten, die von bestehenden Aufsichtsregimen noch nicht erfasst sind, einschließlich Verbraucherschutz- sowie Marktmissbrauchsbestimmungen.

Um die Blockchain-Technologie weiter zu erforschen und um Krypto-Unternehmen den Einstieg in den Finanzmarkt zu erleichtern, hat die EU eine Blockchain Regulatory Sandbox für innovative Anwendungsfälle mit Distributed-Ledger-Technologien auf den Weg gebracht. Schon seit dem 23. März 2023 besteht die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Testumgebung für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer, die in den Handel mit tokenisierten Finanzinstrumenten an regulierten Märkten auf Basis der DLT einsteigen wollen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bietet die sogenannte DLT Pilot Regime Verordnung. Sie ermöglicht den teilnehmenden Unternehmen unter enger Aufsicht und Abstimmung mit der ESMA eine Produktentwicklung unter herabgesetzten regulatorischen Anforderungen.

DeFi-Anwendungen unterscheiden sich in ihrer Produkteigenschaft und Technik von Fall zu Fall zum Teil sehr stark. Das rechtliche Umfeld ist, wie gezeigt, noch nicht klar abgesteckt bzw. selbst noch in Entwicklung. Bevor man ein DeFi-Projekt in Österreich aufsetzt, sollte daher in jedem Fall ein Experte des Aufsichtsrechts kontaktiert werden, um die Zulässigkeit des Projekts zu prüfen. Andernfalls könnten drakonische Strafen drohen.

Chancen für Europa

DeFi hat das Potenzial, sich als die nächste Iterationsstufe des Finanzmarktes zu etablieren, doch dafür muss zuerst rechtliche Klarheit und institutionelles Vertrauen geschaffen werden. Ob die bestehenden Regularien, die neuen Regeln der MiCA oder das Pilot Regime dafür geeignet sind, bleibt noch abzuwarten.

Einer der ersten relevanten Meilensteine auf diesem Weg sind aber universelle Schnittstellen, die es Institutionen ermöglichen, sicher mit DeFi-Anwendungen zu interagieren. Obwohl die Kapitalisierung des DeFi-Ökosystems mit jener der traditionellen Finanzmärkte (noch) nicht im Ansatz vergleichbar ist, wird das rasante Wachstum des Sektors früher oder später zu immer stärkeren Verbindungen zwischen den beiden Ökosystemen führen. Die Europäische Union und europäische Unternehmen haben noch die Chance, als Vorreiter in diesen Multi-Billionen-Markt einzusteigen und ihn international mitzugestalten


Über die Autoren

Markus Aigner, Oscar Riegler und Matthias Schimka
Markus Aigner, Oscar Riegler und Matthias Schimka | Foto: Black Manta Capital Partners/Wolf Theiss

Oscar Riegler ist Legal Transaction Manager bei Black Manta Capital Partners. Matthias Schimka und Markus Aigner arbeiten in der Banking & Finance Praxisgruppe von Wolf Theiss.

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Empovver,
(v.l.) Clemens Otto, Sofia Surma und Marlene Frauscher von Empovver © Isabella Simon

Bevor die Schließung offiziell verkündet wurde, griff Sofia Surma von Empovver persönlich zum Hörer. Die Mitgründerin der Online-Plattform wollte den „Women Creators“, also den Partnerinnen auf der Plattform, die Nachricht persönlich überbringen. Es folgten intensive Telefonate, die die Mitgründerin als „bittersweet“ beschreibt. „Man merkt einfach, was man für eine Verantwortung hat“, reflektiert die Gründerin im brutkasten-Interview. Für Surma wurde der tatsächliche Impact von Empovver in diesem Moment noch einmal deutlich spürbar: „Man generiert Geld für die Women Creators. Für die Person ist das einfach ein regelmäßiges Einkommen, auf das sie sich verlassen hat.“

Bewusste Entscheidung im Team

Das Aus zum 30. Juni 2026 ist jedoch keine Folge einer akuten Notsituation. Vielmehr traf das Gründer:innenteam – bestehend aus Sofia Surma, Marlene Frauscher und Clemens Otto – die Entscheidung im Übergang zum aktuellen Jahr ganz bewusst und strategisch. Trotz des besten ersten Quartals der Unternehmensgeschichte zeigten sich die Grenzen des Modells.

„Wir hätten das Business jetzt nur sage ich mal das ganze Jahr und dann noch vielleicht das nächste Jahr weitermachen können“, erklärt Surma im brutkasten-Interview. „Aber irgendwann ist die Frage nicht nur können wir weitermachen, sondern wollen wir so wie wir es machen, weitermachen“, so die Gründerin weiter. Das Team entschied sich jedoch dagegen, eine Lösung, die „offensichtlich nicht gut skalierbar ist“, künstlich weiterzupushen. „Das hätte so in der Konstellation, wie wir sie jetzt haben nicht funktioniert“, ergänzt Co-Founderin Marlene Frauscher.

Als gebootstrapptes Unternehmen wäre die Weiterführung allein langfristig nicht stemmbar gewesen. Zwar profitierte das Startup stark von der österreichischen Förderlandschaft – insbesondere durch die Unterstützung der aws (Austria Wirtschaftsservice), doch für den nächsten großen Wachstumsschritt reichte es nicht aus. Kurzzeitig war man laut eigenen Angaben auch mit Investor:innen in Kontakt und hatte sogar Zusagen erhalten, allerdings nicht in einem Ausmaß, das die Gründer:innen dazu bewogen hätte „diese Runde wirklich zu closen“.

Fokus und Resilienz als Learnings

Rückwirkend blickt das E-Commerce-Startup, das sich über die Jahre eine starke Community aufgebaut hat, kritisch auf die zu breite Produktpalette zu Beginn. Surma reflektiert im Interview, sie hätten sich „am Anfang mehr fokussieren müssen und nicht direkt in die Breite gehen“. Das Learning lautet daher: „Fokus, Fokus, Fokus – identifizieren, was gut läuft und da dann lieber voll drauf setzen“.

Zudem nimmt sich das Team für die Zukunft mit, selektiv mit oft widersprüchlichen Ratschlägen umzugehen: „Man kann nicht von allen gemocht werden und man kann nicht alle glücklich machen und muss wirklich, und da geht’s wieder um Fokus, selektiv sein, von wem nehme ich Feedback an?“. Frauscher hebt in diesem volatilen Umfeld den Wert von Resilienz und „Gelassenheit“ hervor. Es gelte, sich bei Rückschlägen nicht in die Situation hineinzusteigern, sondern „schnell in die Problemlösung zu gehen“.

Trotz des operativen Endes des Marktplatzes blicken die Gründer:innen mit erhobenem Haupt auf das Erreichte zurück. „Wir sind wirklich stolz darauf, was wir in den letzten Jahren erreicht haben. Wir haben einen Impact gemacht“, betont Frauscher. Für das Team ist das Aus des Online-Marktplatzes daher keineswegs ein absolutes Scheitern. Während der spezifische geschäftliche Pfad nun an sein Ende gelangt, bleibt das übergeordnete gesellschaftliche Ziel intakt. Für Surma steht fest: „Nur der Weg, den wir jetzt verfolgt haben, ist der der zu Ende geht. Aber die Mission und die Vision, die bleibt auf jeden Fall bestehen“.

Vom Nischen-Shop zur Plattform

Empovver blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück. Das Projekt startete ursprünglich unter dem Namen „Vulva Shop“, bevor ein umfassendes Rebranding im Jahr 2022 schließlich den heutigen Namen einläutete. Was anfangs noch als spezialisierter Onlineshop begann, entwickelte sich in der Folgezeit jedoch rasch zu einer breiteren E-Commerce-Plattform mit starkem Community-Netzwerk weiter.

Unterstützt durch prominente Expertise im Advisory Board, wie etwa von der bekannten Designerin Marina Hoermanseder, expandierte das Wiener Unternehmen schließlich sogar in die Schweiz. Durch diese verschiedenen strategischen Entwicklungsschritte gelang es dem Startup, über die Jahre hinweg insgesamt einen sechsstelligen Betrag an frauengeführte Unternehmen zurückzuspielen.

Letzter Sale im Juni

Bis zum Stichtag Ende Juni bleibt der Marktplatz für einen finalen Abverkauf geöffnet. Wie es mit der Community und dem Podcast weitergeht, lässt das Team noch offen, um eine geordnete Abwicklung zu priorisieren.

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