09.07.2020

Dealmatrix: startup300 beteiligt sich an Startup-Bewertungstool

Die startup300 AG beteiligt sich mit 20 Prozent als strategischer Partner an der von Venionaire Capital neu ausgerichteten Dealmatrix GmbH.
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Michael Eisler, CEO der startup300 AG und Berthold Baurek-Karlic, Geschäftsführer der Dealmatrix GmbH und Gründer von Venionaire Capital © Venionaire Capital
Michael Eisler, CEO der startup300 AG und Berthold Baurek-Karlic, Geschäftsführer der Dealmatrix GmbH und Gründer von Venionaire Capital © Venionaire Capital

Dealmatrix kommt auf den Markt zurück. Ursprünglich als globale Startup-Datenbank konzipiert, ist die neue Dealmatrix nach einem Pivot nun ein Startup-Bewertungsrechner. Beta-User können voraussichtlich ab August mit der Dealmatrix die Bewertung von Startups berechnen lassen.

startup300 wird strategischer Investor bei Dealmatrix

Die börsennotierte startup300 AG, die in einem Asset-Deal vor einem Jahr die Dealmatrix Startup-Datenbank erworben hatte, beteiligt sich mit 20 Prozent als strategischer Partner an der von Venionaire Capital neu ausgerichteten Dealmatrix GmbH. Gemeinsam will man „internationalen Bewertungsstandards gerecht werden und diese für jeden Gründer, jeden Investor und jeden Corporate Innovator einfach und unkompliziert zugänglich machen“, heißt es in einer Presseaussendung.


Nachlese zum Thema:


Dealmatrix als Tool für Startup-Bewertungen

Dealmatrix setzt sich zum Ziel, die Marktlücke der Automatisierung und Standardisierung von branchenspezifischen Verfahren zur Unternehmensbewertung zu schließen. Bisher wurde in der Branche der Wert eines Startups gemeinsam von Gründern und Investoren am Verhandlungstisch ermittelt; letztendlich muss aber bei jeglichen Kapitalmaßnahmen der Wert des Unternehmens von Fonds oder strategischen und institutionellen Investoren objektiviert werden können.

+++Die Auswirkungen von Covid-19 auf Startup-Bewertungen+++

Bei den zukünftig angebotenen Berechnungsmethoden werden bereits vorhandene internationale Bewertungsstandards implementiert, um eine globale Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Der Ansatz von Dealmatrix zielt auf eine objektive Einordnung des Unternehmenswertes von jungen Innovationsunternehmen, die auf der Suche nach frischem Kapital sind.

Venionaire Capital übernahm Dealmatrix GmbH

Venionaire Capital hatte die Dealmatrix GmbH im Jahr 2019 übernommen und begann die Entwicklung einer Softwarelösung für eine standardisierte Unternehmensbewertung von Startups. „In der Startup Unternehmensbewertung müssen regelmäßig sehr viele Daten und Wachstumsparameter berücksichtigt werden, um Wachstumschancen und Risiken entsprechend zu evaluieren. Internationale Standards wie etwa die IPEV (International Private Equity und Venture Valuation Guidelines) weichen von klassischen Bewertungsmodellen maßgeblich ab. Darüber hinaus sind sie komplex in der Anwendung“, sagt Berthold Baurek-Karlic, Geschäftsführer der Dealmatrix GmbH und Gründer von Venionaire Capital.

Laut Baurek-Karlic zeigten die ersten Markttests der Software einen großen Bedarf sowohl bei Startups als auch bei Investoren. „In wenigen Wochen wurde der MVP des Bewertungsrechners über eintausend Mal verwendet. Wir konnten viel wertvolles Feedback einsammeln, um das Produkt noch weiter zu verbessern“, so Baurek-Karlic weiter.

startup300 als strategischer Partner

Laut startup300 und Venionaire Capital verfolgen beide das Ziel, eine preiswerte Lösung anzubieten, die zwar einfach zu bedienen ist, aber aussagekräftige und verwertbare Ergebnisse liefert. „Herkömmliche Bewertungsansätze nach DCF, Wiener Verfahren oder KFS/BW1 sind kaum auf Wachstumsunternehmen im -High-Tech-Bereich oder bei High-Risk Start-up Investments anzuwenden. Was soll man aus der Historie oder Peergroup ableiten und bewerten, wenn es keine Historie und Peergroup gibt? Da zählen dann ganz andere Parameter und Indikatoren für einen potenziellen Marktwert“, sagt Michael Eisler, CEO der startup300 AG.

Eine professionelle Unternehmensbewertung ist im Startup-Ökosystem ein wichtiger Eckpfeiler, denn Investoren greifen vermehrt auf eine intensive strategische Beratung beim Screening der Startups zurück, um Risiken abzufedern, erklären die Unternehmen in der Aussendung. „Um international bestehen zu können, müssen Investoren etablierte internationale Standards in der Unternehmensbewertung einsetzen. Die erste Version der Software von Dealmatrix sowie die Expertise von Venionaire Capital im Bereich Startup Unternehmensbewertung hat uns schließlich überzeugt“, so Eisler weiter.

Video: Christoph Drescher, Gründer von Dealmatrix, über seinen Ausstieg

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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