10.05.2016

DealMatrix: Wiener Startup im IBM Global Entrepreneur Program

Das Wiener Startup DealMatrix wurde in das Global Entrepreneuer Program von IBM aufgenommen. Es ist damit unter den ersten Startups in Österreich, die die Ressourcen des IBM Netzwerks nutzen können.
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(c) DealMatrix - Wie alles begann: Das Team von DealMatrix am Mobile World Congress

Das Startup DealMatrix tritt als eines der ersten österreichischen Startups dem Global Entrepreneur Program des IT- und Beratungsunternehmens IBM bei. Dadurch will DealMatrix die Technologieentwicklung und die Integration neuer Features vorantreiben.

Das Global Entrepreneur Program von IBM bietet Startups kostenfreie Zugänge zu Analyse-Tools sowie Zugriff auf über 140 Cloud-Services. Außerdem soll das Programm die teilnehmenden Unternehmen bei der technischen Einbindung und Nutzung ihrer Cloudtechnologie, in Business-, Development- und Marketingfragen sowie bei gemeinsamen Marketing- und Salesaktivitäten unterstützen.

Global Entrepreneur Program soll DealMatrix bei Skalierung helfen

DealMatrix Gründer und CEO Christoph Drescher freut sich über die Teilnahme am Programm, denn: „Cloud-Services helfen jungen Unternehmen, schneller zu skalieren und ich glaube andersherum sind auch unsere Lösungen für IBM spannend.“

Redaktionstipps

Im November 2015 gegründet, entwickelt DealMatrix Software-Lösungen und Dienstleistungen, die den Decision-Making-Prozess für Investoren, Startups und beim Innovation Scouting für Corporates vereinfachen sollen. Beispielsweise erhalten Investoren und Unternehmensscouts eine einzige Anlaufstelle zur Optimierung des Selektionsprozess beim Innovationsscouting. Für Organisatoren von Startup-Konferenzen und Pitch-Wettbewerben bietet Dealmatrix Software zur Anmeldung sowie zum Jury-und Pbulikumsscoring in Echtzeit. Außerdem hat DealMatrix ein Startup Portal entwickelt, auf dem Jungunternehmer ein eigenes Profil anlegen, und sich so bei Investoren und Veranstaltungen bewerben können. Andersherum können Investoren über die Plattform Startups anonym bewerten.

„Der erste Kontakt mit IBM entstand am Mobile World Congress in Barcelona, wenig später haben wir uns dazu entschieden, uns für die Teilnahme am Programm zu bewerben“, sagt Drescher. Nach einer Online-Applikation prüft IBM die Bewerbung und entscheidet schließlich, wer aufgenommen wird und wer nicht. Die Kriterien dafür seien aber nicht besonders transparent, gibt der DealMatrix CEO zu.

Seit die Initiative von IBM 2011 ins Leben gerufen wurde, beteiligen sich weltweit 7.000 Unternehmen daran.

Mehr Infos:
Global Entrepreneur Program
DealMatrix

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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