07.08.2023

Dayholi: Grazer Startup entwickelt VR-Dome für virtuelle Kurztrips

Das Grazer Startup vermietet an B2B-Kund:innen VR-Domes, in denen man entfernte Orte nicht nur sieht, sondern auch riecht und spürt.
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Die Eröffnung des Biotherm-Domes am Flughafen Wien. Foto: (c) Dayholi
Die Eröffnung des Biotherm-Domes am Flughafen Wien. Foto: (c) Dayholi/Harald Klemm

Mit einer Singapur-Reise fing im Jahr 2017 alles an. “Ich wollte meiner älteren Tochter das Gefühl geben, dass sie dabei ist. Aber ich stellte fest, dass man dieses Gefühl mit der momentanen Technologie noch nicht teilen kann”, erzählt Fjolla Holzleithner. 2021 gründete die Grazerin dann Dayholi – ein Startup, das auf immersive Sales-Experiences für B2B-Kund:innen spezialisiert ist.

Die Promotionagentur von Holzleithner wurde durch die Covid-Pandemie auf eine harte Probe gestellt. Aber ans Aufgeben wollte sie nicht denken, stattdessen griff sie im Jänner 2021 die Idee von der Singapur-Reise wieder auf. “Ich erkundigte mich, kaufte eine Brille und eine Kamera”, erzählt die Grazerin, die einen Marketing-Background hat. Kurzerhand beauftragte sie Programmierer:innen und Techniker:innen mit Produkt- und Softwareentwicklung.

Urlaubsgefühle mit Biotherm am Flughafen

Dayholi ist ein Wortspiel von Holiday. Es spielt auf das Angebot des Startups an: In einem patentierten VR-Dome schickt Dayholi derzeit Flughafenbesucher:innen an entfernte Destinationen – ein Flugzeug müssen sie dafür nicht besteigen. In dem futuristisch aussehenden Gebilde setzen Menschen VR-Brillen auf, eine von Dayholi entwickelte “Duftkugel” und Ventilatoren ergänzen die virtuellen Sinneseindrücke. Derzeit ist der Dome ein Proof of Concept, nun soll er mit vollem Funktionsumfang entwickelt werden.

Im Dayholi-Dome am Wiener Flughafen reisen Besucher:innen im August und September mit der Kosmetikmarke Biotherm auf die Malediven. “Die Marketing-Experience von Biotherm basiert auf Wasser. Sie wollten schon mit erstem August starten, hatten aber keinen Content. Wir haben Aufnahmen von den Malediven unter Wasser, deshalb haben sie auf unsere Mediathek zugegriffen,” erklärt Holzleithner. Für die Erstellung des VR-Contents beschäftigt Dayholi derzeit ein eigenes Team, das aus fünf Personen besteht.

Foto: Dayholi/Harald Klemm

Aktuell bietet Dayholi 360-Grad-Aufnahmen in 8K-Auflösung an, die im Dome mit Gerüchen und Lufteffekten ergänzt werden. Dafür hat das Unternehmen eine eigene Software entwickelt, die künftig auch Live-Streams ermöglichen soll. In der hauseigenen Mediathek bietet Dayholi über 120 VR-Videos von Orten und Sehenswürdigkeiten an, die virtuell bereist werden können.

Neben Gabalier stehen oder Rosen riechen

Künftig soll der Dayholi-Dome dank einer eigenen Livestreaming-Software auch zu einer Außenstelle für ausverkaufte Live-Konzerte werden oder Livestreams von fernen Reisezielen anbieten, so die Vision der Gründerin. VR-Livestreaming ist ein Wachstumsmarkt, auf dem das Grazer Startup nicht allein unterwegs ist. Aber die Gründerin sieht klare Vorteile gegenüber der Konkurrenz: “8K und Low Latency schaffen nur wir”, meint sie.

Das Grazer Startup kooperierte bereits mit Andreas Gabalier. “Im Oktober zeigen wir am Flughafen ein Sneak-Preview zu seinen Konzerten”, so Holzleithner. Spezielle Westen sollen für Dome-Besucher:innen sogar die Vibration der Musik spürbar machen. “Geplant ist, dass man seine zukünftigen Konzerte vermarktet und auch Tickets verkauft”, erklärt die Gründerin ihre Expansionsidee im Eventbereich.

Die Düfte für den “Duftball” gibt das Grazer Startup in Auftrag. “Wir können mit unseren Duftspezialisten jeden beliebigen Duft kreieren”, so Holzleithner – je nach Kundenwunsch seien auch ungewöhnliche Varianten möglich. In Zukunft will Dayholi sogar Gerüche live übertragen. “Beim Shoppen in New York gehst du bei Rosen vorbei. Das erkennt unsere Software mit künstlicher Intelligenz und man riecht den Rosenduft live”, schildert Holzleithner ihre Vision für den Live-Dome.

Dayholi-Domes für Dubai und Singapur

Die ersten zwei Jahre stemmte die Gründerin aus Eigenmitteln. Zwölf Mitarbeiter:innen beschäftigt sie bei Dayholi mittlerweile, laufend kommen neue hinzu. Das steirische Startup ist ein B2B-Unternehmen, seine Kund:innen sind vorwiegend aus dem Travel- und Eventbereich. Mit dem Flughafenshop-Betreiber Heinemann gewann Dayholi bereits einen wichtigen Kooperationspartner. Neben Fjolla Holzleithner sind die eQventure GmbH und die ZEN 11 Holding GmbH mit jeweils fünf Prozent an Dayholi beteiligt.

“Unsere Technologie kommt zur richtigen Zeit am richtigen Ort, denn der Trend geht Richtung Sales Experiences”, ist Holzleithner überzeugt. Die Dutyfree-Shops könnten den Konsument:innen dank Dayholi mehr anbieten als einfache Verkaufsstände. “Jedes Monat mieten sich in unsere Domes andere Brands ein”. Die B2B-Kund:innen erhalten von Dayholi individuellen VR-Content, den Dome und die notwendige Software im Abomodell. Die Brillen, die von unterschiedlichen Herstellern stammen, werden mitvermietet. Im Monat kostet der Dome für die B2B-Kund:innen ab 15.000 Euro aufwärts, abhängig von der Leistung.

Derzeit gibt es einen Dayholi-Dome am Wiener Flughafen, zwei weitere in Dubai und in Singapur sind in Planung. “Unser Konzept ist B2B2C. Ob man ein Auto, Luxusprodukt oder Konzert bewirbt, ist egal”, so Holzleithner. Wichtig seien die Standorte – überall dort wo viele Endkonsumenten unterwegs sind, seien ihre Domes gut platziert. Deshalb sollen sie künftig nicht nur an Flughäfen, sondern auch in Einkaufszentren stehen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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