24.01.2023

David Chaum: „Aus dem Mitmach-Web wird ein Internet der Teilhabe“

Interview. Der Erfinder des digitalen Geldes, David Chaum, über Demokratie im Netz und wie sich das Web³ gegen die großen Tech-Unternehmen stellt, die aktuell die Regeln des politischen Diskurses diktieren.
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Chaum, Web3, Demokratie im Internet
(c) ZVg - David Chaum im Interview.

David Chaum ist der ursprüngliche Gründer des dezentralen xx-Netzwerks und CEO von Elixxir.io, die mit „Speakeasy“ eine anonyme dezentralisierte Social-Media-Plattform entwickelt haben. Er gilt als Erfinder des digitalen Geldes und der blinden digitalen Unterschrift, die auf die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre beim Informationsaustausch, bei Abstimmungen und in der Welt der Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin, einen großen Impact hatte.

Chaum: MPC, Mainet und Tor

Seine Entwürfe für gemischte Netzwerke führten zur Implementierung von „Onion-Routing“-basierten Plattformen wie Tor, und im Bereich des verteilten Rechnens veröffentlichte er die erste formal beschriebene Blockchain und prägte den Begriff „Multi-Party-Computing“ oder „MPC“. MainNet, eine quantenresistente, globale Hochleistungs-Blockchain, startete im November 2021.

Chaum promovierte in Informatik an der UC Berkeley und lehrte an der „NYU Graduate School of Business“ und der „University of California“; er gründete auch die „International Association for Cryptologic Research“ und die Kryptographie-Gruppe am „Center for Mathematics and Computer Science“ in Amsterdam.

Im Gespräch mit dem brutkasten spricht er darüber, wie das Web³ mehr Demokratie im Netz bringen kann und erklärt, welche Gefahren von Facebook, Google und Co. bei dieser Thematik ausgehen.

EuroDIG & demokratischen Grundsätze

Zur Erklärung: Letzten Sommer fand in Triest die 14. Auflage des EuroDIG statt. Diskutiert wurde dabei unter anderem die Ende April von den USA initiierte „Erklärung zur Zukunft des Internets“.

Die 32 Unterzeichner, zu denen auch die EU gehört, bekannten sich darin zu dem Bestreben, ein Internet zu fördern, das auf demokratischen Grundsätzen basiert und die Grundfreiheiten sowie Menschenrechte achtet. Des Weiteren gaben sich die Unterzeichner des Papiers überzeugt, dass das Internet als ein „dezentrales Netz der Netze“ funktionieren solle, in dem ein fairer Wettbewerb zwischen Online-Plattformen und Unternehmen möglich sei.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstattlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Insgesamt wolle man ein Multi-Stakeholder-Modell verfolgen.

Einen besonders vielversprechenden Ansatz für mehr Demokratie im Internet hierbei: das Web³, mit der Blockchain-Technologie als technologisches Rückgrat.


brutkasten: Stichwort Kritik am EuroDIG: Woran hakt es? Was sind die Probleme und was muss besser werden?

David Chaum: Lassen Sie mich mit dem Wichtigsten anfangen: Foren, auf denen der Dialog gesucht wird, sind grundsätzlich natürlich zu begrüßen. Das gilt auch für das Multi-Stakeholder-Modell, das sowohl der EuroDIG als auch das ihm übergeordnete Internet Governance Forum (IGF) verfolgen. Es wird versucht, Vertreter aus Zivilgesellschaft, Industrie und Forschung in den Dialog einzubeziehen. Leider sehen wir bei solchen Initiativen häufig, dass ‚Otto-Normal-Verbraucher:innen‘ nicht hinreichend repräsentiert werden. Zudem werde ich hellhörig, wenn Initiativen wie der „IGF“ Spenden von Google, Amazon und Facebook beziehen – Unternehmen also, die erheblich zur Zentralisierung der Machtstrukturen im Internet beigetragen haben.

Eine kurze Erklärung für Laien: Wie kann das Web³ Demokratisierung bringen? Ist das Metaverse wirklich der Schlüssel dazu?

Mit dem Web 2.0 haben die ersten sozialen Netzwerke Anfang der 2000er das Zeitalter des ‚Mitmach-Webs‘ eingeläutet. Aus dem rein konsumierenden User wurde damit der “Produser”: Ein Benutzer, der auch selbst Content produzieren und monetarisieren kann.

Heute sind die Nutzer:innen der großen Web2.0-Plattformen selbst zum Produkt geworden, mit dem Dienste von Facebook, Google und Co. finanziert werden. Mit jedem Posting, Share oder Like werden intransparente Algorithmen mit persönlichen Daten der User:innen gefüttert. Dabei geht es nicht nur um inhaltliches, sondern auch um Metadaten. Aus diesen lassen sich bereits extrem genaue Persönlichkeitsprofile erstellen. Das Missbrauchspotenzial dieser Informationen ist enorm – vor allem, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Für eine lebendige Demokratie braucht es jedoch einen freien Marktplatz der Meinungen. Was wir aktuell erleben ist, wie einige wenige Unternehmen die Regeln des politischen Diskurses diktieren. Diese Macht spiegelt sich auch in der technologischen Infrastruktur des Internets: Die meisten Online-Angebote setzen auf Cloud-Lösungen von Google, Amazon und Co.

Das Web³ will das ändern. Als nächste Evolutionsstufe des Internets macht es seine Nutzer:innen zu Miteigentümer:innen der Dienste, die sie verwenden. Aus dem ‚Mitmach-Web‘ wird ein ‚Internet der Teilhabe‘, das Menschen wieder den freien Austausch von Gedanken und Werten ermöglicht – unabhängig von Landesgrenzen.

Die Blockchain-Technologie bildet hierbei die Grundlage für diesen Gegenentwurf zum zentralisierten Status quo. Denn, echte Blockchain-Netzwerke werden nicht von einer einzelnen Entität verwaltet, sondern von der Community. Im Blockchain-Space braucht es kein Vertrauen in die Rechtschaffenheit von Intermediären, sondern Vertrauen in den Code. Und dieser lässt sich bei Open-Source-Projekten objektiv und von jedermann prüfen.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstaatlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das klingt in der Theorie sehr schön. Wie sieht es mit der Praxis aus?

Wie so oft klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. So wird auch in der Erklärung der Missstand konstatiert, den ich eben angesprochen habe, nämlich, dass das Internet zentralisiert und der Datenschutz bedroht ist. Es wird ein globales und dezentrales Netzwerk der Netzwerke gefordert und gleichzeitig vor der Einflussnahme durch politisch motivierte Desinformationskampagnen aus dem Ausland gewarnt. Wie sich Datenschutz und die Möglichkeit, unliebsame Inhalte zu zensieren, vereinbaren lassen, darüber steht in der Erklärung nichts.

Die Suche nach Lösungen sollen Multistakeholder-Gremien wie der IGF übernehmen – mit freundlicher Unterstützung von Facebook, Google und Co. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass dieser Weg uns wirklich das dezentrale Internet bescheren kann, wie es in der Erklärung gefordert wird.

Aber auch abseits der Internet-Governance gibt noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen digitaler Demokratie. Das beginnt bereits bei der Stimmabgabe: So sind beispielsweise Online-Wahlen selbst auf regionaler und kommunaler Ebene noch eine absolute Ausnahme – das gilt auch für die Unterzeichner der Erklärung. Freilich braucht es dafür auch ein technologisches Rückgrat, das garantiert, dass die Stimmabgabe nicht manipuliert werden kann.

Ziel ist dabei nicht der gläserne Wählende, sondern vielmehr das gläserne Wahlsystem, das die Autonomie und die Privatsphäre des Einzelnen wahrt. Doch selbst das robusteste System ist wertlos, wenn ihm die Wählerschaft misstraut. Daher ist es wichtig, dass ein elektronisches Wahlsystem absolut transparent gestaltet wird – ohne dabei Abstriche beim Datenschutz machen zu müssen.

Die Blockchain-Technologie kann hier wertvolle Dienste leisten – allerdings nur in Verbindung mit einer starken Verschlüsselung, die von nichts und niemandem geknackt werden kann – auch nicht von künftigen Quantencomputern, die übrigens in der Erklärung zur Zukunft des Internets nicht einmal Erwähnung finden.

In diesem Sinne: Wie wird und kann Quantentechnologie künftig unser Leben beeinflussen?

Quantencomputer bergen ein enormes Potenzial – im Guten wie im Schlechten. So wird davon ausgegangen, dass die Quantentechnik die Erforschung neuer medizinischer Wirkstoffe dramatisch beschleunigen wird. Andere Anwendungsfälle liegen beispielsweise in der Entwicklung neuer Batterien, der Finanzmathematik oder der Optimierung von Lieferketten, kurzum: Quantencomputer eignen sich vor allem für Aufgaben, in denen Simulationen mit unzähligen Variablen durchgeführt werden.

Das bedeutet aber auch, dass viele aktuell weit verbreitete Verschlüsselungssysteme anfällig gegenüber Quantencomputern sind. Und hier kommen wir zum Bedrohungspotenzial der Technologie. Viele Kryptosysteme können von einem hinreichend starken Quantencomputer geknackt werden. So auch die elliptische Kurvenkryptographie, die zum Beispiel bei Bitcoin und, in anderer Ausformung, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp- und Signal-Nachrichten zum Einsatz kommt. Daten, Nachrichten und Vermögen, die heute noch als sicher gelten, werden in absehbarer Zeit angreifbar. Daher sollte man bereits heute auf eine Kryptographie setzen, die inhärent quantenresistent ist.

Und hier kommt „Yaos Multi-party computation“ ins Spiel. Worum handelt es sich dabei?

Vereinfacht gesagt hat Yao einen Weg gefunden, wie zwei Parteien Daten miteinander abgleichen können, ohne dass eine der beiden dazu ihre Daten offenlegen muss – weder gegenüber der anderen Partei noch gegenüber einem Intermediär. Zur Illustration stellte Yao das Millionärsproblem: Wie können zwei Millionäre feststellen, wer reicher ist, ohne dazu das eigene Vermögen zu verraten? Der Datenschutz spielt folglich bereits bei Yao eine Rolle.

Er löst das Millionärsproblem mithilfe eines Algorithmus, bei dem ‚RSA‘ zum Einsatz kommt, eines von vielen Verschlüsselungsverfahren, die auf der Primfaktorzerlegung basieren. Nun gehört die Primfaktorzerlegung zu jenen Aufgaben, die ein hinreichend starker Quantencomputer mithilfe des ‚Shor-Algorithmus‘ ganz einfach lösen kann. Damit hochsensible Daten langfristig vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt bleiben, braucht es quantensichere Technologien.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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