03.02.2016

New York-Launch und 1,7 Mio USD für Dating-App von Wienerin

Die App Ohlala vermittelt per Tinder-Prinzip bezahlte Dates. Mit frischem Kapital wird expandiert. Ins Leben gerufen wurde Ohlala von der Wienerin aus Wels Pia Poppenreiter.
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(c) Laura Jost: Die Wiener Gründerin Pia Poppenreiter

„Ohlala“ vermittelt bezahlte Dates, indem man sich durch verschiedene Profile „wischt“. Der große Unterschied zu Tinder: Hier bleiben böse Überraschungen aus. Bevor es zum Treffen kommt, machen die Parteien in der App aus, wie weit man gehen möchte und was vom anderen verlangt wird.

Dating-App mit Happy End?

Es muss auch nicht ums „Happy End“ gehen, so kann auch einfach ein Date für ein Abendessen gesucht werden. „Bei uns wird Klartext gesprochen: Bei Ohlala geht’s um’s Geld für die Zeit. Was genau bei dem bezahlten Date dann passiert, ist eine Sache zwischen den beiden“, erzählt uns die Gründerin Pia Poppenreiter in einem früheren Gespräch mit dem Brutkasten.

+++ Tinder mit Happy End: Wienerin launcht App für bezahlte Dates +++

New York-Launch nach 10 Monaten

„Ich habe Torsten schon bei unserer ersten Begegnungen gesagt: Wir gründen gemeinsam“, Pia Poppenreiter über ihren Co-Founder Torsten Stüber.

Rights to Laura Jost (1)
(c) Laura Jost: Das Gründerduo der Dating-App.

Die Spreefang UG, die hinter der Ohlala-App steht, ist noch nicht einmal ein Jahr alt. Poppenreiter und ihr Co-Founder Torsten Stüber haben ihr Startup im März letzten Jahres gegründet.

„Ich habe Torsten schon bei unserer ersten Begegnungen gesagt: Wir gründen gemeinsam. Ich habe recht behalten“, erzählt Poppenreiter.

Nun haben die beiden erfolgreich Geld von Investoren für die Expansion aufgestellt. Nach nur zehn Monaten ab Unternehmensgründung tritt Ohlala überdies in den amerikanischen Markt ein. Zunächst startet man in New York.

1,7 Millionen US-Dollar

Dafür hat man von den Investoren 1,7 Millionen US-Dollar eingesammelt. Darunter befindet sich auch Max Finger, der zusammen mit Rocket Internet-Gründer Oliver Samwer Alando gegründet hat. Zeitgleich mit dem New York-Launch geht Ohlala auch in weiteren deutschen Städten an den Start. Nach Berlin, Frankfurt, München und Hamburg, folgen Stuttgart, Köln und Düsseldort.

25.000 bezahlte Dates

Confirm date
(c) Ohlala

Seit August kann man das Service in den deutschen Städten nutzen. Laut eigenen Angaben, wurden bereits über 25.000 bezahlte Dates arrangiert.

„Wir legen großen Wert darauf unseren weiblichen Usern die Wahl und ihre Anonymität zu lassen“, erklärt Poppenreiter. Daher erlaubt es Ohlala den Frauen, mit ihren Profilen solange unsichtbar zu bleiben, bis sie sich selbst anders entscheiden.

Das Ohlala-Prinzip

Sicherheit verspricht der Anmeldevorgang: Männer müssen verifizierte Profile erstellen, wo sie zusätzlich gleich Vorlieben oder eine Preisspanne bekannt geben. Ihr Profil wird dann den weiblichen New Yorkerinnen in unmittelbarer Gegend nur 21 Minuten lang angezeigt. Damit soll die Spontanität eines Dates gefördert werden.

Wird eine Dame auf das Profil aufmerksam und akzeptiert das Angebot, beginnt ein privater Chat direkt in der Ohlala-App, um weitere Details zu besprechen. Wenn Zeit, Preis und Ort fixiert sind und beide einverstanden sind, steht einem Treffen nichts mehr im Weg.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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