31.08.2023

Datenschutz-Mängel bei Fitbit: Wiener NGO noyb will Milliardenstrafe für Google durchsetzen

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschutz-Aktivist Max Schrems legt gegen Fitbit Beschwerde in drei Ländern ein.
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Fitbit Google Alphabet noyb
(c) Kamil S via Unsplash

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Wiener NGO noyb rund um den Datenschutz-Aktivisten Max Schrems mit der Google-Mutter Alphabet anlegt. Anfang 2022 erzielte die Organisation etwa einen Behördenentscheid zur Nutzung von Google Analytics. Nun nahm noyb den Fitness-Tracker-Uhren-Anbieter Fitbit, der seit 2021 eine Alphabet-Tochter ist, genauer unter die Lupe. Dabei fällt die NGO ein vernichtendes Urteil.

„Einwilligung, die eindeutig nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht“

„Fitbit zwingt seine Nutzer:innen, der Weitergabe sensibler Daten zuzustimmen, ohne klare Informationen über die möglichen Folgen oder die spezifischen Zielländer der Datentransfers bereitzustellen“, heißt es in einem Blog-Beitrag von noyb. Dies führe zu einer Einwilligung, die weder frei, informiert noch spezifisch sei und somit „eindeutig nicht den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ entspreche. Ohne diese Einwilligung sei die Fitness-Uhr „nutzlos“.

Fitbit kann Daten über Essen, Gewicht, weibliche Gesundheit und Co. an unbekannte Dritte weitergeben

Bei den betroffenen Daten, die von Fitbit weitergegeben werden können, handelt es sich nicht nur um die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und das Geschlecht von Nutzer:innen sondern auch um „Daten wie Protokolle über Essen, Gewicht, Schlaf, Wasser oder weibliche Gesundheit, einen Wecker und Nachrichten in Diskussionsforen oder an Freunde in den Diensten“. Dazu heißt es von noyb weiter: „Die gesammelten Daten können sogar zur Verarbeitung an Drittunternehmen weitergegeben werden, von denen wir nicht wissen, wo sie sich befinden. Darüber hinaus ist es für Nutzer:innen unmöglich herauszufinden, welche ihrer Daten überhaupt betroffen sind“.

„Keine realistische Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen“

Auch sei es für Nutzer:innen nicht einfach möglich, die Datentransfers zu widerrufen – eigentlich ein gemäß DSGVO zugesichertes Recht. Laut Fitbit-Datenschutzrichtlinien muss eine Person, die ihre Einwilligung widerrufen möchte, ihr Konto löschen. „Für die Verbraucher:innen bedeutet das den Verlust aller zuvor aufgezeichneten Trainings- und Gesundheitsdaten. Diese Regel greift sogar dann, wenn man ein Premium-Abonnement für 79,99 Euro pro Jahr abschließt. Es gibt also keine realistische Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen, ohne das Produkt unbrauchbar zu machen“, kommentiert noyb.

Laut noyb bis zu 11,28 Mrd. Euro Strafe für Alphabet wegen Fitbit möglich

noyb legte daher in Österreich, den Niederlanden und Italien jeweils Beschwerden ein. Man fordere die zuständigen Datenschutzbehörden dazu auf, Fitbit anzuweisen, alle obligatorischen Informationen über die Datenübertragungen mit seinen Nutzer:innen zu teilen, heißt es von noyb, „Die Nutzung der Fitbit-App muss auch ohne verpflichtende Datentransfers möglich sein“.

Und die NGO rechnet vor: „Ausgehend von Alphabets Jahresumsatz 2022 könnten die zuständigen Behörden eine Geldstrafe von bis zu 11,28 Milliarden Euro verhängen“. Die Facebook- und Instagram-Mutter Meta kam erst zum Jahreswechsel 2022/2023 mit einer durch noyb erwirkten 390 Millionen-Euro-Strafe vergleichsweise günstig davon.

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Denise Mayr, Gründerin von topergo © Denise Mayr

Jede:r, der schon einmal auf Jobsuche war, kennt die endlos scheinenden Listen der gängigen Jobportale. Seit Jahrzehnten wird im Web in dieser Form nach Stellen gesucht. Denise Mayr aus Südtirol will der Jobsuche jetzt eine neue Perspektive geben: Mit topergo stellt sie die gängige Darstellung infrage und verlegt die Stellensuche kurzerhand in ein vertrautes Interface: eine interaktive Landkarte à la Google Maps.

Visuelle Standortsuche im Fokus

Das topergo-Webinterface © topergo

Statt vager Ortsangaben markieren Pins die konkreten Arbeitsplätze in der Umgebung. Jobsuchende sollen so auf einen Blick erkennen, welche Stellen in der Nachbarschaft offen sind. „Mir persönlich war das Listen-System zu unübersichtlich. Das gibt es im Grunde seit den 2000ern unverändert“, erklärt die Gründerin im Gespräch. Die Bewerbung erfolgt mit einem Klick: Über den Button öffnet sich direkt der Mail-Client mit vordefiniertem Betreff. Registrieren müsse man sich laut Mayr nicht.

Auch die umgekehrte Richtung ist vorgesehen: Arbeitssuchende können sich als Symbole auf der Karte sichtbar machen, damit Betriebe sie direkt ansprechen. Aktuell dominieren vor allem Inserate aus der Gastronomie und der IT-Branche, wie die Gründerin uns im Gespräch schildert.

B2B-Modell soll monetarisieren

Für Jobsuchende soll das Angebot dauerhaft kostenlos bleiben. Das Geschäftsmodell richtet sich laut der Gründerin rein an Arbeitgeber: Um die Plattform zu etablieren und eine hohe Angebotsdichte zu erreichen, seien die ersten 1.000 Pins gratis. Anschließend sei geplant, dass Betriebe ein monatliches Modell pro Stellen-Pin zahlen, ergänzt durch Premium-Optionen zur optischen Hervorhebung.

Neben einer nativen App mit integriertem Job-Alert für Pendler steht laut Mayr die geografische Expansion im Fokus: Nach dem Start in Südtirol ist der Ausbau nach Österreich, Deutschland und schließlich ganz Europa geplant.

Eigeninitiative neben dem Klassenzimmer

„Mich interessiert es extrem, Dinge zu schaffen. Ich lebe dafür“, betont die 18-jährige Gründerin, die kurz vor der Matura steht. Ohne Investoren oder Team will sie die Skalierung nun aus eigener Kraft weiter vorantreiben.

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