31.08.2023

Datenschutz-Mängel bei Fitbit: Wiener NGO noyb will Milliardenstrafe für Google durchsetzen

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschutz-Aktivist Max Schrems legt gegen Fitbit Beschwerde in drei Ländern ein.
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Fitbit Google Alphabet noyb
(c) Kamil S via Unsplash

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Wiener NGO noyb rund um den Datenschutz-Aktivisten Max Schrems mit der Google-Mutter Alphabet anlegt. Anfang 2022 erzielte die Organisation etwa einen Behördenentscheid zur Nutzung von Google Analytics. Nun nahm noyb den Fitness-Tracker-Uhren-Anbieter Fitbit, der seit 2021 eine Alphabet-Tochter ist, genauer unter die Lupe. Dabei fällt die NGO ein vernichtendes Urteil.

„Einwilligung, die eindeutig nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht“

„Fitbit zwingt seine Nutzer:innen, der Weitergabe sensibler Daten zuzustimmen, ohne klare Informationen über die möglichen Folgen oder die spezifischen Zielländer der Datentransfers bereitzustellen“, heißt es in einem Blog-Beitrag von noyb. Dies führe zu einer Einwilligung, die weder frei, informiert noch spezifisch sei und somit „eindeutig nicht den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ entspreche. Ohne diese Einwilligung sei die Fitness-Uhr „nutzlos“.

Fitbit kann Daten über Essen, Gewicht, weibliche Gesundheit und Co. an unbekannte Dritte weitergeben

Bei den betroffenen Daten, die von Fitbit weitergegeben werden können, handelt es sich nicht nur um die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und das Geschlecht von Nutzer:innen sondern auch um „Daten wie Protokolle über Essen, Gewicht, Schlaf, Wasser oder weibliche Gesundheit, einen Wecker und Nachrichten in Diskussionsforen oder an Freunde in den Diensten“. Dazu heißt es von noyb weiter: „Die gesammelten Daten können sogar zur Verarbeitung an Drittunternehmen weitergegeben werden, von denen wir nicht wissen, wo sie sich befinden. Darüber hinaus ist es für Nutzer:innen unmöglich herauszufinden, welche ihrer Daten überhaupt betroffen sind“.

„Keine realistische Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen“

Auch sei es für Nutzer:innen nicht einfach möglich, die Datentransfers zu widerrufen – eigentlich ein gemäß DSGVO zugesichertes Recht. Laut Fitbit-Datenschutzrichtlinien muss eine Person, die ihre Einwilligung widerrufen möchte, ihr Konto löschen. „Für die Verbraucher:innen bedeutet das den Verlust aller zuvor aufgezeichneten Trainings- und Gesundheitsdaten. Diese Regel greift sogar dann, wenn man ein Premium-Abonnement für 79,99 Euro pro Jahr abschließt. Es gibt also keine realistische Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen, ohne das Produkt unbrauchbar zu machen“, kommentiert noyb.

Laut noyb bis zu 11,28 Mrd. Euro Strafe für Alphabet wegen Fitbit möglich

noyb legte daher in Österreich, den Niederlanden und Italien jeweils Beschwerden ein. Man fordere die zuständigen Datenschutzbehörden dazu auf, Fitbit anzuweisen, alle obligatorischen Informationen über die Datenübertragungen mit seinen Nutzer:innen zu teilen, heißt es von noyb, „Die Nutzung der Fitbit-App muss auch ohne verpflichtende Datentransfers möglich sein“.

Und die NGO rechnet vor: „Ausgehend von Alphabets Jahresumsatz 2022 könnten die zuständigen Behörden eine Geldstrafe von bis zu 11,28 Milliarden Euro verhängen“. Die Facebook- und Instagram-Mutter Meta kam erst zum Jahreswechsel 2022/2023 mit einer durch noyb erwirkten 390 Millionen-Euro-Strafe vergleichsweise günstig davon.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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