07.06.2023

Datenkompetenz: Warum jedes Unternehmen einen AI Education Strategist braucht

Tizian Kronsbein von DAIN Studios, erklärt im Gastbeitrag, was es mit der neuen Rolle "AI Education Strategist" auf sich hat.
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AI Education Strategist
(c) DAIN Studios
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Eigentlich ist es nichts neues: Wir leben in einer Dataconomy. Der Begriff Dataconomy ist ein metaphorischer Neologismus, der beschreibt, wie wichtig Daten für unsere Wirtschaft geworden sind. Daten sind der Treiber für vieles und vor allem für den Einsatz von KI. Wer das noch nicht wusste, der hat spätestens mit der Veröffentlichung von OpenAIs ChatGPT verstanden, dass sich KI mittlerweile zu einem mächtigen Werkzeug für uns Menschen entwickelt hat und noch weiterentwickeln wird. 

Generative KIs, wie ChatGPT oder Midjourney, werden immer mehr Schritte in unseren Arbeitsprozessen übernehmen können – insbesondere, wenn man diese miteinander kombiniert und sie so selbstständig Aufgaben erledigen können (siehe AutoGPT). Es ist davon auszugehen, dass wir mehr und mehr sogenannte menschlich-maschinelle Interaktionen in unserer Arbeitswelt erleben werden. Die Rollen, insbesondere die der Knowledge Worker, werden nachhaltig neudefiniert werden müssen. Dabei müssen wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass sich die digitale Spaltung innerhalb unserer Gesellschaften nicht noch intensiviert.

Der AI Education Strategist: Brücke zwischen Datenkompetenz und Unternehmensbedürfnissen

Die Rolle des AI Education Strategist bzw. Data Education Strategist (manchmal auch als Daten-Übersetzer:in bezeichnet) hat sich entwickelt, weil weder die akademischen Institutionen noch die Geschäftswelt genügend Menschen mit den entsprechenden Datenkompetenzen hervorbringt.

In der akademischen Welt – auch wenn es einige Beispiele von durchstartenden Führungskräften gibt – erfüllen Universitäten und Hochschulen nicht die Nachfrage nach Daten- und KI-Profis. Oft sind Kurse entweder zu sehr auf das Geschäft ausgerichtet oder zu stark auf Daten bezogen und bieten nicht die hybriden Profile, die der Markt erfordert. In der Geschäftswelt haben viele Unternehmen schlichtweg nicht die Zeit oder das Know-how, um Lern- und Entwicklungsprogramme in die Arbeitsroutinen zu integrieren.

Einige Unternehmen haben versucht, den Mangel an Fähigkeiten durch die Entwicklung eigener Schulungen zu kompensieren. Unternehmen nutzen Online-Kursanbieter wie Coursera, um bei der Weiterbildung zu helfen. Andere Unternehmen entwickeln spezielle interne Schulungsumgebungen für Data Science und Data Engineering. Diese Programme sind jedoch oft sehr technisch und finden in einer Laborumgebung statt, die wenig Bezug zu den alltäglichen Abläufen eines Unternehmens haben.

Generative KIs, die Inhalte jedweder Art mit wenig menschlichem Eingriff erstellen können, haben den Bedarf an Fachleuten, die die Lücke zwischen KI-Technologien und Geschäftsanwendungen schließen können, noch weiter verschärft. Nicht nur verändern sich Rollenbeschreibungen komplett, Mitarbeiter in Unternehmen benötigen auch ein neues Verständnis im Umgang mit diesen Technologien. Sie müssen sattelfest bei Fragen im Umgang mit diesen Werkzeugen sein, aber auch die generierten Inhalte genaustens verstehen können. Themen wie Datenschutz, Datenethik, Neigungen in Daten (Biases), muss spätestens jetzt, jeder nicht nur mal gehört haben, sondern anwenden können.

Mehr als nur Datenvermittler – Navigatoren in einer datengesteuerten Welt

AI Education Strategists überbrücken die oft vorherrschende Kluft zwischen IT-Funktionen (insbesondere Data & AI Teams) und den Geschäftsbereichen. Kurz gesagt, sie entwerfen den Weg zur Datenkompetenz, etablieren eine Datenkultur innerhalb von Organisationen und ermöglichen es den Mitarbeitern, Probleme selbstständig mit Daten zu lösen.

Neben der Mobilisierung technischer Lernprozesse helfen sie dabei, Data Analysts mit den notwendigen technischen Kompetenzen (z.B. Data Analysis mit Python und das Verwenden von Datenplattformen) auszustatten, und sie zu Citizen Data Scientists weiterzubilden. 

Andere Elemente werden jedoch immer wichtiger. AI Education Strategists müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter die ethischen Implikationen und potenziellen Risiken der Nutzung von Generativer KI verstehen, wie Datenschutzbedenken, Voreingenommenheit in generierten Inhalten und das Potenzial für den Missbrauch in der Verbreitung von Fehlinformationen.

Wie der Wandel zur Datenkompetenz anstoßen werden kann

AI Education Strategists konzentrieren sich auf Lernstrategie und Unterrichtsgestaltung. Sie sitzen zwischen den AI-Teams, HR und dem Leadership. Folgende Tätigkeiten sind elementarer Teil der AI Education Strategists:

  • Tiefes Verständnis der Daten- und Geschäftsstrategie der Organisation und ihre Bestandteile.
  • Strukturiertes Erfassen der Data Maturity (Reifegrad der Belegschaft und Organisation als Ganzes): Das bedeutet, dass sie die Plattformen, Anwendungsfälle und Strategien kennen sollten, die entweder vorhanden sind oder in Entwicklung sind, aber auch das Level an Datenkompetenz im Unternehmen.
  • Sie müssen die übergeordneten Lern- und Transformationsziele verstehen: Welche Fähigkeiten existieren bereits in einer Organisation? Welche Schulungen sind derzeit verfügbar? Und wie viele Mitarbeiter sind beteiligt? Wie werden sich Rollen durch KI verändern und welche essenziellen Kompetenzen fehlen der Organisation?
  • Einrichten von Programmen zur Sensibilisierung für die Daten-Transformation: Sie entwickeln Lernreisen basierend auf Geschäftsproblemen. Dies beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen über Methoden, Rahmenbedingungen und praktische Erfahrungen, die zu datenbasierten Lösungen führen.
  • Entwicklung von Schulungsmodulen, die sich auf den verantwortungsvollen Umgang mit Generativer KI konzentrieren und sicherstellen, dass Mitarbeiter sich der potenziellen Fallstricke und der besten Praktiken zur Risikominderung im Zusammenhang mit der Technologie bewusst sind.
  • Organisation von Veranstaltungen: Dazu gehören Aktivitäten wie Webinare, Workshops und andere Zusammenkünfte, die sich auf Daten, Analytik und KI- Projekte konzentrieren. Diese Events sind enorm wichtig für die Datenkultur im Unternehmen.
AI Education Strategist - Data Education Strategist
(c) DAIN Studios

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Heutzutage sind Daten- und KI-Kompetenzen eine kostbare Ressource in der Geschäftswelt. Die Umsetzung der digitalen Transformation erfordert neue, spezialisierte Fähigkeiten, aber es besteht ein starker Wettbewerb um Talente – und das Angebot trifft nicht immer auf entsprechende Nachfrage.

Deshalb sehen wir das Aufkommen des AI Education Strategists. Das Profil wurde entwickelt, um die Datenkompetenz zu stärken und den Mangel an Fähigkeiten zu beheben. Sie schaffen eine Unternehmenskultur rund um das Thema Daten und KI und nutzen Schulungsprogramme, damit Unternehmen die Kraft von Daten und KI entfesseln können.

Darüber hinaus werden AI Education Strategists eine entscheidende Rolle spielen, um Organisationen mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um die Kraft von KI-Technologien verantwortungsvoll zu nutzen und gleichzeitig die damit verbundenen Herausforderungen und Limitationen zu meistern. 


Zum Autor

Tizian Kronsbein kümmert sich als Head of DAIN Academy bei DAIN Studios für die „menschliche Komponente der Datentransformation“ der Kunden. Er ist einer der Mitbegründer und Tought Leader der Data Thinking Methode und weiß durch seine Erfahrung als Data Strategist, worauf es ankommt um Mitarbeiter auf dem Weg zur Datenkompetenz zu begleiten.

Tizian Kronsbein | (c) DAIN Studios
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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