25.07.2023

Was der Data Act für österreichische Startups bedeutet

Interview. Im Juni einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf den Data Act. Der Rechtsanwalt Arthur Stadler erklärt, was jetzt auf Startups zukommt.
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Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte / Unsplash
Arthur Stadler erklärt, was der Data Act für österreichische Startups bedeutet. Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte / Unsplash

Im Wohnzimmer ist der Staubsauger-Roboter unterwegs, die Apple-Watch am Handgelenk zeichnet Gesundheitsdaten auf, das smarte Türschloss öffnet die Garageneinfahrt. Ob in den eigenen vier Wänden oder in Fabrikshallen – überall entstehen heutzutage Daten. Diese Daten haben auch einen großen wirtschaftlichen Wert, ohne sie geht in der Digital Economy nichts mehr.

Bis zu 80 Prozent der Daten ungenutzt

Ganz eigene Geschäftsmodelle wurden rund um Daten und Geräte aufgebaut: Wer etwa einen Smartwatch kauft, muss oft eine spezielle App dafür verwenden. Elektroautos werden mit ihrer eigenen Software ausgeliefert. Damit soll damit künftig jedoch Schluss sein.

Im Juni haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf den Data Act geeinigt, jetzt steht nur mehr die formelle Bestätigung aus. Der Data Act soll vor allem die Rechtssituation bei Smarten Geräten und dem Internet of Things (IoT) verbessern.

2026 soll er geltend werden und vor allem für Verbraucher:innen einiges verbessern. Aber auch für die Wirtschaft soll sich damit vieles verbessern: Die EU-Kommission erhofft sich von den neuen Regelungen ein BIP-Wachstum von 270 Millarden Euro im Wirtschaftsraum. Denn laut EU-Kommission würden derzeit bis zu 80 Prozent der Daten ungenützt bleiben.

Der Data Act im Detail

brutkasten: Was ändert der Data Act für Startups im Allgemeinen?

Arthur Stadler: Gleich vorweg: Der Data Act befindet sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren. Es kann also noch zu etlichen Änderungen kommen.

Die meisten wesentlichen Verpflichtungen des Data Acts gelten erst ab einer gewissen unternehmerischen Größe (grundsätzlich ab 50 Mitarbeiter und 10 Mio Euro Jahresumsatz/Jahresbilanz), sodass Startups von einem signifikanten Teil der Verpflichtungen des Data Acts grundsätzlich und realistischerweise nicht betroffen sein werden.

Startups kommen aber Rechte und Schutzmaßnahmen zugute. So werden diese etwa insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Datenzugang und Datennutzung geschützt (siehe Artikel 13 Data Act). Es soll unverbindliche Standardklauseln geben. Das stärkt die Verhandlungsposition von Startups im Zusammenhang mit der Weitergabe und Nutzung von Daten speziell gegenüber anderen Unternehmen, deren Verhandlungsmacht stärker ist und bietet neue wirtschaftliche Chancen speziell für Startups (Stichwort Datenportabilität).

Was ändert sich dadurch für die Hersteller von smarten Produkten?

Stadler: Der Data Act gilt grundsätzlich auch für Hersteller von smarten Produkten (wenn diese als Produkt im Sinne des Data Acts zu qualifizieren sind), die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sofern gewisse Größenschwellen überschritten werden (siehe zuvor), sind diese Hersteller zu verschiedenen Vorgaben verpflichtet.

Insbesondere sind Hersteller dazu verpflichtet, Produkte so zu konzipieren und herzustellen, dass die bei der Nutzung erzeugten Daten für den Nutzer direkt zugänglich sind. Darüber hinaus bestehen vor Abschluss bestimmter Verträge für ein solches Produkt umfangreiche Informationspflichten an den Nutzer. Soweit der Nutzer nicht bereits direkt über das Produkt auf die Daten zugreifen kann, muss der Hersteller, sofern er als Dateninhaber qualifiziert wird, Zugang zu den Daten ermöglichen.

Dem Hersteller wird auch zusätzlich vorgeschrieben, nicht personenbezogene Daten nur auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Nutzer zu nutzen. Diese dürfen weiters nicht zu jedem beliebigen Zweck genützt werden. Es gibt hier spezielle Einschränkungen (vgl. Artikel 4 (6) Data Act). Darüber hinaus gibt es Regelungen zur Datenweitergabe an Dritte. So existiert das Recht des Nutzers durch die Nutzung des Produkts erzeugte Daten, die sich beim Dateninhaber befinden, einem Dritten bereitzustellen. Das führt für Hersteller smarter Produkte zu einem größeren Konkurrenzdruck, wird doch Datenportabilität vereinfacht. Dritte, die solcherart Daten erhalten, sind in der Nutzung der Daten jedoch eingeschränkt. Damit soll ein gewisses Gleichgewicht der Interessen, trotz Weitergabe von Daten, geschaffen werden.

Neu sind auch Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit. Diese Neuregelungen gelten zwar nicht für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (wie etwa Startups), doch sehen sie für davon erfasste Unternehmen zusätzliche Datenbereitstellungspflichten vor.

Sieht die Regelung vor, dass alle Daten ausgelesen werden dürfen? Darf man dann z.B. einfach den Quellcode des Tesla-Autopiloten einsehen und kopieren?

Der Datenzugriff begrenzt sich auf die bei der Nutzung erzeugten Daten. Ausnahmen davon können insbesondere gegenüber öffentlichen Stellen im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit bestehen. Sofern man überhaupt davon ausgehen mag, dass unter „Daten“ auch ein Quellcode subsumierbar ist, würde ein auf den Quellcode bezogenes Auslesebegehren auf Basis des Data Act bereits aufgrund der Einschränkung auf die bei der Nutzung erzeugten Daten scheitern, da der Quellcode üblicherweise vorab statisch existiert und ausgeführt wird (Trennung: statischer Quellcode und dynamische/variable Nutzerdaten).

Wie gesagt, kann es sicherlich im EU-Gesetzgebungsprozess noch zu Änderungen kommen. Darüber hinaus sind Einschränkungen etwa zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und funktionierendem Wettbewerb zu beachten.

Werden Geschäftsgeheimnisse im Data Act ausreichend geschützt?

Der Data Act sieht zwar unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor. Trotzdem kann eine gewisse Unsicherheit der betroffenen Unternehmen nicht gänzlich geleugnet werden.

Nachdem sich der Rechtsakt noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, kann es hier auch noch zu Änderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommen, sodass letztlich erst die Praxis zeigen wird, wie gut der Schutz tatsächlich funktioniert. Ähnlich wie auch im Datenschutzrecht werden die Gerichte in Zweifelsfällen zu klären haben, wie weit der Schutz reicht.

Der Data Act soll laut EU-Kommission Innovationen begünstigen. Aber wofür und wie dürfen die Daten überhaupt verwendet werden?

Der leichtere Zugang zu erfassten Daten wird eine größere Auswahl an Diensten Dritter begünstigen. Diese könnten ihre Leistungen dann möglicherweise sogar preisgünstiger oder zu besserer Qualität anbieten. Davon können Startups profitieren, da diese mit den Daten arbeiten und entsprechende Leistungen anbieten werden können. So ist etwa denkbar, dass sich die Nutzer vernetzter Produkte für einen günstigeren Reparatur- und Wartungsanbieter (etwa ein Startup) entscheiden – oder sie selbst entsprechende Wartungen bzw Reparaturen durchführen. Es gelten jedoch auch hier gewisse Einschränkungen.

Was müssen Startups künftig bei der Entwicklung von smarten Produkten beachten?

Nachdem ein Wachstum eines Startups möglich ist, sollten auch die aufgrund der Größenschwellen noch nicht erfassten Startups ihre Produkte, Prozesse und Services auf den Data Act anpassen. So kann mühsamer späterer Anpassungsbedarf vermieden werden. Dementsprechend sollten Startups im Zusammenhang mit dem Data Act etwa darauf achten, Produkte bereits so zu konzipieren und herzustellen, dass bei der Nutzung erzeugte Daten für den Nutzer standardmäßig einfach, sicher und – soweit relevant und angemessen – direkt zugänglich sind.

Die neuen Regeln sollen nicht für Klein- und Kleinstunternehmen gelten. Aber für alle anderen. Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung?

Ähnlich wie auch im Datenschutzrecht besteht auch im Zusammenhang mit dem Data Act das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Behörde. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten Vorschriften zu Sanktionen bei Verstößen gegen den Data Act erlassen. Unter Umständen kommt den Aufsichtsbehörden sogar das Recht zu Geldbußen bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu vier Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen. Darüber hinaus sind auch Schadenersatzklagen denkbar.

Die Krypto-Szene befürchtet, dass mit dem Data Act ein „Kill Switch“ eingeführt wird. Was ist darunter zu verstehen und wie begründet sind diese Befürchtungen?

Im technischen Kontext kann unter einem sogenanntem „Kill Switch“ eine Art „Notaus-Funktion“ verstanden werden, die beispielsweise zu einer Unterbrechung oder zum Ausschalten einer Maschine oder dergleichen führt.

Die Befürchtungen der Krypto-Szene stützen sich vorwiegend auf den Artikel 30 des Data Acts. Dieser regelt wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für gemeinsame Datennutzungen und sieht für solcherart erfasste „Verträge“ etwa vor, dass es Möglichkeiten zur sicheren Beendigung und Unterbrechung geben soll. Hier sieht die Krypto-Szene teilweise Herausforderungen bei der tatsächlichen Umsetzung im Krypto-Bereich.

Auch aus unserer Sicht bedarf es noch der ein oder anderen Anpassung bzw Konkretisierung des derzeitigen Entwurfs des Data Acts. Neben den durch die Krypto-Szene monierten Aspekten sollte etwa auch sichergestellt werden, dass die Definition des intelligenten Vertrags im Artikel 2 Ziffer 16 nicht überschießend und allfällige weitere Begriffsverweisungen akkurat sind.

Bei der Verfügbarmachung von Daten sollen die sogenannten FRAND-Bedingungen gelten. Was ist das und wie hält man sich daran?

Der Begriff FRAND steht für fair, reasonable and non-dicriminatory und war bisher eher aus anderen Rechtsgebieten bekannt. Im Lichte des Data Acts versteht man sinnverwandte Umstände bzw Grundsätze auf deren Basis Datenzugang gewährt werden soll. Konkret sieht etwa Artikel 8 Absatz 1 des Data Act faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen für die Datenbereitstellung vor. Konkretisierungen dazu finden sich etwa in Kapitel IV des Data Act.

Zusammengefasst sollte der Dateninhaber sicherstellen, dass zuvor genannte Grundsätze eingehalten und keine missbräuchlichen Klauseln verwendet werden. Die Verwendung der versprochenen Standardklauseln kann hier hilfreich sein.

Zur Person

Arthur Stadler ist Datenschutzexperte und Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte.

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Tina Ruseva ist Unternehmerin und Autorin und spricht am HR Inside Summit über „Soft Work“ | © Ammy Berent

Wenn KI die standardisierbare Arbeit übernimmt, bleibt für Menschen das, was die Unternehmerin und Autorin Tina Ruseva „Soft Work“ nennt. Sie spricht am HR Inside Summit, der am 14. und 15. Oktober in der Wiener Hofburg stattfindet. Im brutkasten-Interview erklärt sie vorab, warum Kontrolle als Führungsprinzip ausgedient hat und was Unternehmen jetzt verändern müssen.


brutkasten: Sie sprechen am HR Inside Summit über „Soft Work“. Was ist die Kernthese?

Tina Ruseva: Ausgangspunkt ist die Arbeitsteilung, die wir aus der Industrialisierung kennen. Arbeit hatte eine feste Beschreibung, und an der Maschine hatte es keine Bedeutung, wer die Aufgabe übernimmt. Das ist die Hard Work. Maschinen sind genau in solchen Aufgaben sehr gut und werden sie in den nächsten Jahren zum großen Teil übernehmen. In den Bürojobs von heute gibt es aber viele Aufgaben, bei denen man das Endergebnis nicht kennt: Welchen neuen Markt müssen wir erschließen? Wie antworten wir auf eine neue Krise? Diese Aufgaben sind diffuser, deswegen „soft“. Was für uns an Arbeit bleibt, können wir nur dann gut machen, wenn wir das wollen. Effektives Wirtschaften hängt heute von der intrinsischen Motivation der Beteiligten ab.

Ein gutes Beispiel ist der Customer Support. Wenn jemand nur Dienst nach Vorschrift macht und sein Skript abliest, ist diese Person ersetzbar, weil diese Arbeit bald besser von einem Automaten gemacht wird. Wir automatisieren, was wiederholbar ist, und können dann von Mensch zu Mensch klären, was diesmal besonders ist und zum ersten Mal auftritt.

Wer den Begriff hört, denkt sofort an Soft Skills. Wo liegt der Unterschied?

Wir haben Führung sehr lange etwas generisch als Soft Skill abgehakt, also als Kommunikation und persönliche Gespräche. Soft Work ist für mich ein größerer Begriff. Er beschreibt das gesamte Umfeld, in dem sich Führungskraft und Mitarbeitende befinden. Dazu habe ich ein Framework definiert: SOFT steht für Synergien, Offenheit, Fairness und Technologie. Wir müssen wiederholbare Tätigkeiten automatisieren, damit überhaupt Zeit bleibt für all das, was wir heute so gut wie nicht machen.

Wie geht eine Führungskraft vor, die sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt?

Führung ist eine Frage der Komplexität, deshalb führen wir sehr selten große Teams direkt. Studien sagen, dass ab 2028 rund ein Achtel der Arbeit mit KI-Agenten erledigt wird. Wenn alle meine Mitarbeitenden ihr eigenes digitales Team haben, gibt es unendlich viel mehr Aufgaben und Abstimmungsaufwand. Hinter jedem herzugehen, alles abzuhaken und alles zu kontrollieren, wird einfach unmöglich. Vertrauen, Augenhöhe und Selbstführung sind deshalb kein Wunschdenken, sondern unsere Zukunft. Wir müssen uns jetzt überlegen, wie wir Mitarbeitende befähigen, ihre eigenen digitalen Teams zu kontrollieren. Dazu braucht es auch Technologie.

Gibt es Unternehmen, die das schon anwenden?

Das bekannteste Beispiel unter den deutschen Großkonzernen ist Bosch, weil dort die mittlere Managementebene komplett abgeschafft wird. Dadurch kommt mehr Verantwortung bei den einzelnen Mitarbeitenden an. Ein neueres Beispiel ist Stripe. Das Unternehmen hat sehr viel in KI investiert und fast das gesamte Management-Team abgebaut. Es gibt nur noch Leadership und Teams, und vor allem Ingenieur:innen sollen experimentieren können. Stripe hat in einem Podcast von a16z erzählt, dass es dadurch 200 bis 300 innovative Produkte in einem Jahr auf den Markt bringt.

Allerdings ist KI eine Art Verstärker für die Unternehmenskultur. In einer Muss-Kultur, in der wir nur auf den KPI schauen, bekomme ich durch Automatisierung nur noch schneller mehr vom Gleichen. In Will-Kulturen, in denen alle bereit sind, ihre Ideen preiszugeben und anderen zu helfen, können Automatisierung und KI zu wirklich neuen Ergebnissen führen.

Es geht also nicht mehr darum, erledigte Aufgaben zu messen, sondern die Wirkung?

Von Effizienz zu Effektivität. Heute können wir alle in zehn Sekunden einen LinkedIn-Post rausschießen. Die Anzahl der Posts war sehr lange eine gängige Marketingkennzahl. Die To-do-Liste für die Mitarbeitenden war eine Anzahl von Dingen und nicht deren Qualität. Man schreibt einen Post aber ganz anders, wenn man wirklich Wert darauf legt, dass die Nachricht durchkommt. Das ist der Unterschied zwischen KI-generierten Texten und guten Autor:innen.

Den Begriff New Work gab es schon vor dem KI-Hype. Wie hat sich die Szene verändert?

Der Begriff ist mit der Pandemie explodiert. Viele haben ihn missbraucht, einfach für moderne Führung oder für tolle Büromöbel. Als die Krise kam, wurde das Konzept vielerorts für gescheitert erklärt. Trotzdem ist für alle klar: There is no going back. Wir können nicht mehr so führen wie früher. Dienst nach Vorschrift und Kontrolle verschwenden die Ressourcen von Unternehmen, besonders in der Krise. Gleichzeitig haben wir es mit Menschen zu tun, die Angst um ihre Hypotheken, ihren Status und ihr Büro haben. Da gilt es, eine Lösung nach vorne zu finden. Ob man das Soft Work oder New Work nennt, ist nicht wichtig.

Auch bei uns arbeiten nicht alle gleich schnell mit KI. Wie schafft man Alignment in einer Organisation?

Bisher hieß Alignment: Alle bekommen ihre To-dos, und wenn die erledigt sind, gibt es Alignment. Was wir heute alignen müssen, sind aber keine Pflichtaufgaben mehr. Wofür ich KI nutze, muss ich niemandem erzählen. Ich definiere dafür vier Kriterien. Erstens müssen wir Silos in Synergien umwandeln, also Dialog möglich machen, wo keiner stattfindet. Im Onboarding heißt das, nicht nur eine fertige Checkliste bereitzustellen, sondern auch zu fragen: Was willst du in den ersten zwei Monaten lernen? Wen willst du kennenlernen? Zweitens geht es von Orthodoxie zu Offenheit, weg von „So haben wir das immer gemacht“, zum Beispiel mit einem Mitarbeiterbeirat. Drittens Fairness: Wenn ich weiß, dass ich als Frau immer weniger verdienen werde als ein Mann, kaufe ich dieses Wir irgendwann nicht mehr ab und behalte meine Ideen für mich. Das Allerwichtigste ist Technologie. Ohne sie sind all diese Veränderungen zum Scheitern verurteilt, sobald die zuständige Person andere Prioritäten hat. Technologie macht Regeln und Policies nachhaltig. Wir müssen festlegen: Mit welchem Tool werden die Gehälter erfasst? Wie sammeln wir Kompetenzen? Wie setzen wir digitales Feedback um? Das spart allen Zeit, und diese Zeit haben wir dann dafür, miteinander zu reden.

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