25.07.2023

Was der Data Act für österreichische Startups bedeutet

Interview. Im Juni einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf den Data Act. Der Rechtsanwalt Arthur Stadler erklärt, was jetzt auf Startups zukommt.
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Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte / Unsplash
Arthur Stadler erklärt, was der Data Act für österreichische Startups bedeutet. Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte / Unsplash

Im Wohnzimmer ist der Staubsauger-Roboter unterwegs, die Apple-Watch am Handgelenk zeichnet Gesundheitsdaten auf, das smarte Türschloss öffnet die Garageneinfahrt. Ob in den eigenen vier Wänden oder in Fabrikshallen – überall entstehen heutzutage Daten. Diese Daten haben auch einen großen wirtschaftlichen Wert, ohne sie geht in der Digital Economy nichts mehr.

Bis zu 80 Prozent der Daten ungenutzt

Ganz eigene Geschäftsmodelle wurden rund um Daten und Geräte aufgebaut: Wer etwa einen Smartwatch kauft, muss oft eine spezielle App dafür verwenden. Elektroautos werden mit ihrer eigenen Software ausgeliefert. Damit soll damit künftig jedoch Schluss sein.

Im Juni haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf den Data Act geeinigt, jetzt steht nur mehr die formelle Bestätigung aus. Der Data Act soll vor allem die Rechtssituation bei Smarten Geräten und dem Internet of Things (IoT) verbessern.

2026 soll er geltend werden und vor allem für Verbraucher:innen einiges verbessern. Aber auch für die Wirtschaft soll sich damit vieles verbessern: Die EU-Kommission erhofft sich von den neuen Regelungen ein BIP-Wachstum von 270 Millarden Euro im Wirtschaftsraum. Denn laut EU-Kommission würden derzeit bis zu 80 Prozent der Daten ungenützt bleiben.

Der Data Act im Detail

brutkasten: Was ändert der Data Act für Startups im Allgemeinen?

Arthur Stadler: Gleich vorweg: Der Data Act befindet sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren. Es kann also noch zu etlichen Änderungen kommen.

Die meisten wesentlichen Verpflichtungen des Data Acts gelten erst ab einer gewissen unternehmerischen Größe (grundsätzlich ab 50 Mitarbeiter und 10 Mio Euro Jahresumsatz/Jahresbilanz), sodass Startups von einem signifikanten Teil der Verpflichtungen des Data Acts grundsätzlich und realistischerweise nicht betroffen sein werden.

Startups kommen aber Rechte und Schutzmaßnahmen zugute. So werden diese etwa insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Datenzugang und Datennutzung geschützt (siehe Artikel 13 Data Act). Es soll unverbindliche Standardklauseln geben. Das stärkt die Verhandlungsposition von Startups im Zusammenhang mit der Weitergabe und Nutzung von Daten speziell gegenüber anderen Unternehmen, deren Verhandlungsmacht stärker ist und bietet neue wirtschaftliche Chancen speziell für Startups (Stichwort Datenportabilität).

Was ändert sich dadurch für die Hersteller von smarten Produkten?

Stadler: Der Data Act gilt grundsätzlich auch für Hersteller von smarten Produkten (wenn diese als Produkt im Sinne des Data Acts zu qualifizieren sind), die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sofern gewisse Größenschwellen überschritten werden (siehe zuvor), sind diese Hersteller zu verschiedenen Vorgaben verpflichtet.

Insbesondere sind Hersteller dazu verpflichtet, Produkte so zu konzipieren und herzustellen, dass die bei der Nutzung erzeugten Daten für den Nutzer direkt zugänglich sind. Darüber hinaus bestehen vor Abschluss bestimmter Verträge für ein solches Produkt umfangreiche Informationspflichten an den Nutzer. Soweit der Nutzer nicht bereits direkt über das Produkt auf die Daten zugreifen kann, muss der Hersteller, sofern er als Dateninhaber qualifiziert wird, Zugang zu den Daten ermöglichen.

Dem Hersteller wird auch zusätzlich vorgeschrieben, nicht personenbezogene Daten nur auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Nutzer zu nutzen. Diese dürfen weiters nicht zu jedem beliebigen Zweck genützt werden. Es gibt hier spezielle Einschränkungen (vgl. Artikel 4 (6) Data Act). Darüber hinaus gibt es Regelungen zur Datenweitergabe an Dritte. So existiert das Recht des Nutzers durch die Nutzung des Produkts erzeugte Daten, die sich beim Dateninhaber befinden, einem Dritten bereitzustellen. Das führt für Hersteller smarter Produkte zu einem größeren Konkurrenzdruck, wird doch Datenportabilität vereinfacht. Dritte, die solcherart Daten erhalten, sind in der Nutzung der Daten jedoch eingeschränkt. Damit soll ein gewisses Gleichgewicht der Interessen, trotz Weitergabe von Daten, geschaffen werden.

Neu sind auch Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit. Diese Neuregelungen gelten zwar nicht für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (wie etwa Startups), doch sehen sie für davon erfasste Unternehmen zusätzliche Datenbereitstellungspflichten vor.

Sieht die Regelung vor, dass alle Daten ausgelesen werden dürfen? Darf man dann z.B. einfach den Quellcode des Tesla-Autopiloten einsehen und kopieren?

Der Datenzugriff begrenzt sich auf die bei der Nutzung erzeugten Daten. Ausnahmen davon können insbesondere gegenüber öffentlichen Stellen im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit bestehen. Sofern man überhaupt davon ausgehen mag, dass unter „Daten“ auch ein Quellcode subsumierbar ist, würde ein auf den Quellcode bezogenes Auslesebegehren auf Basis des Data Act bereits aufgrund der Einschränkung auf die bei der Nutzung erzeugten Daten scheitern, da der Quellcode üblicherweise vorab statisch existiert und ausgeführt wird (Trennung: statischer Quellcode und dynamische/variable Nutzerdaten).

Wie gesagt, kann es sicherlich im EU-Gesetzgebungsprozess noch zu Änderungen kommen. Darüber hinaus sind Einschränkungen etwa zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und funktionierendem Wettbewerb zu beachten.

Werden Geschäftsgeheimnisse im Data Act ausreichend geschützt?

Der Data Act sieht zwar unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor. Trotzdem kann eine gewisse Unsicherheit der betroffenen Unternehmen nicht gänzlich geleugnet werden.

Nachdem sich der Rechtsakt noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, kann es hier auch noch zu Änderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommen, sodass letztlich erst die Praxis zeigen wird, wie gut der Schutz tatsächlich funktioniert. Ähnlich wie auch im Datenschutzrecht werden die Gerichte in Zweifelsfällen zu klären haben, wie weit der Schutz reicht.

Der Data Act soll laut EU-Kommission Innovationen begünstigen. Aber wofür und wie dürfen die Daten überhaupt verwendet werden?

Der leichtere Zugang zu erfassten Daten wird eine größere Auswahl an Diensten Dritter begünstigen. Diese könnten ihre Leistungen dann möglicherweise sogar preisgünstiger oder zu besserer Qualität anbieten. Davon können Startups profitieren, da diese mit den Daten arbeiten und entsprechende Leistungen anbieten werden können. So ist etwa denkbar, dass sich die Nutzer vernetzter Produkte für einen günstigeren Reparatur- und Wartungsanbieter (etwa ein Startup) entscheiden – oder sie selbst entsprechende Wartungen bzw Reparaturen durchführen. Es gelten jedoch auch hier gewisse Einschränkungen.

Was müssen Startups künftig bei der Entwicklung von smarten Produkten beachten?

Nachdem ein Wachstum eines Startups möglich ist, sollten auch die aufgrund der Größenschwellen noch nicht erfassten Startups ihre Produkte, Prozesse und Services auf den Data Act anpassen. So kann mühsamer späterer Anpassungsbedarf vermieden werden. Dementsprechend sollten Startups im Zusammenhang mit dem Data Act etwa darauf achten, Produkte bereits so zu konzipieren und herzustellen, dass bei der Nutzung erzeugte Daten für den Nutzer standardmäßig einfach, sicher und – soweit relevant und angemessen – direkt zugänglich sind.

Die neuen Regeln sollen nicht für Klein- und Kleinstunternehmen gelten. Aber für alle anderen. Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung?

Ähnlich wie auch im Datenschutzrecht besteht auch im Zusammenhang mit dem Data Act das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Behörde. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten Vorschriften zu Sanktionen bei Verstößen gegen den Data Act erlassen. Unter Umständen kommt den Aufsichtsbehörden sogar das Recht zu Geldbußen bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu vier Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen. Darüber hinaus sind auch Schadenersatzklagen denkbar.

Die Krypto-Szene befürchtet, dass mit dem Data Act ein „Kill Switch“ eingeführt wird. Was ist darunter zu verstehen und wie begründet sind diese Befürchtungen?

Im technischen Kontext kann unter einem sogenanntem „Kill Switch“ eine Art „Notaus-Funktion“ verstanden werden, die beispielsweise zu einer Unterbrechung oder zum Ausschalten einer Maschine oder dergleichen führt.

Die Befürchtungen der Krypto-Szene stützen sich vorwiegend auf den Artikel 30 des Data Acts. Dieser regelt wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für gemeinsame Datennutzungen und sieht für solcherart erfasste „Verträge“ etwa vor, dass es Möglichkeiten zur sicheren Beendigung und Unterbrechung geben soll. Hier sieht die Krypto-Szene teilweise Herausforderungen bei der tatsächlichen Umsetzung im Krypto-Bereich.

Auch aus unserer Sicht bedarf es noch der ein oder anderen Anpassung bzw Konkretisierung des derzeitigen Entwurfs des Data Acts. Neben den durch die Krypto-Szene monierten Aspekten sollte etwa auch sichergestellt werden, dass die Definition des intelligenten Vertrags im Artikel 2 Ziffer 16 nicht überschießend und allfällige weitere Begriffsverweisungen akkurat sind.

Bei der Verfügbarmachung von Daten sollen die sogenannten FRAND-Bedingungen gelten. Was ist das und wie hält man sich daran?

Der Begriff FRAND steht für fair, reasonable and non-dicriminatory und war bisher eher aus anderen Rechtsgebieten bekannt. Im Lichte des Data Acts versteht man sinnverwandte Umstände bzw Grundsätze auf deren Basis Datenzugang gewährt werden soll. Konkret sieht etwa Artikel 8 Absatz 1 des Data Act faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen für die Datenbereitstellung vor. Konkretisierungen dazu finden sich etwa in Kapitel IV des Data Act.

Zusammengefasst sollte der Dateninhaber sicherstellen, dass zuvor genannte Grundsätze eingehalten und keine missbräuchlichen Klauseln verwendet werden. Die Verwendung der versprochenen Standardklauseln kann hier hilfreich sein.

Zur Person

Arthur Stadler ist Datenschutzexperte und Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte.

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Q.ANT-Gründer und CEO Michael Förtsch beim World Venture Forum in Kitzbühel | (c) Martin Pacher / brutkasten

Photonic Computing gilt als eine der großen Wetten auf die nächste Generation der Recheninfrastruktur: Statt mit Strom wird mit Licht gerechnet – was drastisch weniger Energie verbraucht und in Zeiten explodierender KI-Rechenlast zum entscheidenden Faktor werden könnte.

Mit Q.ANT hat sich ein Stuttgarter Deep-Tech-Startup an die Spitze dieses Feldes gesetzt: Nach eigenen Angaben ist es weltweit das einzige Unternehmen, das photonische Prozessoren bereits in Rechenzentren ausliefert. Für Gründer und CEO Michael Förtsch ist die Technologie mehr als ein Effizienzversprechen. Sie ist für ihn eine der wenigen realistischen Chancen, mit denen Europa im nächsten KI-Zyklus doch noch eigene Champions hervorbringen kann. Getroffen haben wir Förtsch beim World Venture Forum in Kitzbühel.


brutkasten: Michael, für alle, die sich mit Photonic Computing noch nie beschäftigt haben – wo steht Q.ANT aktuell?

Michael Förtsch: Wir sind im Moment die einzige Firma weltweit, die Prozessoren basierend auf dieser Technologie liefern kann. Könnten wir heute die Stückzahlen eines Nvidia stemmen? Nein. Aber wir sind in kleineren Stückzahlen genau in den Rechenzentren verbaut, wo Nvidia in größeren Mengen installiert ist. Auf der Skala der Technology Readiness Levels würde ich uns zwischen sieben und acht eingruppieren – unsere Serversysteme kann man inzwischen per Cloud-Service buchen. Das funktioniert nicht nur im Labor unter zwangsbeatmeten Konditionen, sondern im regulären Rechenbetrieb als Co-Processing-Unit im Rechenzentrum. Was uns noch fehlt, um zu den ganz Großen aufzuschließen, ist die Produktionsfähigkeit. Das werden wir nicht alleine hinkriegen, sondern mit Partnern aus der Halbleiterindustrie.

Mit den ganz Großen meinst du Nvidia – oder auch Lightmatter aus den USA?

Lightmatter ist kein Competitor. Wenn man Photonik und Computing zusammenbringt, gibt es zwei Strömungen. Die erste ist das Interconnect-Thema: Da geht es nur darum, Licht zu nutzen, um Datenpakete schneller an den klassischen Prozessor heranzubringen – die sogenannten Co-Packaged Optics. Dort ist Lightmatter unterwegs, genauso Ayar Labs oder Intel. Der zweite Bereich ist der Prozessor-Markt: Da wird mit Licht statt Strom tatsächlich gerechnet. Wir waren 2024 weltweit die Ersten, denen es gelungen ist, einen Prozessor aufzubauen, der wirklich rechnen konnte – und diese Führungsposition haben wir bis heute gehalten. Wir führen das Feld im photonischen Computingbereich an, nicht im Datentransport.

Ihr challengt also Nvidia?

Nuanciert betrachtet: Ich sehe nicht, dass wir die Grafikkarte ergänzen. Stell dir den Computer als Fuhrpark vor. Die Host-CPU ist der VW Passat – das universellste Teil im Stack, kann alles, aber nichts besonders schnell. Die GPU ist der Viertelmeilen-Dragster: Sie kann genau eine Rechenoperation brutal gut, die Vektor-Matrix-Multiplikation, mehr nicht. Wir sind das Formel-1-Auto. Wir beherrschen deutlich mehr Befehle als die GPU – auch hochkomplexe mathematische Zusammenhänge in einem Takt. Mit uns solltest du nicht zum Bäcker fahren, aber am Nürburgring sind wir die Schnellsten. Und der Quantencomputer ist das Boot: Der fährt gar nicht auf der Straße.

Ihr steht bereits in Rechenzentren. Was heißt das konkret für die Effizienz?

Das schönste Beispiel ist das Hochleistungsrechenzentrum in München. Dort stehen unsere Server direkt neben denen von Nvidia. Vor deren Grafikkarten-Rechenschrank herrschen sechzig Grad Innentemperatur – so viel Hitze entsteht da drin. Bei uns stehst du davor und es ist kühl. Da laufen keine Wasserleitungen zum Kühlen rein, du siehst einfach nur Server, die rechnen. Man erlebt die Effizienz physisch. Und wir haben in den letzten drei Jahren gezeigt, dass wir von Prozessorgeneration zu Prozessorgeneration hundertmal schneller geworden sind – das entspricht zehn Jahren Digitalindustrie pro Jahr. Nächstes Jahr werden wir in bestimmten Anwendungen den State of the Art der Digitalindustrie überholt haben.

Welche Anwendungen sind das?

Erstens Bilderkennung: Wie viele Bilder identifizierst du korrekt pro Sekunde – und wie viel Strom hat es gekostet? Ob Robotics oder Autonomous Driving, überall werden Bilddaten verarbeitet. Zweitens Next-Level-LLMs. Der weltweite Strombedarf von LLMs wird bald so groß sein wie der von Japan; skaliert man das weiter, wären wir 2035 beim weltweiten Energiebedarf. Das wird nicht funktionieren. Es braucht die Revolution in der Revolution – Ende des Jahres zeigen wir, wie wir uns das vorstellen. Und drittens Physical AI: Wenn du einen Roboter mit KI versorgen willst, willst du ihm keinen seitenlangen Text geben, sondern das Problem auf Signalebene beschreiben – so wie wir Menschen. Da werden wir als einer der heißesten Kandidaten für den effizienten Einstieg gehandelt.

Das Rennen um generative KI hat Europa gegen die USA verloren. Ist Physical AI das Feld, wo Europa noch mitspielen kann?

Alle haben Sorge, wir hätten im KI-Zeitalter alles verloren. Aber jede neue KI-Welle bietet Europa die Chance auf eigene Champions. Nur weil OpenAI und Anthropic heute gut sind, heißt das nicht, dass sie die nächste Welle automatisch gewonnen haben. Wir haben jüngst gemeinsam mit NXAI, dem österreichischen Startup von Sepp Hochreiter, ein erstes TiRex-Modell auf unserer photonischen Hardware gezeigt. Wir haben Hochreiter und Björn Ommer, die mit Time Series Prediction und Diffusion Models Weltstandards gesetzt haben. Wir haben Mistral, Aleph Alpha, Black Forest Labs, wir haben Q.ANT – Europa hat eigentlich alles in der Hand, um vom Prozessor bis zum KI-Modell alles zu machen. Man muss nur sagen: Wir investieren jetzt eher in der Kategorie zehn Milliarden in dieses Ökosystem, um wirklich einen großen Schuss zu landen. Während die Amerikaner Milliardenbeträge in ihre AI Factories gesteckt haben, hieß es bei uns: Fünfhundert Millionen sind schon ein Haufen Geld. Wenn deine Kapitalisierung um Faktoren unterschiedlich ist, hast du keine Chance in dem Rennen.

Fehlt das Kapital in Europa?

Das Kapital ist da – der Mut muss kommen. Venture Capital ist kein High-Risk-Gambling, sondern hochstrategisches Investment in die innovative Zukunft dieser Region. Was Europa nicht verstanden hat, ist die Geschwindigkeit. Bei einem großen US-VC liegen zwischen Erstgespräch und Datenraumzugang zwei Wochen. Wir haben in den USA ungelogen null Pitchdeck gebraucht: Fünfzeiler per E-Mail, dann sitzt dir jemand gegenüber, der brutaler Experte ist, selbst schon zwei Firmen im Halbleiterbereich groß gemacht hat und dich im Erstgespräch technologisch grillt. In drei, vier Wochen redet man über ein Termsheet. In Europa ist man dagegen oft sehr Governance-getragen: Der Erste hat keine Entscheidungsbefugnis, dann entscheidet ein Board, das gar nicht weiß, worum es geht.

Trotzdem habt ihr fast ausschließlich europäische Investoren – untypisch für Deep Tech.

Genau das ist ein Signal für ein Wiedererwachen Europas. Wir haben international gesucht und international Zuspruch bekommen. IMEC, Xpand, Cherry Ventures, UVC und Venionaire waren wirklich schnell und gut und so haben wir die Series A in Europa zusammenbekommen – mit der nötigen Geschwindigkeit und dem technologischen Zutrauen. Europa hat äquivalente Optionen geboten wie die USA, also blieb ich in Europa. Aber eben nicht im Selbstaufgabemodus, sondern nur, weil Europa die besten Konditionen geboten hat.

Wie sieht die weitere Roadmap aus – kauft euch irgendwann Nvidia?

Ich habe die Firma gegründet, um sie an die Börse zu führen und einen neuen Weltmarktführer in der Prozessortechnologie zu bauen. Einen Verkauf schließe ich nicht kategorisch aus – als Gründer muss man in Varianten denken. Aber das Ziel ist: ein, zwei Finanzierungsrunden, dann ein IPO zum richtigen Zeitpunkt. Mein Wunsch ist, dass diese Firma ihr Headquarter in Europa hat und in Europa gelistet ist. Aber immer mit wirtschaftlichem Rational: Warum soll ich Geld aus patriotischen Gründen liegen lassen? Aktuell ist die Valuation bei einem europäischen IPO gerade im Deep-Tech-Bereich nicht so gut wie in den USA. Gleichzeitig erlebe ich, dass Europa aufwacht – es fängt an, seine eigene Technologiegeschichte wieder schreiben zu wollen. Bis zum Ende der Dekade soll Photonic Computing jedenfalls ein ganz normaler, integraler Bestandteil des Compute Stacks sein – wie die Grafikkarte heute.

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