18.12.2018

Das “WeChat Prinzip” – eine mögliche Zukunft der Social Medias

WeChat: Von Online Payment, Food Delivery bis hin zu Social Scoring und GovTech. Können wir jetzt schon in China eine auch in Europa mögliche und vielleicht sogar schon mittelfristige Entwicklung beobachten?
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Zukunftsmusik? Dystopie in einer TV Show?

Mitnichten. Social Rankings von Menschen, eine App für alle Lebensbereiche, ein Staat, der tiefen Einblick als auch Eingriff in Nutzung und Daten nimmt. All das ist 2018 schon zur Realität geworden. Nennen wir es das “WeChat Prinzip”. WeChat ist die am meisten ge- und benutze App im Reich der Mitte. Auch österreichische Unternehmen haben diese Entwicklung schon erkannt und betreiben über WeChat Channels, um die chinesische Zielgruppe mit Content zu bespielen.

+++ Social Media Ranking österreichischer Startups +++

In einem Land, in dem Facebook, Google, Twitter, WhatsApp, Instagram, Amazon und weitere uns bekannte Online-Unternehmen nicht verfügbar sind. Für all diese sozialen Netzwerke, Suchmaschinen oder Online-Shops und Dienste gibt es eigene – chinesische  -Anbieter. Der Eintritt mit eigenen Diensten in diesen milliardenschweren Markt ist den meisten westlichen Companies bis jetzt verwehrt geblieben. Trotz diverser Anstrengungen und viel diskutierten Zugeständnissen.

Wie konnte sich WeChat in so kurzer Zeit zu einem so wichtigen Dienst in einem Land mit mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern entwickeln?

Die Entwicklung in China und auch in anderen sogenannten Schwellenländern ist eine andere als in Europa oder in den USA. Pochen wir heute im Webdevelopment immer noch auf “Mobile First” – also den Fokus auf mobile Endgeräte zu setzen -, gab es in vielen Ländern dieser Welt keine “Personal Computer (PC) Revolution”. Schlicht weil es in entlegenen Gebieten Afrikas oder Asiens gar keine Devices, geschweige denn Internet gab. Hier stieg man sofort und nahtlos mobil ins Digitale Zeitalter ein. Genau dieser Umstand spielte WeChat, dem 2011 gegründeten Messenger Service, in die Hände.

The Rise of the Messengers

Messenger-Dienste sind die Online-Services der Stunde und verfügen über eine unglaubliche Verbreitung. In Europa, den USA als auch in Asien. Alleine in Österreich nutzen 6,1 Millionen Menschen WhatsApp. Nun ist WeChat aber kein reiner Messenger mehr, um mit Freunden, Familie oder Arbeitskollegen zu chatten und Fotos, Videos oder Audio-Nachrichten zu versenden. Der Dienst bietet heute schon die Möglichkeit, sich beispielsweise ein Taxi oder Essen nach Hause zu bestellen, Termine beim Arzt auszumachen oder ein Visa für eine Reise nach, sagen wir, Hallstatt zu beantragen.

WeChat goes Mobile Payment

Das neue Herzstück des Messengers ist dabei wahrscheinlich “WeChat Pay”. Mobile Payment – eines der wahrscheinlich spannendsten Themenfelder derzeit. Startete doch erst kürzlich Apple Pay sowie Google Pay in Deutschland. WeChat Pay ist übrigens schon seit 2017 in Teilen Europas verfügbar. Über kurz oder lang werden diese Dienste aber auch in Österreich verfügbar sein. So wie es in Europa, vor allem im Norden des Kontinents, schon jetzt Lokale oder Supermärkte gibt, in denen nur mehr bargeldlos bezahlt werden kann, gibt es in China eine ähnliche Entwicklung Transaktionen des täglichen Bedarfs ausschließlich per WeChat abzuwickeln. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend mittelfristig in China als auch in Europa fortsetzen wird.

Value: 540 Milliarden US Dollar

Mehr als eine Milliarde Nutzerinnen und Nutzer verzeichnet WeChat im Moment. Davon sind durchschnittlich mehr als 900 Millionen Menschen täglich aktiv im Messenger. Und das nicht nur in China – etwa 100 Millionen tägliche Nutzerinnen und Nutzern bewegen sich außerhalb des Reichs der Mitte durch die Applikation.  Hinter der Anwendung steckt das chinesische Unternehmen “Tencent” mit einem Marktwert von etwa 540 Milliarden US Dollar. Im Vergleich: Facebook Inc. hat einen aktuellen Marktwert von knapp über 400 Milliarden US Dollar.

Innovationstreiber und Vorbild

Durch den starken Fokus auf die erwähnten Dienstleistungen, etwa 580.000 Mini Anwendungen, die bis jetzt integriert wurden, einer einfachen und unkomplizierten Usability, aber natürlich auch dem sozialen Aspekt mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben, wird WeChat ein bleibender Player im Feld der Social Media und Messenger Services bleiben. Eher ist sogar von einer wachsenden Verbreitung außerhalb Chinas, nicht nur durch die chinesischen Communities weit weg des Kernlandes bzw. einem signifikanten User-Zuwachs in den sogenannten Schwellenländern auszugehen. WeChat könnte sogar ein Innovationstreiber sowie Vorbild für westliche Dienste und Unternehmen werden. Oder ist der chinesische Online-Gigant das vielleicht schon längst?


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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