21.01.2025
GASTBEITRAG

Das waren die Highlights der CES 2025

Im Gastbeitrag berichtet inno.x.network-Gründer Hans Sailer von der CES 2025 in Las Vegas.
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Das Las Vegas Convention Center war die größte der zwölf Locations der CES 2025
Das Las Vegas Convention Center war die größte der zwölf Locations der CES 2025 | (c) Hans Sailer

Die CES 2025 fand heuer von 7. bis 10. Jänner 2025 in Las Vegas statt und zählt mit mehr als 4.500 Ausstellern und über 141.000 Besucher:innen – davon mehr als 6.000 Medienvertreter:innen – zu den größten Technologiemessen der Welt. Eines vorweg und wenig überraschend: AI, inklusive Agenten, digitalen Zwillingen und humanoiden Robotern, spielte eine maßgebliche Rolle. Kaum ein Produkt, Service oder Anwendung, die nicht KI integriert hat und sich so ständig verbessern soll. Dazu kamen Sprach-Übersetzungshilfen und Avatare, die Kommunikation in 50 bis 120 Sprachen mit einer Latenzzeit von 1,5 Sekunden ermöglichen.

Las Vegas Convention Center und der „Mut zur Lücke“

Die CES findet an insgesamt zwölf Locations, allen voran dem Las Vegas Convention Center (LVCC) mit einer Ausstellungsfläche von rund 230.000 Quadratmetern statt. Man muss sich auf einen Schnitt von 20.000 Schritten pro Tag einstellen und selbst, wenn man die Messe an allen vier Tagen besucht, ist aufgrund der riesigen Flächen, der weiten Distanzen und der auf die Stadt verteilten Event-Locations schnell klar, dass man bei weitem nicht alles sehen kann. Im LVCC findet man die großen Player, wie Sony, Samsung, Siemens, Bosch, Hisense und LG – aber auch sehr viele chinesische Firmen. 

Starke Startup-Szene

Zweiter großer CES-Ausstellungsort war das Venetian Hotel, das u.a. mit der Halle „Eureka“ rund 1.400 Startups eine große Fläche bot. Nach Regionen geordnet waren auch zahlreiche europäischen Länder, wie Frankreich (mit dem eindeutig größten Stand), die Schweiz oder Italien vertreten. Hier konnte man spielend zwei gut ausgefüllte Tage verbringen. Für mich war es fast die spannendere Halle, da man die „verrückteren“ Produkte kennenlernen konnte, z.B. eine KI, die auf Basis persönlicher Geschmackangaben Kaffeebohnen unterschiedlicher Sorten zur personalisierten Mischung zusammenstellt und abfüllt, oder die erste proaktive KI-Brille mit unsichtbarem Display oder captify glasses.

Connectivity & Smart-Home-Komfort

Die Vernetzung von Systemen, die die Abläufe im Haus, auf der Straße, in Industriebetrieben oder in der Landwirtschaft überwachen, war einer der großen Trends. Aussteller wie Bosch, Hisense oder Samsung stellten 360-Grad–Lösungen vor, kombinierten z.B. die Steuerung von Rollläden und Sonnenschutz mit weiteren „Energiefressern“ für ein optimales Energiemanagement, oder stellten Sicherheitslösungen vor, die betreuungsbedürftige Personen, Kinder und sogar Haustiere monitoren. Dabei kommunizieren alle Geräte und Systeme miteinander: Fährt man mit dem Auto weg, kann man per Knopfdruck mitteilen: „bin unterwegs“ – daraufhin wird das Haus abgesperrt und die Systeme energiesparend heruntergefahren.

Mehr Eindrücke im Video:

AI hilft zusätzlich beim Energiesparen durch Vorschläge oder automatisierte Eingaben, wann am besten der Geschirrspüler oder die Waschmaschine läuft. Programme im Kühlschrank analysieren den Inhalt, zeigen Kalorien und Nährstoffe der Lebensmittel an und schlagen Rezepte vor. Öfen erkennen, ob es sich um tiefgefrorene oder aufgetaute Ware handelt, und stellen die richtige Garzeit ein. Bügeleisen sprechen mit uns. Staubsaugerroboter sortieren mit Greifarmen auch Kleidungsstücke, die am Boden liegen.

Smart-City-Kameras erhalten eine KI und erkennen, wenn jemand stürzt, ob Gefahr in Verzug ist oder ein Raufhandel stattfindet und sollen so die Stadt sicherer machen (contextual scene understanding von DeepX).

E-Mobilität

Laut CES ist die Zukunft unserer Fortbewegungsmittel elektrisch und autonom! Von Auto (von einer großen Anzahl an Firmen, die wir in Europa noch nicht kennen), Scooter, Fahrrad, Motorrad, Kleinbus, Feuerwehrfahrzeug, Traktor, dem schnellsten autonomen Formel 1 Auto der Welt, Schiff und Foiling Boards über Delivery-Roboter und selbstfahrende Koffer bis hin zu Drohnen – klein und leicht oder als Personentransportmittel, das im Auto von XPENG (Aeroht) mitgenommen wird – die Weise, wie wir künftig von A nach B kommen, wird elektronisch, autonom und stark vernetzt sein. 

Das Armaturenbrett wird dabei im Auto zu einem großen Display oder größerem Head up Display für zusätzliche Informationen. Sensoren, die im Auto eingebaut sind, sorgen für Fahrsicherheit, automatische Abstandsmessungen, Wetteranzeige (wie bei einer Handy App) oder zum AI-Sprachassistenten (Suche mir ein italienisches Restaurant in der Nähe, Wo finde ich in der Nähe eine Parkgarage). Das Autofenster wird zum Screen nach Innen und Außen bzw. zur Werbefläche. Für Unterhaltung sorgt ein Kleinkino im hinteren Teil des Fahrzeugs mit verstellbaren Fernsehsitzen – gesehen beim chinesischen Autohersteller Zeekr, der auch gleich den Roboterarm für die Ladestation (autonomes Laden) mitliefert.

Gaming & Freizeit

Neue, verbesserte Spielkonsolen, Bildschirme, Software, Chips, Soundbares und TV-Screens (speziell auf Gamer abgestellt), Hologramme sowie leichtere, transparente AR und VR-Brillen sorgen für noch mehr Spielvergnügen. Spezielle Gamer- oder Outdoor-Fernseher (die ohne Probleme Nässe aushalten) werden in die Verkaufsregale kommen. 

136 Zoll TVs, beispielweise von Samsung, haben eine automatisch KI-unterstützte Bildverbesserung und eine so hohe Auflösung, dass digitale Gemälde an der Wand wie Originale wirken. Mehrere große Screens können zusammengeschalten ganze Häuserwände oder riesige Flächen imposant in Szene setzten. Verbesserte 3D Drucker ermöglichen mehrfärbige Produkte für den Heimgebrauch mit größeren Kammern.

Gesundheit & Well-Being

Die CES bot auch eine Vielzahl an Massagebetten und Geräten, die das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit fördern sollen (Augenmassagegeräte), viele sperrige Fitnessgeräte wurden leicht verstaubar für zuhause entwickelt. Es gab auch Online Seh- und Hörtests, die die Wartezeiten bei Ärzten verkürzen und in die Arztpraxen einziehen sollen.

Highlight an Tag 1

Ein Highlight war die Keynote des Delta CEOs Ed Bastian zur 100-Jahr-Feier im Sphere, der modernsten Eventhalle der Welt, lud – ein immersives Erlebnis mit den CEOs von Uber und Qualcom, die Kooperationen und eine neues Concierge-Service vorstellten. Tom Brady, und Viola Davis waren ebenfalls da und abschließend gab es ein großartiges Konzert von Lenny Kravitz.


Über den Autor

Hans Sailer ist Founder und Community Manager des inno.x.network, einer deutschsprachigen Community von Innovations-Managern und Innovations-Interessierten großer Corporates aus dem DACH-Raum, das den Erfahrungsaustausch zu aktuellen Innovationsthemen fördert. Inno.x. war Teil einer kleinen österreichischen Delegation, die auf Einladung des U.S. Department of Commerce die CES 2025 besuchte. 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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