28.07.2024
FOODTECH

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

Foodtech-Startups aus Österreich entwickeln bereits seit mehreren Jahren Technologien, die künftig völlig neue Produktionsweisen in der Lebensmittelindustrie ermöglichen. Die führenden Player im Food-Startup-Ökosystem haben eines gemeinsam: Ihr Geschäftsmodell basiert zunehmend auf B2B. brutkasten hat bei den Gründern der drei österreichischen Startups Revo Foods, Kern Tec und Arkeon Biotechnologies nachgefragt, welche Vor- und Nachteile die B2B-Orientierung für sie hat.
/artikel/das-wachstumsversprechen-heimischer-foodtech-startups
FoodTech, Arkeon, Kern Tec, Revo Foods
(c) Revo Foods/ Chris Lands/ Arkeon - (v.l.) Revo Foods-Gründer und CEO Robin Simsa, das Kern Tec-Team rund um Co-Founder und CEO Luca Fichtinger (r.u.) und Gregor Tegl, Arkeon-Co-Founder and CEO.

*Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.


Essbare Aminosäuren aus CO2, veganer -Oktopus aus dem 3D-Drucker und Milchalternativen aus Obstkernen: Die österreichische Foodtech-Szene hat einiges zu bieten. Teilweise sind die Produkte bereits auf dem Markt erhältlich, teilweise entwickeln die Unternehmen Zukunftstechnologien, die erst in ein paar Jahren Marktreife erlangen.

Ein Startup, das mit seinen Produkten bereits den Sprung in die heimischen Supermarktregale geschafft hat, ist Revo Foods. Das Wiener Unternehmen entwickelt rein pflanzliche Fischalternativen. 2021 brachte das Startup vegane Alternativen für Räucherlachs und Thunfischcreme auf den Markt, später folgten komplexere Produkte wie Lachsfilet und Oktopusarme.

Für die beiden letztgenannten Erzeugnisse setzt das Unternehmen auf eine eigens entwickelte 3D-Druck-Technologie: Mit einem sogenannten Extrusionssystem können unterschiedliche Inhaltsstoffe in beliebiger Form miteinander kombiniert werden. So wird beispielsweise die Integration einer Fettkomponente in pflanzliche Proteinfasern ermöglicht. Die Einsatzmöglichkeiten beschränken sich jedoch nicht nur auf vegane Fischalternativen – die Technologie ermöglicht künftig völlig neue Produktionsmethoden in der Lebensmittelindustrie.

„Mit dem 3D-Lebensmitteldruck in hoher Skalierung ergeben sich neue, kreative Möglichkeiten, unsere Lebensmittel zu gestalten. Produkte, die vorher unvorstellbar waren und eher in Haubenlokalen erwartet wurden, können nun zur Realität im Supermarkt werden”, so Robin Simsa, Gründer und CEO des Unternehmens.

Foodtech: Technologie wird zum Produkt

Während Revo Foods seinen Fokus in der Anfangsphase auf die Entwicklung der veganen Fischalternativen und den Aufbau einer B2C-Marke legte, entwickelte das Startup über die letzten Jahre auch die dahinter stehende Produktionsweise weiter. Dadurch eröffnete sich für das Unternehmen ein neues Geschäftsfeld, nämlich der B2B-Vertrieb seiner Prozesstechnologie. Über ein Lizenzmodell soll künftig die 3D-Druck-Technologie auch anderen Playern in der Lebensmittelindustrie zugänglich gemacht werden. Derzeit befindet sich das Startup mit diesem Vorhaben am Beginn weiterer Skalierungsschritte.

Durch die neue B2B-Ausrichtung ergeben sich allerdings auch völlig neue Rahmenbedingungen für das Geschäftsmodell. So bietet der B2B-Vertrieb von Maschinen zwar deutlich höhere Margen, allerdings sind Aufträge seltener und schwerer planbar. Ein Zusatzgeschäft könnte künftig auch mit der Wartung der Maschinen entstehen, wie Simsa anmerkt. Aktuell plant Revo Foods, beide Geschäftssparten parallel laufen zu lassen, organisch zu wachsen und schrittweise den Anteil von B2C auf B2B umzuschichten.

„Wir sehen uns künftig nicht als Firma, die eine große Consumer-Brand in Europa aufbaut. Die Marke wird aber im geografischen Ausmaß bestehen bleiben, zum Beispiel im DACH-Raum, um neue Use-Cases zu testen”, so der Gründer. Die Räucherlachs-Alternative, pflanzliche Aufstriche und das Lachsfilet sollen am Markt bestehen bleiben. Rein pflanzliche Produktentwicklungen, die nicht mit der nun vorgestellten Prozesstechnologie hergestellt werden, sind allerdings nicht mehr geplant.

Nachfrage nach alternativen Essenproduktionen ist hoch

Ebenfalls im B2C- und B2B-Geschäft vertreten ist Kern Tec. Das niederösterreichische Startup hat eine Upcycling-Technologie für ungenutzte Obstkerne entwickelt. Durch die Verarbeitung der Kerne ermöglicht das Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie den Zugang zu einer bislang ungenutzten Ressource: Aus den Kernen von Marillen und anderem Steinobst können Milchalternativen hergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise rein pflanzliche Drinks oder Joghurts.

Am Markt besteht signifikante Nachfrage: Zu Jahresbeginn gab Kern Tec eine Kooperation mit der Privatmolkerei Bauer aus Oberbayern bekannt. Das 136 Jahre alte Familien-unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 600 Mio. Euro pro Jahr; auch vor dem Traditionsbetrieb machte der Boom veganer Alternativen nicht halt. Im Frühjahr folgte eine weitere Kooperation mit dem in der Schweiz angesiedelten Konzern Emmi. Mit mehr als 9.000 Mitarbeitenden erwirtschaftete die börsennotierte Emmi Gruppe (EMMN) im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,2 Mrd. Schweizer Franken. Die Milchprodukte werden global in über 60 Ländern vertrieben.

„Wir arbeiten mit neuen Rohstoffen und innovativen Zutaten. Uns war von Anfang an klar, dass die Skalierung langfristig nur über B2B gehen kann”, so Kern-Tec-CEO und Co-Founder Luca Fichtinger. Und er merkt in Bezug auf den Aufbau einer kostenintensiven B2C-Brand an: „Die Alternative wäre, eine neue Version von Oatly aufzubauen – wie man sieht, hat es aber auch Oatly unglaublich schwer, wirklich gut zu performen.”

B2C-Marke als Showcase

Trotz der klaren B2B-Ausrichtung verfügt Kern Tec auch über eine eigene Consumer-Brand namens „Wunderkern”. Unter der Marke bietet das Unternehmen neben Milchalternativen auch Delikatessöle, veganen Käse und diverse Aufstriche an. Die Produkte sind im Einzelhandel allerdings nur am österreichischen Markt erhältlich, und das hat auch einen Grund: Die Marke soll primär als Showcase für künftige B2B-Kunden am globalen Markt dienen, wie Fichtinger weiter ausführt.

Das Startup möchte so die vielfältigen Möglichkeiten seiner eigens entwickelten Technologie demonstrieren. Zudem sollen Learnings gesammelt werden. „Es ist für uns unglaublich wichtig, direktes Feedback vom Markt und den Endkonsumenten zu erhalten. Durch diesen Zugang können wir unsere Produkte und unsere Zutaten effizienter verbessern”, so Fichtinger. Und der heimische Markt biete dafür so manche Vorteile: „Österreich ist ein sehr spannender Markt, weil er klein und gut abzudecken ist. Außerdem ist er sehr repräsentativ für viele andere europäische Märkte.” Für die weitere Skalierung konnte das Unternehmen 2023 trotz der angespannten Lage am Venture-Capital-Markt ein Investment in Höhe von zwölf Mio. Euro aufnehmen.

Wachstum ohne Supermarktpräsenz

Ganz anders der Zugang des Wiener Startups Arkeon Biotechnologies: Das Biotech-Unternehmen wandelt mittels Gasfermentation und Archaea-Mikroben im Bioreaktor Kohlendioxid in Aminosäuren um. Klingt kompliziert? Ist es auch – zumindest, was den Prozess angeht. Es lässt sich aber durchaus einfacher erklären: Das Unternehmen macht aus CO2 Nahrung. Mithilfe der firmeneigenen Technologie, in der mehr als zehn Jahre Forschungsarbeit stecken, ist Arkeon Biotechnologies in der Lage, alle 20 Aminosäuren herzustellen, die für die Proteingewinnung und menschliche Ernährung essenziell sind. So soll künftig eine ressourcenschonende Alternative zur konventionellen Landwirtschaft geschaffen werden.

Im Gegensatz zu Revo Foods und Kern Tec findet man von Arkeon Biotechnologies noch keine Produkte in den Supermarktregalen. Dennoch konnte das Unternehmen bereits einen zweistelligen Millionenbetrag an Risikokapital aufnehmen und zählt somit in Bezug auf seine Wachstumsambitionen zu den vielversprechendsten Food-Startups aus Österreich. Im Sommer 2023 hat das Unternehmen in Wien eine Pilotanlage in Betrieb genommen. In den nächsten eineinhalb Jahren steht für Arkeon Biotechnologies nun der letzte Skalierungsschritt an, bevor man die kommerzielle Produktion angehen möchte.

Die Nachfrage nach der Prozesstechnologie sieht CEO und Founder Gregor Tegl dennoch bereits gegeben. Aminosäuren finden in der Lebensmittelindustrie bereits breite Anwendung, nur werden sie durch Arkeon auf eine neue Weise ressourcenschonend hergestellt. „Wir müssen mit unseren Zutaten keinen neuen Markt erschließen. Dort draußen gibt es eine 30 Milliarden Euro schwere Industrie. Die wissen, wie sie mit diesen Aminosäuren umzugehen haben”, so Tegl. Das B2B-Geschäftsmodell bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: „Die Visibilität gegenüber Kunden und der Gesellschaft ist natürlich stark verringert. Die Sichtbarkeit geht eher in Richtung jener Firmen, die unsere Technologie verwerten wollen.”

Sichere dir das brutkasten-Magazin in digitaler Form!

Trag dich hier ein und du bekommst das aktuelle brutkasten-Magazin als PDF zugeschickt und kannst sofort alle Artikel lesen!

Du erhältst mit der Anmeldung künftig auch Zugang für unseren Startup-Newsletter, den wir drei Mal pro Woche verschicken. Du kannst dich jederzeit unkompliziert wieder abmelden.
Deine ungelesenen Artikel:
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Wachstumsversprechen heimischer Foodtech-Startups: das B2B-Geschäft