04.12.2024
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Das Voting zum „Innovator of the Year“ 2024 – Kategorie Startups

Mit dem "Innovator of the Year" zeichnen wir gemeinsam mit unserer Community die innovativsten Köpfe Österreichs aus. Wähle in der Kategorie "Startups" bis 10. Jänner 2025 deine Favoritin oder deinen Favoriten.
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Die österreichische Startup-Szene hat in den vergangenen zwölf Monaten einmal mehr bewiesen, wie viel Innovationskraft und Durchhaltevermögen in ihr steckt. Trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds haben viele Gründer:innen beeindruckende Fortschritte erzielt, ihre Unternehmen vorangetrieben und Lösungen geschaffen, die den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig stärken.

+++ Hier könnt ihr in der Kategorie Scaleups abstimmen +++

Als Leitmedium für die Gestalter:innen der Zukunft starten wir daher bereits zum vierten Mal den “Innovator of the Year” und zeichnen gemeinsam mit unserer Community in den drei Kategorien Startups, Scaleups und Corporate Innovation die innovativsten Köpfe aus.

Den Anfang macht die Kategorie “Startups” mit insgesamt zehn Nominierungen. Die brutkasten-Redaktion ist täglich im Austausch mit den Gründer:innen und hat in mehreren Jurysitzungen eine Shortlist mit jenen erstellt, die 2024 besonders aufgefallen sind. Die Nominierten haben die Redaktion mit innovativen Ideen, Geschäftsmodellen und Produkten besonders überzeugt.

+++ Hier könnt ihr in der Kategorie Corporate Innovation abstimmen +++

Wähle bis 10. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 10. Jänner 2025 (23:30 Uhr) deine Favoritin oder deinen Favoriten zum “Innovator of the Year”! Jede:r User:in hat eine Stimme und es kann einmal pro Tag und Kategorie abgestimmt werden – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren! Der “Innovator of the Year” erhält ein brutkasten Medienvolumen in Höhe von 4.100 Euro. Die Gewinner:innen in allen Kategorien werden am 14. Jänner 2025 auf brutkasten.com veröffentlicht.

PollMaker

Anna Abermann | Pona

Anna Abermann | (c) griseldaphotography.com | brutkasten

Anna Abermann, die Gründerin der Bio-Getränkemarke Pona, erlebte 2024 ein Jahr des Neuanfangs. Nachdem ihr Unternehmen, die Pona Sonst Nix GmbH, im Juli 2023 Insolvenz anmelden musste, gelang ihr Anfang 2024 der Neustart. Gemeinsam mit Wolfgang Fojtl, dem Eigentümer der Bio-Frühstücksmarke Verival, gründete sie die Wonderful Biodrinks GmbH, in der sie als Mehrheitsgesellschafterin fungiert. Im Mai 2024 trat die Wonderful Biodrinks GmbH als Sponsor des Vienna Shorts Filmfestivals mit der Marke bitterschön auf, was die aktive Präsenz des Unternehmens in der österreichischen Kulturszene unterstreicht. 

Katharina Unger | Livin Farms

Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms

Katharina Unger, Gründerin und CEO von Livin Farms, trieb 2024 die Expansion ihres Unternehmens entscheidend voran. Der Bau neuer, modular skalierbarer Insektenmastanlagen begann in mehreren europäischen Ländern, darunter Spanien, Österreich, Belgien und Deutschland. Diese Anlagen sind darauf ausgelegt, jährlich bis zu 100.000 Tonnen organisches Material in hochwertiges Insektenprotein umzuwandeln und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Proteinproduktion.

Michael Hofmannrichter I Silana

Michael Hofmannrichter | (c) LinkedIn-Profil

Das Nähroboter-Startup Silana wurde Mitte 2022 von Michael Hofmannrichter (CEO), Michael Mayr (COO) und Anton Peter Wohlgemuth (CTO) gegründet. Das Wiener Unternehmen erhielt im Mai 2024 ein 1,5 Millionen Euro-Investment von einer US-Milliardärs-Familie, den waterdrop-Gründern Martin und Henry Murray, von der Nachhaltigkeitsexpertin in der Textilindustrie Yoobin Jung und dem Sequoia Scout und ex-CGO von N26 Alexander Weber. Knapp vier Monate danach vermeldete Silana den Gewinn von Trigema als Kunden.

Michael Kowatschew | Heizma

Michael Kowatschew | (c) LinkedIn-Profil

Achtstellige Verkäufe und einem Team von mittlerweile rund 70 Personen. Und das, obwohl das Unternehmen erst im Frühjahr dieses Jahrs an den Start ging und bislang kein Investment aufgenommen hat. Die Rede ist von Heizma rund um Michael Kowatschew, Alexander Valtingojer und Valentin Perkonigg. Mit seinem Ansatz, Kund:innen einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zu Wärmepumpen-Systemen inklusive Förderabwicklung komplett aus einer Hand zu bieten, startete das Unternehmen dieses Jahr in kürzester Zeit durch – und Pläne für eine Erweiterung auf den PV-Bereich liegen bereits am Tisch.

Mona Heiß | Freundeskreis und Under the Hours

Mona Heiß | LinkedIn-Profil

Als Mitgründerin des Wiener Startups Freundeskreis entwickelte Mona Heiß gemeinsam mit Leo Sulzmann und Markus Korn eine pflanzliche Camembert-Alternative namens „Cam-mmh-berta“. Das Produkt wird aus Marillenkernen hergestellt, einem Nebenprodukt der Marillenverarbeitung, und bietet eine vegane sowie laktosefreie Option für Käseliebhaber:innen. Seit Juni 2024 ist „Cam-mmh-berta“ in ausgewählten Wiener Geschäften erhältlich. Mit ihrer Marke „Under the Hours“ brachte Heiß zudem eine nachhaltige Unterwäsche- und Loungewear-Kollektion auf den Markt, die aus Materialien wie Milch- und Orangenfasern besteht. Diese Textilien werden aus überschüssiger oder unbrauchbarer Milch gewonnen, wodurch Lebensmittelabfälle reduziert und umweltfreundliche Alternativen zu synthetischen Fasern geschaffen werden.

Moritz Lechner | New Fluence

Moritz Lechner | (c) LinkedIn-Profil

Mit 14 Jahren war er der damals jüngste Gründer Österreichs und startete sein Startup Freebiebox “aus dem Kinderzimmer heraus”. 2021 starteten Moritz Lechner und sein Co-Founder Chris Pollak mit New Fluence ein neues Unternehmen, das auf die automatisierte Abwicklung von Micro-Influencer-Marketingkampagnen spezialisiert ist. Drei Jahre später – mit mittlerweile rund 50 Mitarbeiter:innen, 10.000 betreuten Influencer:innen einem siebenstelligen EBIT und Kunden wie Coca-Cola, Beiersdorf, C&A oder Waterdrop – folgte dieses Jahr der Millionenexit. Und auch mit dem neuen Eigentümer 1SP Agency aus Deutschland will Lechner weitermachen und das Wachstum vorantreiben.

Patrik Aspermair | Nosi

Patrik Aspermair | (c) LinkedIn-Profil

Bild und Ton gibt es bereits lange in digitaler Form. Ein Sinneseindruck, der bislang dagegen nicht von Computern übernommen werden konnte, sind Gerüche. Das Startup Nosi rund um Patrik Aspermair, Klara Brandstätter und Johannes Bintinger ändert das. Seine elektronische Nase “soll überall dort reingesteckt werden, wo der Mensch seine Nase nicht reinstecken soll oder will”. Fokusbereiche sind etwa Smart Home, Indoor Air Quality, Pflege und Hotellerie. Nach jahrelanger Forschung und Entwicklung macht Nosi mittlerweile seine ersten Schritte am Markt – und hat große Pläne.

Robin Simsa | Revo Foods

Robin Simsa | (c) Revo Foods

Robin Simsa, Gründer und CEO von Revo Foods, hat 2024 bedeutende Fortschritte im Bereich der pflanzlichen Fischalternativen erzielt. Im März stellte das Unternehmen mit „The Kraken“ die erste vegane Oktopus-Alternative vor, die durch authentischen Geschmack und Textur überzeugt. Im September eröffnete Revo Foods in Wien die „Taste Factory“, die weltweit größte industrielle Anlage für 3D-Lebensmitteldruck. Diese Einrichtung ermöglicht die Produktion von bis zu 60 Tonnen pflanzlicher Filets und Steaks pro Monat und markiert einen Meilenstein in der additiven Lebensmittelherstellung. Zusätzlich ging Revo Foods eine Kooperation mit dem belgischen Unternehmen Paleo ein, um mithilfe von Präzisionsfermentation innovative Myoglobin-Lösungen für pflanzliche Fischalternativen zu entwickeln.

Sabine Niedermüller und Simone Mérey | Heldyn

Sabine Niedermüller und Simone Mérey | (c) Heldyn

Sabine Niedermüller und Simone Mérey, Gründerinnen des Wiener Pflege-Startups Heldyn, konnten 2024 bedeutende Fortschritte erzielen. Neben der Expansion nach Salzburg im Herbst bauten sie insbesondere den B2B-Bereich aus. Heldyn bietet nun gezielt Pflege- und Therapiedienstleistungen für Geschäftskunden wie Spitäler, Pflegeheime und Hauskrankenpflegeanbieter an, um flexibel auf Bedarfsspitzen und Dienstausfälle zu reagieren. Diese Weiterentwicklung wurde durch eine sechsstellige Finanzierung im November unterstützt, an der sich neben neuen Investoren wie der Weilburg Ventures GmbH auch bestehende Geldgeber wie die AS²K Beteiligungs GmbH von Sebastian Kurz beteiligten.

Sophie Bolzer | Audvice

Sophie Bolzer hat Audvice gegründet © Audvice
Sophie Bolzer | (c) Audvice

Sophie Bolzer ist Gründerin des Salzburger Startups Audvice, das eine Plattform für Corporate-Podcasts und Audio-Kommunikation in Unternehmen entwickelt. Im September wurde Audvice vom deutschen Unternehmen Hype1000, einem führenden Anbieter im Bereich Corporate Podcasting, vollständig übernommen. Bolzer bleibt bis Ende des Jahres operativ tätig und wird anschließend in beratender Funktion für das Unternehmen tätig sein.


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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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