05.07.2023

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

Urlaub: Das Vorlagenportal klärt die Dos and Don’ts für Arbeitnehmer und -geber und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Das Vorlagenportal versteht sich als “ständig wachsende Datenbank”, die als “Helfer” für Arbeitsrecht und Personalverrechnung in Erscheinung tritt, der brutkasten berichtete. Das Rohrbacher Startup hat passend zur Jahreszeit die “Dos and Don’ts” für Arbeitnehmer:innen und -geber:innen bezüglich Urlaub und rechtliche Implikationen ausgearbeitet.

Angesichts der bevorstehenden heißen Jahreszeit häufen sich nämlich in vielen Betrieben folgende arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub: Müssen Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs für Vorgesetzte erreichbar sein? Wer entscheidet über den Zeitpunkt des Urlaubs der Arbeitnehmer:innen? Darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dies alleine festlegen – oder dürfen Arbeitnehmer:innen ihren gewünschten Urlaub einseitig antreten? Ist ein Betriebsurlaub möglich? Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub erkranken? Ist eine Kündigung während des Urlaubs möglich? Hier die Antworten des Vorlagenportals.

Müssen Arbeitnehmer:innen im Urlaub für Vorgesetzte erreichbar sein?

Nein

Zweck des Urlaubs ist laut einschlägiger Judikatur der Arbeitsgerichte die Erholung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Weiterbildung sowie die Lebensbereicherung (Freizeitwert) für die Arbeitnehmer:innen. Eine Pflicht zur Erreichbarkeit während des Urlaubs (zum Beispiel Rufbereitschaft) ist mit dem Urlaubszweck absolut unvereinbar.

Konkret bedeutet das: Arbeitnehmer:innen können im Urlaub das (private oder dienstliche) Smartphone, den Firmenlaptop & Co getrost abgeschaltet lassen. Man ist auch nicht verpflichtet, dienstliche E-Mails zu checken. Auf dienstliche Anfragen und Rückrufersuchen muss ebenfalls nicht reagiert werden.

Entfalten Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs mit Billigung der Arbeitgeber:innen dienstliche Tätigkeiten, die über bloße Minimalkontakte (kurze informative Auskunft per Telefon) hinausgehen, stellt dies die Wirksamkeit des Urlaubskonsums infrage. Arbeitgeber:innen riskieren also, dass zumindest ein Teil des vereinbarten Urlaubszeitraums nicht als wirksamer Urlaubskonsum gewertet wird und daher nicht vom Urlaubskonto abgebucht werden darf.

Dürfen Arbeitnehmer:innen den Urlaub einseitig antreten?

Prinzipiell Nein

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts unterliegt im Normalfall der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und einzelnen Arbeitnehmer:innen. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist daher grundsätzlich unzulässig und könnte zu einer fristlosen Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst führen. Ausnahmen vom Vereinbarungsprinzip beim Urlaubskonsum kennt das Gesetz nur wenige.

Ein einseitiger Urlaubsantritt ist etwa in folgenden beiden Fällen zulässig: zur notwendigen Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden unter 12-jährigen Kindes, wenn der Pflegeurlaubsanspruch bereits ausgeschöpft wurde; in Betrieben mit Betriebsrat, wenn Arbeitnehmer:innen den Wunsch nach einem mindestens 2-wöchigen Urlaubskonsum bereits drei Monate im Voraus bekannt gegeben haben und trotz Intervention des Betriebsrats keine Einigung mit Arbeitgeber:innen und keine Klagseinbringung durch diese erfolgte.

Kann eine getroffene Urlaubsvereinbarung einseitig widerrufen werden?

Im Normalfall Nein

Ein einmal vereinbarter Urlaub ist für beide Seiten verbindlich. Ein einseitiger Widerruf der Urlaubsvereinbarung ist daher laut Judikatur nur in absoluten Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlich wichtiger Gründe zulässig:

Ein Rücktritt der Arbeitgeber:innen von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Inanspruchnahme der Arbeitnehmer:innen im vereinbarten Urlaubszeitraum zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich notwendig ist.

Darunter fällt beispielsweise der drohende Verlust eines Großauftrags, nicht hingegen jeder Personalengpass wegen Erkrankung von Arbeitskollegen.

Ein Rücktritt der Arbeitnehmer:innen von der Urlaubsvereinbarung kommt vor allem infrage, wenn ihnen der Urlaubsverbrauch wegen eigener Erkrankung oder Erkrankung von nahen Angehörigen nicht zumutbar ist. Diesfalls ist die Abklärung sinnvoll, ob Arbeitnehmer:innen von der gesamten Urlaubsvereinbarung zurücktreten, oder ob sie bei Wiedergenesung lieber nahtlos vom Krankenstand in den Urlaub wechseln möchten. Entgegen weit verbreiteter Praxisgerüchte ist kein Arbeitsantritt zwischen Krankenstand und Urlaub notwendig.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub erkranken?

Auf die Dauer der Erkrankung kommt es an

Urlaubskonsum wird durch einen Krankenstand nur dann unterbrochen, wenn dieser länger als drei Kalendertage andauert (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit). Weiters ist Voraussetzung, dass der Krankenstand nicht grob schuldhaft herbeigeführt wurde (grob fahrlässig wäre etwa ein durch Trunkenheit am Steuer verursachter Verkehrsunfall), Arbeitnehmer:innen den Krankenstand unverzüglich melden und bei Wiederantritt des Dienstes eine ärztliche Krankschreibung vorlegen.

Achtung: Die Krankheit verlängert den Urlaub nicht. Nach dem Ende des vereinbarten Urlaubs ist jedenfalls der Dienst wieder anzutreten.

Welche Formalitäten sind bei Erkrankung im Ausland zu beachten?

Abklärung mit der österreichischen Krankenkasse

Arbeitnehmer:innen haben nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt die ausländische Krankschreibung ehestmöglich der zuständigen Krankenkasse in Österreich vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse wird auf Antrag eine österreichische Krankenstandbestätigung ausgestellt.

Ereignet sich die Erkrankung bzw. der Unfall in einem Nicht-EU-/EWR-Land, müssen Arbeitnehmer:innen – neben dem Attest des ausländischen Arztes – eine behördliche Bescheinigung (Konsulat oder ausländischer Sozialversicherungsträger) vorlegen, mit der bestätigt wird, dass der behandelnde Arzt oder Ärztin zur Ausübung des Arzt:innenberufes befugt ist. Wird die Behandlung in einem Krankenhaus durchgeführt, kann eine solche Bescheinigung unterbleiben.

Ist ein Betriebsurlaub möglich?

Ja, aber nur aufgrund individueller Vereinbarung

Die in manchen Betrieben übliche Praxis, den Betrieb für einige Wochen im Jahr zuzusperren und für diese Zeit einfach einen Betriebsurlaub anzuordnen, steht arbeitsrechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Es fehlt hier nämlich an der – laut Urlaubsgesetz erforderlichen – individuellen Vereinbarung des Urlaubsverbrauchs. Auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat – quasi über den Kopf der Mitarbeiter:innen hinweg – reicht entgegen häufiger Fehlmeinung arbeitsrechtlich nicht aus.

Eine individuelle Urlaubsvereinbarung kann aber zustande kommen, wenn die einzelnen Arbeitnehmer:innen ausdrücklich oder schlüssig dem Betriebsurlaub zustimmen. Eine schlüssige Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer:innen kann beispielsweise darin liegen, dass sie den von Arbeitgeber:innen durch Aushang im Betrieb angekündigten Betriebsurlaub widerspruchslos zur Kenntnis nehmen und tatsächlich Zuhause bleiben.

Praktischer Tipp: Es kann bereits im Dienstvertrag ein alljährlich wiederkehrender Betriebsurlaub verankert werden. Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit einer solchen Vorausvereinbarung ist, dass der Betriebsurlaub nicht den gesamten Jahresurlaub verplant (praktische Empfehlung: maximal zwei Wochen jährlich), und dass der zeitliche Rahmen des Betriebsurlaubs möglichst genau fixiert ist (etwa jeweils die ersten beiden August-Wochen).

Wer trägt die Stornokosten, wenn Arbeitnehmer:innen auf Wunsch der Arbeitgeber:innen die gebuchte Urlaubsreise nicht antreten?

Verursacherprinzip: der Arbeitgeber

Wie erwähnt, haben Arbeitgeber:innen nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei drohendem schweren Schaden für den Betrieb) das Recht, Arbeitnehmer:innen entgegen einer getroffenen Urlaubsvereinbarung zum Erscheinen in der Arbeit aufzufordern.

Liegt nun ein solcher Ausnahmefall vor oder nehmen Arbeitnehmer:innen auf Bitten des Arbeitgebers freiwillig vom Urlaubsantritt Abstand, haben Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen schadlos zu halten. Das heißt, sie müssen für eventuelle Stornokosten für eine bereits gebuchte Urlaubsreise aufkommen.

Ist eine Kündigung während des Urlaubs möglich?

Prinzipiell Ja, aber …

Lediglich bei Arbeiter:innen mit sehr kurzer Kündigungsfrist (14 Tage oder noch kürzer), was aber nur noch in einigen wenigen saisongeprägten Branchen kollektivvertraglich zulässig ist, ist nach Ansicht der Arbeitsgerichte eine von Arbeitgeber:innen während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung als rechtswidrig einzustufen: Die Kündigung steht in einem solchen Fall mit dem Erholungszweck des Urlaubs in Widerspruch, da sie Arbeitnehmer:innen zur Arbeitssuche während des Urlaubs zwingen würde.

In allen anderen Fällen ist eine Kündigung während des Urlaubs arbeitsrechtlich zulässig, kann aber naturgemäß zu abwesenheitsbedingten Zustellproblemen führen.

Sind Arbeitnehmer:innen nämlich infolge einer Urlaubsreise ortsabwesend, können sie natürlich nicht mit einer Kündigung rechnen. Das Schreiben gilt daher erst dann als zugegangen, wenn es Arbeitnehmer:innen möglich ist, das Schreiben entgegenzunehmen. Dies ist im Falle eines postalisch hinterlegten Einschreibens der nächste Postöffnungstag nach der Rückkehr von der Urlaubsreise, da Arbeitnehmer:innen erst an diesem Tag den Brief vom Postamt beheben können.


Titelbild: (c) Das Vorlagenportal – Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

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Geldanlage für Eilige: Wie man am besten loslegt

Die gebürtige Klagenfurterin Julia Kruslin ist Co-Founderin des Münchner Startups beatvest, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen den Einstieg in die Geldanlage zu erleichtern. Zu den Investoren des Unternehmens zählt unter anderem N26-Mitgründer Maximilian Tayenthal. Im brutkasten-Interview erläutert die Co-Founderin, wie viel Zeit man wirklich aufwenden muss, um Geld anzulegen, was der größte Fehler ist, den viele Einsteiger:innen machen, und wie man den richtigen ETF findet.
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Julia Kruslin, Co-Founderin von beatvest (c) Adobe Stock, beatvest

Dieses Interview ist im brutkasten-Printmagazin von Dezember 2024 erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Wie viel Zeit muss ich aufwenden, um das notwendige Grundwissen in Sachen Geldanlage zu haben, damit ich überhaupt loslegen kann?

Julia Kruslin: Durch ETFs ist das Investieren heute unglaublich einfach und zugänglich geworden. Ein ETF verteilt das Geld von Anlegern automatisch auf viele verschiedene Unternehmen. Mit nur einem einzigen Investment können Anleger so an Hunderten oder sogar Tausenden Unternehmen beteiligt sein. Wer ein paar Grundlagen versteht, kann mit ETFs beruhigt das erste Investment starten. Dank moderner Investment-Apps ist der Einstieg schon mit kleinen Beträgen, oft ab einem Euro, möglich – das macht den Start besonders leicht.

Interessanterweise sehe ich oft, dass Menschen, die sich besonders intensiv in Trading einlesen, am Ende denken, sie könnten nun wie erfahrene Profis investieren. Doch meistens führt das dazu, dass sie Entscheidungen zu kompliziert machen und am Ende schlechter abschneiden als diejenigen, die einfach und beständig auf ETFs setzen. In dem Fall ist weniger tatsächlich oftmals mehr – weniger Wissen ergibt hier mehr Rendite.

Ich erstelle einen ETF-Sparplan, mit dem ich monatlich einen fixen Betrag in den Weltaktienindex MSCI World investiere, und damit ist alles erledigt: Richtig oder falsch?

Ein Sparplan auf den MSCI World ist ein guter erster Schritt, um Vermögen aufzubauen. Er investiert automatisch in über 1.400 Unternehmen aus elf verschiedenen Branchen und 23 Ländern. So wird das Risiko auf viele unterschiedliche Unternehmen verteilt. Im Vergleich zu Einzelaktien oder Kryptowährungen ist der MSCI World eine solide Grundlage, die für viele Anleger sinnvoll ist.

Allerdings gibt es auch Punkte, die man im Hinterkopf behalten sollte. Ob ein solches Investment geeignet ist, hängt davon ab, wie lange das Geld angelegt werden soll und wie viel an Schwankungen man ertragen kann. Außerdem ist der MSCI World stark auf den US-Markt ausgerichtet – etwa zwei Drittel des Fonds sind in US-Unternehmen investiert. Es ist daher wichtig, sich dieses „Amerika-Schwerpunkts“ bewusst zu sein und gegebenenfalls zusätzlich in andere Regionen, wie zum Beispiel Deutschland oder Europa, zu investieren, um diesen Fokus auszugleichen.

Bei beatvest empfehlen wir zusätzlich, das Geld noch breiter zu streuen, um Risiken besser abzufedern. Neben dem MSCI World, welcher viele Aktien bündelt, können beispielsweise auch Rohstoffe, Immobilien oder Anleihen in den Plan aufgenommen werden, was ebenfalls einfach und bequem mit ETFs möglich ist.

Wenn ich mich beispielsweise entscheide, in den MSCI World zu investieren: Wie finde ich heraus, welchen MSCI-World-ETF ich nehmen soll? Es gibt ja mehrere – was sind die Unterschiede?

Um den richtigen ETF zu finden, kannst du auf folgende Punkte achten; diese werden in deiner Investment-App in der Regel direkt angezeigt: Erstens ist die Art der Erträge wichtig. Manche ETFs schütten Gewinne aus, andere legen sie automatisch wieder an. Letztere bezeichnet man als thesaurierend. Wenn du langfristig Vermögen aufbauen willst, ist es ratsam, dass die Gewinne direkt wieder investiert werden, denn so arbeiten diese direkt für dich weiter.

Der zweite Punkt ist das Fondsvolumen. Bei der Wahl eines ETFs ist ein Fondsvolumen von mindestens 500 Millionen Euro sinnvoll. Wenn ein ETF von vielen Anlegern genutzt wird, kann der Handel einfacher und kostengünstiger gemacht werden. Der dritte Punkt sind die Kosten. ETFs sind grundsätzlich sehr günstig. Wenn du dich nicht zwischen zwei ETFs entscheiden kannst, achte auf die Gebühren – „TER“ genannt – und wähle den günstigeren.

Aber zerbrich dir nicht zu sehr den Kopf darüber. Oftmals ist der Unterschied zwischen ETFs gar nicht so gewaltig.

Welche Fehler machen Einsteiger:innen oft bei der Geldanlage, und wie können diese vermieden werden?

Der größte Fehler, den viele machen, ist, dass sie sich zu lange nicht trauen, ihr erstes Investment zu starten – und dadurch wertvolle Zeit verlieren, meistens sogar Jahre. Dabei gibt es bei einem Betrag von beispielsweise fünf Euro kaum etwas zu verlieren; ganz im Gegenteil: Das erste Investment bringt einen unbezahlbaren Schub an Selbstbewusstsein und Erfahrung. Die Devise lautet daher: Grundwissen aneignen und dann einfach loslegen – mit kleinen Beträgen starten und Schritt für Schritt Vertrauen gewinnen!

Der größte Fehler, den viele machen, ist, dass sie sich zu lange nicht trauen, ihr erstes Investment zu starten.

Wie finde ich heraus, welche Anlagestrategie zu meinem Risikoprofil passt?

Wissen ist dabei entscheidend. Wenn du sehr risikoavers bist und schlecht mit vorübergehenden Kursverlusten umgehen kannst, solltest du eher Anlagen wählen, die weniger stark schwanken – auch wenn diese in der Regel eine geringere Rendite bringen.

Was ich noch dazu sagen möchte: In Österreich und Deutschland sind viele Menschen von Natur aus vorsichtig mit dem Thema Geldanlage. Oft wird direkt angenommen, dass der Finanzmarkt „nichts für einen ist“, nur weil die Rendite nicht garantiert ist. Dabei hat der MSCI World in den letzten 30 Jahren durchschnittlich acht Prozent pro Jahr an Wert gewonnen, auch wenn es zwischendurch mal bergab ging.

Ich empfehle jedem, sich mit den Chancen und Risiken des Investierens auseinanderzusetzen und dann neu zu überlegen, ob man wirklich so stark auf Sicherheit setzen möchte. Denn das größte Risiko ist oft, das Geld einfach auf dem Konto liegen zu lassen – so wird es durch die Inflation nach und nach mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit an Wert verlieren.

Welche Rollen können Einzelaktien spielen? Sind ETFs jedenfalls die bessere Wahl, weil diversifizierter – oder können Einzelaktien auch sinnvoll sein?

Wir distanzieren uns davon, Einzelaktien als Grundlage für den Vermögensaufbau zu nutzen, da niemand sicher vorhersagen kann, wie sich der Wert eines einzelnen Unternehmens entwickelt. Ein neuer Wettbewerber oder sogar eine schlechte Führung durch den CEO können dazu führen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

Wenn du jedoch eine besondere Leidenschaft für bestimmte Marken hast oder ein Unternehmen besonders gut kennst – was aber nur selten zutrifft –, kann es durchaus Spaß machen, gelegentlich etwas Geld in einzelne Aktien zu stecken.

Kryptowährungen sind auch bei Einsteiger:innen populär. Andererseits sind sie sehr volatil und gelten als hochriskant. Welche Rolle können oder sollen Kryptowährungen in der Geldanlage spielen?

Ich investiere persönlich einen Teil meines Geldes in Kryptowährungen, sehe aber kritisch, dass Krypto-Investitionen von vielen Menschen mit herkömmlichen Investments gleichgesetzt werden. Die Mechanismen hinter Krypto funktionieren ganz anders und sind noch sehr neu im Vergleich zum traditionellen Finanzmarkt. Wer sich gut informiert und die Risiken versteht, kann bewusst in Krypto investieren.

Wir sind noch nicht an dem Punkt, an dem Kryptowährungen fest in der Gesellschaft verankert sind. Der Wert von Krypto basiert derzeit stark auf der Hoffnung, dass es sich in Zukunft etablieren wird. Sollte das passieren, steckt heute noch viel Wachstumspotenzial darin – aber das Gegenteil könnte ebenso eintreten und zu erheblichen Verlusten führen.

Besorgniserregend finde ich, dass viele Menschen mit Krypto ins Investieren einsteigen und teilweise sogar ausschließlich darauf setzen. Der traditionelle Finanzmarkt bietet zahlreiche Möglichkeiten, um mit – im Vergleich zu Krypto – sicheren Anlagen Renditen zu erzielen. Daher rate ich den meisten Menschen, bei der Altersvorsorge und beim langfristigen Vermögensaufbau auf solide Investments zu setzen und Krypto, falls Interesse und Risikobereitschaft vorhanden sind, nur als ergänzenden Teil hinzuzufügen.

Was muss ich steuerlich wissen? Viele in Österreich verfügbare Neobroker sind nicht „steuereinfach“, das heißt, ich muss mich selbst um meine Steuern kümmern. Wie schwierig ist das bzw. ist es für Einsteiger:innen generell empfehlenswert, steuereinfache Broker zu verwenden?

Es ist sehr zu empfehlen, einen steuereinfachen Broker zu nutzen. Andernfalls müssten Anfänger:innen die Steuern selbst berechnen und abführen – ein oft so komplexer Prozess, dass es in der Praxis kaum machbar ist. Mit einem steuereinfachen Broker entfällt dieser Aufwand komplett, da die Steuern automatisch abgeführt werden und man sich darüber keine Gedanken machen muss.

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AI Summaries

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Aus dem Artikel lassen sich mehrere potenzielle gesellschaftspolitische Auswirkungen ableiten: 1. Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit: Der Artikel betont die Bedeutung von Urlaub als Mittel zur Erholung, persönlichen Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität der Arbeitnehmer. Dies zeigt eine Sensibilisierung für das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit und die Notwendigkeit, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht für ihre Vorgesetzten erreichbar sein müssen. 2. Arbeitnehmerrechte und -schutz: Der Artikel gibt Aufschluss über die Rechte und Schutzmechanismen, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Urlaub und Krankheit zustehen. Dies kann eine größere Wertschätzung für Arbeitnehmerrechte und einen stärkeren Schutz vor Überarbeitung und missbräuchlichen Praktiken aufzeigen. 3. Arbeitgeberverantwortung: Der Artikel betont auch die Verantwortung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht zu stören und für eventuelle Stornokosten aufzukommen, wenn Arbeitnehmer auf Bitten des Arbeitgebers ihre geplante Urlaubsreise absagen. Dies kann zu einer größeren Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme der Arbeitgeber führen. 4. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeziehungen: Der Artikel verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf den Urlaub. Die klare Darstellung der Rechte und Pflichten beider Seiten kann zu einer besseren Beziehung und einem verbesserten Arbeitsklima zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beitragen. Diese gesellschaftspolitischen Auswirkungen können zu einem besseren Verständnis und Respekt für die Rechte und Bedürfnisse der Arbeitnehmer sowie zu einer gesünderen und ausgewogeneren Arbeitskultur führen.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel thematisiert verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte rund um den Urlaub von Arbeitnehmern. Die genannten Regelungen und Vorgaben können direkte Auswirkungen auf Unternehmen haben. Arbeitgeber müssen beispielsweise sicherstellen, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht erreichbar sein müssen und ihre freie Zeit komplett zur Erholung nutzen können. Zudem wird erläutert, dass einseitige Urlaubsantritte normalerweise nicht zulässig sind und es strikte Regelungen für den Fall von Erkrankungen im Urlaub gibt. Die Kenntnis dieser rechtlichen Implikationen ist für Arbeitgeber wichtig, um Konflikte und mögliche Forderungen der Arbeitnehmer zu vermeiden und den Urlaub der Mitarbeiter reibungslos zu organisieren.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, rechtliche Bestimmungen und Implikationen im Arbeitsrecht zu kennen, um mögliche Fehler oder Risiken zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Aspekte rund um den Urlaub im Arbeitsverhältnis. Er behandelt Fragen wie die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern im Urlaub, die einseitige Antrittsmöglichkeit des Urlaubs, Widerrufs- und Stornokostenregelungen, Krankheitsfälle im Urlaub und die Möglichkeit eines Betriebsurlaubs. Durch das Wissen über diese Themen können Innovationsmanager:innen Missverständnisse vermeiden und eine effektive Planung und Umsetzung von Innovationen sicherstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist es wichtig, die rechtlichen Implikationen und Regelungen rund um den Urlaub von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen zu beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über verschiedene Fragen wie die Erreichbarkeit im Urlaub, den Zeitpunkt des Urlaubs, den Betriebsurlaub und mögliche Kündigungen während des Urlaubs. Durch das Verständnis dieser rechtlichen Aspekte können Investoren sicherstellen, dass Unternehmen, in die sie investieren, die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten und mögliche Risiken und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaub vermeiden.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Urlaub und arbeitsrechtliche Fragen zu kennen. Der Artikel gibt Aufschluss über verschiedene Aspekte wie die Erreichbarkeit von Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs, die Zuständigkeit für die Urlaubsplanung, mögliche einseitige Urlaubsantritte, Widerrufsmöglichkeiten, Krankheit im Urlaub, Formalitäten bei Erkrankung im Ausland, Betriebsurlaub und die Verantwortlichkeit bei Stornokosten. Diese Informationen können Politiker:innen dabei helfen, Gesetze und Regelungen zu diesem Thema zu formulieren oder Änderungen vorzunehmen.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Artikel behandelt verschiedene Fragen und rechtliche Aspekte rund um den Urlaub von Arbeitnehmer:innen. Er verdeutlicht, dass Arbeitnehmer:innen während ihres Urlaubs nicht für Vorgesetzte erreichbar sein müssen und dass sie ihren Urlaub in der Regel nicht einseitig antreten können. Zudem wird erklärt, dass eine getroffene Urlaubsvereinbarung in der Regel bindend ist und nur unter bestimmten Ausnahmefällen widerrufen werden kann. Darüber hinaus wird erläutert, dass ein Krankenstand den Urlaub nur unter bestimmten Bedingungen unterbricht und dass bei Erkrankung im Ausland bestimmte Formalitäten zu beachten sind. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit eines Betriebsurlaubs eingegangen und wer die Stornokosten trägt, wenn eine gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Abschließend wird aufgezeigt, dass eine Kündigung während des Urlaubs im Allgemeinen zulässig ist, aber in einigen Fällen als rechtswidrig eingestuft werden kann. Das Bigger Picture dieses Artikels liegt darin, Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte und Pflichten bezüglich des Urlaubs zu informieren und rechtliche Klarheit in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub zu schaffen.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

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