24.02.2025
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Das Verpackungs-1×1: Worauf Startups achten müssen

Wer ein neues Produkt entwickelt, denkt an Innovation, Design und Markterfolg – doch oft bleibt die Verpackung eine Nebensache. Warum Startups dieses Thema frühzeitig ernst nehmen sollten und wie Interzero mit einem speziellen Startup-Package unterstützt, erklärt Managing Director Thomas Glatz.
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Thomas Glatz, Managing Director von interzero in Österreich | (c)

Wer sich als junges Unternehmen an die Produktentwicklung macht, hat in aller Regel die Innovation im Blick: Wie hebe ich mich von der Konkurrenz ab? Welche Kundenbedürfnisse soll mein Produkt erfüllen? Wie kann ich wachsen? An Verpackungen und deren rechtliche Fallstricke denken nur die wenigsten. Dass dieses vermeintliche Randthema jedoch immens wichtig ist, betont Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich, immer wieder. Wir haben mit ihm darüber gesprochen, warum Verpackungen schon sehr früh in jeder Produktentwicklung mitgedacht werden sollten, wie komplex die regulatorischen Anforderungen sind und was Interzero gerade für Gründerinnen und Gründer zu bieten hat.

“Das Thema ist mega komplex … und wird schnell technisch.”

„Ich muss mich da selbst ein bisschen bremsen“, räumt Thomas Glatz gleich zu Beginn unseres Gesprächs ein. „Das Thema Verpackungen wird sehr rasch technisch und komplex. Dass dahinter eine ganze Welt an Regulierungen und Vorgaben steckt, ist vielen (angehenden) Unternehmen nicht bewusst – besonders, wenn es sich um junge Startups handelt, die sich hauptsächlich auf ihre Produkte konzentrieren.“

Wer als Startup in den Handel will, muss sich gut vorbereiten: Die Anforderungen an Verpackung, Logistik und gesetzliche Vorgaben sind hoch | (c) Adobestock

„Ich komme selbst aus der Getränkeindustrie und kenne das sehr gut“, sagt Glatz. „Du brennst fürs Produkt, fürs Marketing, für die Marke – und vergisst leider, dass hinter jeder Verpackung sowohl wirtschaftliche als auch regulatorische Anforderungen stehen.“ Diese Anforderungen verbergen sich in Österreich etwa im Abfallwirtschaftsgesetz und in der Verpackungsverordnung; für den gesamteuropäischen Markt kommen dann noch weitere Regeln wie die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) hinzu. „Das ist für ein junges Unternehmen, das gerade seine Idee skalieren will, schlicht überwältigend“, fasst Glatz zusammen.

Von der Idee bis zur Verpackungslizenzierung

Was müssen Gründerinnen und Gründer also beachten, wenn sie ein Produkt – zum Beispiel eine nachhaltige Seife oder neue Bio-Waffeln – auf den Markt bringen wollen? “Sobald du Verpackungen hast, brauchst du eine Lizenzierung. Wichtig ist, dass man sich um diese sogenannte Systemteilnahmepflicht kümmert, sonst drohen Verwaltungsstrafen“, erläutert Glatz. 

Wirklich spannend wird es aber schon, bevor man überhaupt an die Lizenzierung denkt. „Wenn du die Verpackung erst dann anpasst, hast du schon viele Weichen falsch gestellt“, so Glatz. „Du solltest das Thema genau dann angehen, wenn du mit deinem Produkt noch in den Kinderschuhen steckst – du hast ein tolles Produkt, möchtest es verpacken, weißt aber nicht, welches Material am besten passt. Genau an diesem Punkt setzen wir an.“

Das Startup-Package von Interzero

Für junge Unternehmen, die sich mit diesen Fragestellungen zum ersten Mal konfrontiert sehen, hat Interzero ein eigenes Startup-Package geschnürt (brutkasten berichtete). „Wir haben gesagt: Wir müssen ganz vorne ansetzen, dort, wo die Ideen entstehen. Und wir wollen wirklich helfen“, berichtet Glatz. „Das Consulting Package, das wir speziell für Startups konzipiert haben, ist im ersten Jahr gratis. Im zweiten Jahr kostet es dann die Hälfte, damit der Schritt wirklich niederschwellig ist.“

Mit einem speziellen Startup-Paket unterstützt Interzero junge Unternehmen beim Markteintritt in Österreich. In Zusammenarbeit mit dem FMCG-Accelerator Clever Clover unter der Leitung von Heinrich Prokop bietet der Kreislaufwirtschafts-Dienstleister maßgeschneiderte Services – von Beratung über Verpackungsentwicklung bis hin zum Abfallmanagement.

Ziel ist es, frühzeitig das richtige Verpackungsmaterial zu finden und technische wie regulatorische Hürden zu vermeiden. „Wenn du zum Beispiel eine Seife hast, denkst du vielleicht: ,Ich nehme Papier, das wirkt nachhaltig. Das Problem dabei: Eine Seife gibt Fette ab. Dann brauchst du von innen eine Beschichtung, womöglich aus Kunststoff. Schon hast du einen Verbund, der schwieriger zu recyceln ist“, erklärt Glatz. „Manchmal ist eine monomaterielle Kunststoffverpackung wesentlich sinnvoller, weil sie zu 100 Prozent recycelbar ist und dadurch im Kreislauf bleibt.“

Ebenso wichtig sei aber auch der Kostenfaktor. „Startups haben kein großes Budget. Wenn sie eine neuartige Folie entwickeln wollen, kostet das logischerweise mehr, als wenn sie eine vorhandene Standardfolie wählen. Wir beraten da sehr intensiv, zeigen die Möglichkeiten und sagen ganz offen, was realistisch ist. Wir haben ein riesiges Netzwerk an Verpackungsproduzenten, können aber möglicherweise sogar helfen, den richtigen Abfüller oder Co-Packer zu finden. Damit können wir gezielt Lösungen suchen, die wirtschaftlich passen und langfristig nachhaltig sind.“

„Nicht nur Verpackungen, sondern auch Batterien und Elektroaltgeräte“

Hinter Interzero stehen jedoch weit mehr Leistungen, als man zunächst vermuten würde. „Wir kommen aus der Kreislaufwirtschaft und haben schon über 30 Jahre Erfahrung in diesem Bereich“, betont Glatz. „Neben Verpackungen kümmern wir uns ebenso um Batterien und Elektroaltgeräte. Das heißt, wer ein Produkt mit Batterien oder ein Elektrogerät auf den Markt bringt, braucht ebenfalls eine Lizenzierung – da springen wir auch ein.“

Foto: Adobestock

Interzero deckt außerdem die gesamte Wertschöpfungskette im Verpackungsbereich ab: von der ersten Idee (Verpackungsdesign, Beratung, Materialauswahl) über die klassische Lizenzierung („Systemteilnahme“) bis hin zum Abfallmanagement inkl. Abfallwirtschaftskonzepte für größere Produktionsstandorte. „Wenn du als Startup irgendwann selbst produzierst oder Abfälle an deinem Standort anfallen, stellen wir Kompaktier Anlagen (sog. Ballenpressen der Fa. Orwak) bereit und kümmern uns um die gesamte Müllentsorgung, das Sortieren und Verwerten bzw. das Recyceln von Wertstoffen wie z.B. Papier, Karton oder Folien“, erklärt Glatz. „Alles aus einer Hand, das ist unser USP.“

Die Herausforderung: Regulierungen in jedem EU-Land

Besonders komplex wird das Thema, sobald ein Startup grenzüberschreitend agiert und seine Produkte auch in anderen europäischen Ländern verkaufen möchte. „EU-weit ist das zwar durch die PPWR (Packaging, Packaging Waste Regulation) geregelt, aber auch mega komplex, weil jedes Land eigene Regeln und Anforderungen hat, vor allem wenn es um die Bestellung eines sogenannten Bevollmächtigten (Authorized Representative) geht, oder die kommende Ökomodulation“, stellt Glatz klar.

Interzero ist jedoch europaweit aufgestellt und kann laut Glatz auch in diesem Bereich beraten: „Wir sind aktuell selbst in 8 EU-Ländern tätig, und man merkt, dass es da riesigen Bedarf an Orientierung gibt. Viele Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind echt verzweifelt, wenn sie merken, was alles auf sie zukommt.“

Das „Warum“ hinter Interzero

Auf die Frage, warum man sich mit Verpackungsexpertinnen und -experten auseinandersetzen sollte, wenn es einem doch um das eigentliche Produkt geht, hat Thomas Glatz eine klare Antwort: „Weil ohne funktionierende Verpackung und ohne Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben dein Produkt gar nicht in den Handel kommt oder später hohe Strafen drohen. Außerdem: Wir wollen Ressourcen schonen. Verpackungen sind kein Übel, das wir verfluchen sollten – sondern eine notwendige Maßnahme, die man aber smart gestalten kann.“

Foto: Adobestock

Gerade in Zeiten, in denen nachhaltiges Wirtschaften immer mehr zum Verkaufsargument und zum gesellschaftlichen Muss wird, sei es unerlässlich, früh darüber nachzudenken, wie man seine Ware verpackt. „Obwohl man es bei einer dünnen Kunststofffolie vielleicht gar nicht denkt, kann das durchaus der nachhaltigste Weg sein – sofern man ein recyclingfähiges Monomaterial wählt. Viele Trends, wie vermeintlich ,kompostierbare‘ oder ,biobasierte‘ Kunststoffe, stellen sich am Ende als Sackgasse heraus, weil sie das Recycling stören oder mit falschen Versprechen werben. Wir nennen das Greenwashing, und das will niemand“, so Glatz.

Fazit: Startups sollten frühzeitig Hilfe suchen

Thomas Glatz empfiehlt allen Gründerinnen und Gründern, möglichst früh auf Interzero zuzugehen und sich über das Startup-Package zu informieren: „Wir machen einen kostenlosen Erstcheck, schauen uns das Produkt an und beraten, welche Verpackung Sinn ergibt. Danach klären wir die ganze Lizenzierungsthematik und zeigen auf, welche Paragrafen oder Regelungen relevant sind – Abfallwirtschaftsgesetz, Verpackungsverordnung, PPWR, was auch immer. Da soll sich ein junger Unternehmer gar nicht mit den Details herumschlagen müssen. Wir sind dafür da.“

Wer mehr will und aufwendige Sonderverpackungen braucht oder sein Produktportfolio ausbaut, kann sich ebenfalls an Interzero wenden. „Es gibt nach oben keine Grenzen. Je komplexer die Verpackungsanforderung, desto eher lohnt es sich, jemanden an Bord zu holen, der seit Jahrzehnten nichts anderes macht“, sagt Glatz. Er betont aber auch: „Das Wichtigste ist und bleibt, dass ein Startup sich auf sein Kerngeschäft konzentriert. Und genau dabei nehmen wir den Leuten den technischen und regulatorischen Ballast ab.“

So oder so: Das Thema Verpackung kann in die Tiefe gehen und wird technisch. Doch wer sich davon nicht abschrecken lässt und früh auf professionelle Unterstützung setzt, erspart sich umständliche Nachbesserungen und kostspielige Fehler. „Es geht darum, Zeit, Geld und Nerven zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das funktioniert nur, wenn man Verpackung von Anfang an in sein Gründungsvorhaben mitdenkt“, fasst Thomas Glatz zusammen. „Und wenn mir jemand sagt: ,Das ist ja alles kompliziert!‘ – dann antworte ich: ,Ja, aber dafür sind wir ja da.“


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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