19.05.2021

Das Umzugsteam: Übersiedeln wie mit einem Amazon-Warenkorb

Das Umzugsteam von Aleksandar und Vater Goran Krstic ist ein Unternehmen, das das Umziehen ins Netz bringt und per Online-Besichtigung komplizierte Vorgänge beim Buchen und lange Wartezeiten obsolet machen möchte. Als Vorbild der Idee diente ein US-Online-Shopping-Gigant.
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(c) Das Umzugsteam - Per Online-Besichtigung möchte das Umzugsteam für Zeitersparnis beim Kunden sorgen.

Wer selbst nicht auf einen Haufen Freunde zurückgreifen kann, oder auch Lust hat zig Mal mit seinem Gefährt hin und her zu fahren, bis die Übersiedlung vollbracht ist, hat die Möglichkeit professionelle Umzugsfirmen zu buchen, die das erledigen. Allerdings bedarf es dabei einer weitsichtigen Vorausplanung. „Bis die Terminwahrnehmung einer Vor-Ort Besichtigung erfolgt ist und man ein Angebot in der Hand hat, können schon mal einige Tage bis Wochen vergehen“, weiß das Umzugsteam-Gründer Aleksandar Krstic. Er und sein Vater haben daher eine Lösung entwickelt, die die Komplexität dieses Vorgangs verringern soll.

Umzug wie einen Onlinekauf planen

Das Familienunternehmen hat ein Online-Besichtigungs-Tool gebaut, mit der man den Umzug präzise und detailliert planen können soll. Es ist in die Website eingebunden und funktioniert im Grunde wie ein Onlineshop. Der User erstellt per Mausklick eine Inventarliste mit Dingen, die übersiedelt werden sollen. In einem weiteren Schritt findet sich ein Formular, wo die wichtigsten Umzugsdetails wie beispielsweise Adresse und weitere Serviceleistungen ergänzt werden können. Nach Abschluss erhalten Kunden sofort eine E-mail mit all den angegebenen Informationen zur Nachkontrolle und innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Das Umzugsteam-Gründer: „Wertvolle Zeit sparen“

„Warum es bei unseren Kunden so gut ankommt, liegt primär daran, dass sie sich wertvolle Zeit ersparen, die man sonst bei der Vor-Ort Besichtigung in Kauf nehmen muss. Zusammengefasst ermöglicht es unser Tool zeitsparend, ortsunabhängig und unkompliziert die Besichtigung durchzuführen“, erklärt Krstic. „Auch interessant zu beobachten ist, wie stark sich die Relevanz unserer Online-Besichtigung im vergangenen Jahr und während der jetzigen Pandemie-Zeit entwickelt hat. Mittlerweile ist es ein integraler Bestandteil in unserer Kundenkommunikation, um alle involvierten Parteien zu schützen.“

Amazon-Warenkorb als Vorbild

Angefangen hat alles 2018 als das gesamte Team sich daran machte, zu eruieren, wie man in heutigen Zeiten das Übersiedeln für Kunden vereinfachen kann. Gerade der Internet-Riese Amazon war für den Geschäftsführer des Unternehmens der Ideengeber, als er beim Stöbern den Gedanken hatte, ein Besichtigungstool in Form eines Warenkorbs zu entwickeln. „Der Fokus lag dabei auf die Kombination mit Google Maps mit integriertem Streckenrechner, einem Kubik-Kalkulator, der die genaue Kubikzahl des Umzugsguts berechnet und eine finale Inventarliste, die der Kunde per E-mail erhält. Die überaus komplizierte und komplexe Entwicklung und das Design dauerte 13 Monate, wobei wir sehr stark auf das Feedback unserer Kunden setzten“, so Krstic.

Das Umzugsteam: „Kontaktaufnahme in 24 Stunden“

Bisher hat das Umzugsteam über 3.000 Übersiedlungen absolviert. Und dabei den Fokus darauf gelegt, die Reaktionsschnelligkeit vom Erstkontakt an bis zur Angebotslegung zu steigern. „Aufgrund unseres Tools konnten wir das von im Schnitt zwei bis drei Tagen auf 24 Stunden minimieren“, sagt Krstic. „Unser nächster Schritt ist es unsere Online-Besichtigung mit Video-Konferenz-Calls zu erweitern, inkl. der Möglichkeit gleich einen Termin hierfür auf unserer Website zu buchen.“ Zusätzlich gibt es bei Auslandsumzügen die Möglichkeit einen Shuttleservice zum Bahnhof oder Flughafen im Umzugsangebot zu inkludieren.

„Unser Umzugsservice soll vom Erstkontakt bis zum Abschluss der Übersiedelung sorglos und professionell durchgeführt werden“, so das Ziel von Krstic und seinem Team. „Dabei ist es unsere Vision, als positives Beispiel dem angeschlagenen Image der Übersiedlungsbranche entgegenzuwirken.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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