28.12.2021

Das sind die Nachhaltigkeitstrends 2021/2022

Die Kolumnistinnen und Nachhaltigkeitsexpertinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler zeigen in einem Jahresrückblick auf, welche Trends es 2021 rund um das Thema Nachhaltigkeit gab. Zudem geben sie einen Ausblick für 2022.
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Die gute Nachricht zum Start: Nachhaltigkeit steht immer weiter oben auf der Agenda von Regierungen, Hochschulen, Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit. Das haben wir 2021 auch selbst erlebt. Nachdem wir unser Buch “The Sustainability Puzzle” vergangenen Sommer veröffentlicht haben, waren wir überwältigt vom weltweiten Interesse an unserer Publikation, von Taipeh bis Kanada wurden Bücher für Vorträge bestellt und Verantwortliche quer durch alle Industrien von Hochschulen, über Banken bis hin zu den größten Konzernen der Welt haben mit uns über unsere Ansätze diskutiert.

Was wir hier erleben hat – auch wenn wir das natürlich gerne hätten- nicht nur mit uns zu tun; dieses Interesse widerspiegelt vielmehr einen weltweiten Trend: Nachhaltigkeit wird immer mehr zum heißen Thema. Deshalb ist es spannend zu fragen: Was hat sich im Sustainability-Bereich 2021 getan, und wie wird sich das Thema 2022 weiterentwickeln?

1 | Weniger Greta, und nach dem COP ist vor dem COP

Beim Thema Klimaschutz ist es sinnvoll, den Blick zuallererst aufs große Ganze zu richten, denn globale Probleme können nur global gelöst werden. Im Jahre 2020 war der weltweite Emissionsausstoß pandemiebedingt um fast 6 Prozen gesunken. In absoluten Zahlen entspricht das fast zwei Gigatonnen CO2 und stellt einen Positiv-Rekord dar, denn der Rückgang war fast fünfmal so groß wie der Rückgang aufgrund der globalen Finanzkrise 2009. Gleichzeitig ist der Anstieg von 2021 mit 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr genauso ein Rekord, allerdings kein positiver. 2022 wird es wohl weiterhin nach oben gehen.

Das IPCC (oft auch als Weltklimarat bezeichnet) hat daher Alarmstufe rot ausgegeben. Die gute Nachricht ist, dass der Weltklimagipfel COP26 im November einiges an Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte. Nicht nur von der jetsettenden „Elite“ die sich derzeit gerne einen grünen Anstrich verpasst, sondern auch medial und in der allgemeinen Bevölkerung. Und das obwohl Greta Thunberg & Co pandemiebedingt weniger präsent waren als zuvor.

(c) Andy Davey

Obwohl das Ergebnis von COP26 hinter den Erwartungen vieler Kommentator:innen zurückblieb stimmt uns die explizite wenn auch abgeschwächte Erwähnung von fossilen Energieträgern und der Notwendigkeit, eine stufenweise Verringerung in der Verbrennung von Kohle herbeizuführen, optimistisch.

Außerdem ist nach dem COP gleich vor dem COP. Die nächsten beiden Klimagipfel werden in Afrika stattfinden, was die Hoffnung begründet erscheinen lässt, dass auch das Thema Klimagerechtigkeit mehr und mehr ernst genommen werden wird.

2 | Europa schenkt sich ein nachhaltiges Finanzierungspaket 

Ein Nachhaltigkeits-Thema, das Unternehmen in Europa derzeit umtreibt ist die sogenannte EU Taxonomie-Verordnung. Letztere ist ein einheitliches Klassifizierungssystem, das „grüne“ und „nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten auflistet und einen wesentlichen Teil des Sustainable Finance Pakets der EU darstellt.

Das Paket enthält noch andere Schätze. Neben der Taxonomie-Verordnung findet sich darin auch eine Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie. Es geht also einerseits darum, Transparenz zu schaffen und Unternehmen zu veranlassen ihren Einfluss auf das Klima offen zu legen und andererseits, Finanzierungsströme in nachhaltige Bahnen zu lenken. Gleichzeitig schafft das einen Rahmen, um Greenwashing für Klimasünder zu erschweren und Unternehmen, die sich ernsthaft um positiven Impact bemühen zu belohnen.

All das ist im Kontext des Green Deals zu sehen, der nachhaltigen Wachstumsstrategie, welche die EU-Kommission vorantreibt. Zumindest Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen müssen sich daher ab nun genauer mit der Frage beschäftigen, zu welchen der folgenden sechs Umweltziele sie beitragen, und wie sie sicherstellen können, in den anderen Bereichen keinen “erheblichen Schaden“ anzurichten. Nur dann gilt ihre Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig.

In den nächsten Tagen und Wochen wird auch die politisch heikle Entscheidung finalisiert, ob Kernenergie und fossiles Gas ökologisch nachhaltig sind und sie somit in die Taxonomie aufgenommen werden sollen. Österreich bzw. das Umweltministerium ist übrigens dagegen, und wir sehen das genauso.

Bald werden entsprechende Regeln auch für soziale Aspekte der Nachhaltigkeit herangezogen werden, die schwieriger quantitativ zu erfassen sind als CO2-Emissionen. Eine Gesetzesvorlage zum Lieferkettengesetz hätte dieses Jahr verabschiedet werden sollen, um Unternehmen zu besserem Schutz von Menschenrenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten. Dies wurde im Dezember bereits zum dritten Mal verschoben, wohl auch weil Unternehmen heftig dagegen lobbyieren. Watch this space…

3 | Auch Österreich wird langsam öko und sozial 

Österreichs wesentlichster Schritt in puncto Nachhaltigkeit war 2021 sicherlich die Ökosoziale Steuerreform, die erstmals die Puzzlesteine Umwelt und soziale Gerechtigkeit verbindet. Kern der Reform ist eine Steuerentlastung bei gleichzeitiger Bepreisung von CO2, wobei die Einnahmen daraus in Form eines regionalen Klimabonus an die SteuerzahlerInnen zurückbezahlt  werden. 

Auch der geplante Stopp für den Lobautunnel in Wien läßt sich so einordnen. Ein Dankeschön hiermit von uns an Umweltministerin Gewessler, die im Unterschied zu vielen anderen mehr auf aktuelle und zukünftige Realitäten schaut als auf die Realität vor 20 Jahren.

Beides wird uns hierzulande noch länger beschäftigen. Was die Steuerreform angeht so ist klar, dass diese erst wirklich ökologisch und sozial wirksam werden kann, wenn der CO2-Preis annähernd dem durch Emissionen verursachten gesellschaftlichen Kosten entspricht. Das ist bei den anfänglichen 30 Euro pro Tonne CO2 nicht der Fall, und auch nicht bei den 55 Euro auf die der CO2-Preis bis zum Jahr 2025 ansteigen soll. Watch this space 2.

Unser Fazit

Der Weg in eine nachhaltige (Wirtschafts-)Welt nimmt langsam aber stetig Fahrt auf. Alle die sich noch nicht darauf eingestellt haben sollten spätestens Anfang 2022 beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.


Über die Autorinnen

Alice Schmidt arbeitet mit UNO-Organisationen, NGOs, der Europäischen Union und Unternehmen an Nachhaltigkeit und sozialer Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Neben diversen Board-Funktionen ist sie an der Wirtschaftsuniversität Wien Lektorin für “Sustainable Business & Management for Tomorrow”.

Claudia Winkler ist leidenschaftliche soziale Innovatorin und Unternehmerin. Sie ist Gründerin mehrerer Unternehmen unter anderem des nachhaltigen Mobilfunkers goood mobile in Deutschland und Österreich Für ihre Arbeit erhielt sie zahlreiche internationale Auszeichnungen u.a. als eine der „Most impactful global Social Innovators“ am World CSR Day 2019.

Ihre gemeinsamen Erkenntnisse und Erfahrungen aus 20+ Jahren Forschung und Praxis in 40+ Ländern zu Klimaschutz, Circular Economy, Technologie und nachhaltigem Wirtschaften teilen Alice und Claudia in ihrem neuen Buch “The Sustainability Puzzle“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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