05.12.2024
AUSZEICHNUNG

Alfred Luger und Kathrin Zenker sind Business Angels of the Year 2024

Im Rahmen des "Business Angel Day 2024" wurde am Mittwoch im Palais Ferstl in Wien der wichtigste Award der österreichischen Angel-Investor:innen-Szene vergeben. brutkasten war live vor Ort.
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v.l.n.r. Lisa Spöck, Bernhard Sagmeister, Kathrin Zenker, Alfred Luger Christiane Holzinger und Jakob Seybold | (c)fabianklima

Am Mittwochabend fand im prachtvollen Palais Ferstl in Wien der „Business Angel Day 2024“ statt – einer der bedeutendsten Treffpunkte für die österreichische Angel-Investor:innen-Szene. Höhepunkt der Veranstaltung war traditionsgemäß die Verleihung des begehrten Awards „Business Angel of the Year.“

Bei der Bewertung wurde erstmals der Beitrag der nominierten Investor:innen im Startup-Ökosystem sowie die Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Portfolio-Startups mit der Investmentaktivität gleichgesetzt. Zudem wurden neuere Investments stärker gewertet als ältere, um besonders aktive Angels in den Vordergrund zu stellen.

Die Jury setzte sich in diesem Jahr zusammen aus Hannah Wundsam von AustrianStartups, Patrik Cesky vom aws Grüdungsfonds, Lisa Spöck von AplusB sowie die beiden Business Angels of the Year 2023 Berthold Baurek-Karlic und Christiane Holzinger.

Alfred Luger wird Business Angel of the Year in der Kategorie “male”

Seit 2021 wird der Award in den Kategorien “female” und “male” vergeben. In der Kategorie „male“ schafften es dieses Jahr Alfred Luger, Kambis Kohansal Vajargah und Philipp Kinsky unter die Finalisten. Schlussendlich konnte sich Alfred Luger durchsetzen und darf somit den Titel „Business Angels of the Year“ 2024 tragen.

Als Co-Founder von Runtastic hat Luger eine der großen Erfolgsgeschichten im österreichischen Startup-Ökosystem geschrieben. Zudem ist Alfred Luger Partner bei Calm/Storm, unterrichtet Fachhochschulkurse für angehende Entrepreneure und ist für seine Expertise und Erfolge als Role Model weit über die Grenzen der Startup-Szene hinweg bekannt.

„Der ‚Business Angel of the Year‘-Award bedeutet für mich auch eine Anerkennung für meine Startups und Co-Investoren. Ich möchte hiermit einfach nur Danke sagen“, so Alfred Luger gegenüber brutkasten.

Laudatorin Christiane Holzinger hob hervor: „Er ist jemand, der sich selbst nie in den Vordergrund stellt, sondern pragmatisch und lösungsorientiert agiert. Genau das macht ihn so besonders und zum verdienten Träger des Titels ‚Business Angel of the Year 2024′“.

(c) fabianklima

Kathrin Zenker wird Business Angel of the Year in der Kategorie “female”

In der Kategorie „female“ konnte sich Kathrin Zenker gegenüber den Finalistinnen Katarzyna Pichler und Laura Raggl durchsetzen. Zenker ist seit Jahren als erfolgreiche Unternehmerin und Investorin tätig. Mit der ZEN 11 Holding liegt ihr Fokus unter anderem auf Impact-Investments in Startups, die ökologische und/oder soziale Ziele verfolgen. Gerade in der Steiermark und Kärnten nimmt sie laut der Austria Wirtschaftsservice durch ihre Aktivitäten im Startup-Ökosystem und ihren Einsatz eine entscheidende Vorbildfunktion ein.

Laudator Berthold Baurek-Karlic zitierte im Rahmen der Award-Show ein Statement eines Startups, in das Zenker investiert ist. „Neben finanzieller Unterstützung bringt sie wertvolles Wissen und Erfahrungen ein, deren klarer Weitblick und konstruktives Feedback uns regelmäßig dabei helfen, Entscheidungen mit Zuversicht zu treffen.“

(c) fabianklima

Business Angel Day

Bernhard Sagmeister, Geschäftsführer der aws, unterstrich in seiner Rede beim Business Angel Day 2024 die zentrale Rolle der Business Angels für den Innovationsstandort Österreich. Seit 16 Jahren begleitet die aws die Veranstaltung und setzt damit ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Investor:innen, die gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine entscheidende Funktion erfüllen. „Wir wissen alle, dass wir besser sein müssen in dem, was wir tun, weil wir teurer geworden sind. Das bedeutet, dass Innovation für uns noch wichtiger wird – und genau das repräsentieren die Business Angels hier“, erklärte Sagmeister.

Bernhard Sagmeister | (c) martin pacher / brutkasten

Er hob hervor, dass es erfreuliche Entwicklungen in der Startup-Landschaft gebe: Immer mehr Gründer:innen würden ihre Geschäftsmodelle nachhaltig gestalten und Kapital effizient einsetzen, anstatt es über lange Zeiträume hinweg zu verbrennen. Dies sei eine positive Entwicklung, die nicht nur den Startups selbst zugutekomme, sondern auch dem gesamten Innovationsstandort. „Die Startups, die in letzter Zeit gefördert wurden, werden uns noch viel Freude machen. Heute aber feiern wir vor allem die Business Angel-Szene und die Ausgezeichneten – ihre Erfahrungen und ihr Engagement sind für die Community von unschätzbarem Wert,“ schloss Sagmeister seine Rede.

Tanja Spennlingwimmer moderierten zudem das Panel „Vom Gründen zum Investieren“ mit Sok-Kheng Taing (Co-Foudnerin von Dynatrace), Martin Donald Murray waterdrop® Alexander Valtingojer (Co-Founder von Coinpanion, Heizma, morgen ventures) und Tim Moser (Co-Founder von TM Group). Das Event wurde von der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam mit den akademischen Gründungszentren (AplusB) organisiert und von Erste Bank und AKELA unterstützt.


Tipp der Redaktion

Alfred Luger war auch in der brutkasten-Serie “Das Leben nach dem Exit” zu Gast.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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