25.03.2022

Britische Forscher: Das sind die 5 langweiligsten Berufe

Was ist schlimmer am Arbeitsplatz als Stress? Langeweile. Eine Gruppe britischer Forscher:innen hat herausgefunden, welche die langweiligsten Berufe der Welt sind und hatte selbst Grund zum Staunen.
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Finanzberufe sind langweilig
Britische Wissenschaftler:innen fanden heraus, dass Finanz-Berufe als die langweiligsten gelten. | © Dean Drobot

Auf der Suche nach der Wissenschaft der Langeweile haben Forscher:innen der University of Essex im Vereinigten Königreich die langweiligsten Berufe der Welt ermittelt. Die Studie hat ergeben, dass es sich eindeutig um Berufe einer bestimmten Branche handelt das Finanzwesen. 

Im Rahmen von fünf verschiedenen Experimenten wurden 500 Personen zu den Jobs und Hobbys, die sie als besonders langweilig empfinden, befragt. Die Expert:innen haben zudem ermittelt, welche Eigenschaften die Teilnehmer:innen mit Menschen assoziieren, die diese Berufe ausüben.

Vier der fünf langweiligsten Jobs im Finanzbereich

Mit überwältigender Mehrheit wurde das Finanzwesen als langweiligste Branche der Welt bezeichnet. Vier der ersten fünf Plätze auf der “Liste der langweiligsten Berufe” wurden an Jobs im Finanzbereich vergeben. Der Wirbel um die Finanzangestellten endet nicht hier, denn die Studie zeigt auch, dass Beschäftigte in dieser Branche als inkompetent wahrgenommen werden. “Ich hätte gedacht, dass Buchhalter:innen als langweilig aber effektiv angesehen werden und die perfekte Person dafür sind, gute Arbeit bei Steuererklärungen zu leisten“, sagt Wijnand Van Tilburg, Mitautorin der Studie und Senior Lecturer im Fachbereich Psychologie der University of Essex.  

Das sind die fünf langweiligsten Berufe der Welt 

  1. Datenanalyse
  2. Buchhaltung
  3. Steuer- und Versicherungswesen
  4. Reinigung
  5. Bankwesen

Im Gegensatz dazu haben die Expert:innen aus Essex auch eine Liste der fünf spannendsten Jobs der Welt erstellt: 

  1. Bühnenkunst
  2. Wissenschaft
  3. Journalismus
  4. Gesundheitswesen
  5. Lehramt

Die Wissenschaftler:innen haben zudem erkannt, dass Langweiligkeit oft mit Hobbys wie Schlafen, Religion, Fernsehen, Beobachtung von Tieren und Mathematik assoziiert wird.

Langweilige Jobs bringen mehr Geld

Im Rahmen der fünf Experimente fanden die Forscher:innen heraus, dass Personen, die als langweilig empfunden werden, grundsätzlich gemieden werden. “Die Wahrnehmung von Menschen kann sich im Laufe der Zeit sicherlich ändern, aber Leute, die als langweilig bezeichnet werden, haben oft nicht die Chance, das Gegenteil zu beweisen”, sagt Tilburg. Folgen seien verstärkte Einsamkeit und soziale Ausgrenzung, die sich negativ auf das Leben der Betroffenen auswirken könnten. 

Ironischerweise bringen laut Payscale langweilige Jobs im Vergleich zu den aufregendsten im Durchschnitt 10.000 Dollar mehr Gehalt. Somit verdient laut Glassdoor ein Datenanalyst durchschnittlich 62.754 Dollar pro Jahr, während das Gehalt einer Künstler:in 52.522 Dollar beträgt.

Das Ziel der Forscher:innen war es, mit dieser Studie das Vorurteil “Langweiligkeit” zu erforschen. “Wir wollten herausfinden, wie die gegenseitige Wahrnehmung der Menschen sich auf das wirkliche Leben auswirkt”, erklärt Tilburg. “Die Ironie dabei ist, dass das Studium der Langeweile eigentlich sehr interessant ist”.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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