05.10.2022

Das sind die 5 EduTech-Trends der Zukunft

Zum Tag des Lehrers ein kleiner Einblick in künftige "Educationa Technology"-Trends.
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(c) EdTech Austria - Microlearning durch kurze Lehrvideos als ein Top-Bildungstrend.

Der Begriff EduTech ist in Österreich spätestens seit Pandemiebeginn ins kollektive Bewusstsein seiner Einwohner geglitten. Es gab während der Pandemie einige Erfolgsgeschichten, die einen Ausblick darauf gaben, wohin sich der Bildungssektor entwickeln wird. Während der Begriff „Home School“ sich etabliert hat und Mooc (Massive Open Online Course) indes in „Volksschulschuhen“ steckt, gibt es einen Faktor, der bei allem Fortschritt eine stete Konstante ist und am 5. Oktober seinen Tag feiert: Lehrer:in.

„1994 hat die UNESCO den Weltlehrertag bzw. Welttag der Lehrer ins Leben gerufen. Der Aktionstag geht auf eine Initiative aus dem Jahr 1993 und die internationale Bildungskonferenz in Genf zurück. Der damalige UNESCO-Generaldirektor Frederico Mayer rief dazu auf, das Engagement der Lehrerschaft zu würdigen. Dass er auf den 5. Oktober fällt, ist nicht zufällig gewählt, sondern geht auf ein historisches Ereignis zurück: Am 5. Oktober 1966 wurde ebenfalls von der UNESCO und der Internationalen Arbeitsgemeinschaft in Paris die Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer verabschiedet, die die bedeutende Rolle der Lehrer hervorhebt.“

Grund genug, um sich die Zukunftstrends der EduTech-Szene näher anzusehen.

Während Forbes bereits 2015 andeutete, dass zehn Jahre später der Begriff Mooc (Massive Open Online Course) immer wichtiger werden würde und man „learning from everywhere“ praktizieren könne, so sprechen andere Quellen heute vom „Lernen im Metaverse“, datenfokussiertem Lernen und „Gamification“.

Geht es allerdings EdTech Austria – konkret dem Unternehmen Click&Learn – nach, so ist es, unter anderem, „das Alte“, dass die nahe Zukunft der Bildung prägen wird.

Gemeint sind damit klassische Weiterbildungsprogramme. „In der ersten intensiven Phase der Covid-Pandemie wollten plötzlich viele Unternehmer:innen wieder Standardprogramme einsetzen, um Mitarbeiter:innen remote zu trainieren. Vor allem klassische Schulungsthemen wie Persönlichkeitsbildung, Zeit-Management oder Präsentationstechniken boomten. Diese standardisierten Kurse stehen auch heute noch hoch im Kurs und werden es vermutlich noch eine Zeit lang bleiben“, schreibt die Plattform auf ihrer Webseite.

Video-Based Learning sei ein weiterer, zukunftsformender, Trend. Hierbei meint EdTech Austria, dass Lehr- und Erklärvideos bereits Teil unseres Alltags und nicht mehr wegzudenken sind. Lernende würden sich hierbei selbstständig die Basics beibringen und beispielsweise durch Blended-Learning (Anm.: Kombination von Präsenz- mit Onlinelehre) den Stoff mit Lehrenden vertiefen.

Microlearning durch Reels

Ein dritter Trend der EduTech-Auflistung umfasst das Thema „Microlearning„. Hier ist die Theorie, dass eine konstante Reizüberflutung – mit ihrer stark verkürzten Aufmerksamkeitsspanne – dafür sorge, dass heutzutage „Lernen durch kurze Reels“ und die Verpackung von Lehrmaterial in „kleine Häppchen“ die Antwort auf die Hastigkeit des Alltags und auf Zeitmangel sei. „In ein bis zehn Minuten haben Lernende schon eine Lektion durch. (…) Man muss Lerninhalte auf den Punkt bringen.“

Regelmäßig Totgesagtes konstruiert beim nächsten trendigen Punkt eine weitere wichtige Entwicklung im EduTech-Bereich: Virtual Reality (VR) scheiterte bisher als Massenprodukt, Click&Learn nach, an der Kostenfrage und komplizierter Entwicklung. Doch inzwischen gebe es mehr 3D-Modelle, aus denen man eigene Lerninhalte kreieren könnte. VR könne etwa: „Beim Onboarding neuer Mitarbeiter eingesetzt werden, die dann mittels QR-Codes direkt an den produzierten Gütern in die VR-Welt eintauchen und über die verschiedenen Einsatzgebiete und Herstellungsverfahren lernen.“

Daten und KI

Künstliche Intelligenz komplettiert diese Top-Trends der EduTech-Szene. Im Detail geht es hier darum, dass eine Lernsoftware lernt und Daten liefert. Anzeigt, welche Themen öfter geklickt werden und wie sich das Know-how der Lernenden verändert. Anders gesagt: Nutzerdaten analysiert und damit zu einem „adaptiven Lernen“ führt, wie die Plattform beschreibt: „Das heißt, Lernerfahrungen werden individueller und somit auch erfolgreicher, wenn die Programme und damit die Inhalte besser auf die Bedürfnisse der Lernenden abgestimmt sind. Ein Trend, der sich sowohl im digitalen Lernumfeld, bei Web-Based-Trainings, beim Video-Based Learning, als auch bei klassischen Präsenzseminaren erkennen lässt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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