04.02.2021

Das sind die 30 „Born Global Champions“ 2020 aus Österreich

Die "Born Global Champions 2020" stehen fest. Insgesamt wurden 30 heimische Unternehmen von der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet.
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Born Global Champions
(c) bitpanda/unverschwendet/alphar./xaleon/wisr/woom

Die Außenwirtschaft Austria hat auch im Krisenjahr 2020 wieder 30 heimische Unternehmen als sogenannte „Born Global Champions“ ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um Startups und Jungunternehmen, die laut den Initiatoren bereits bei “ihrer Gründung die Weltmärkte für ihre Ideen, Produkte und Dienstleistungen im Blick haben”. Hauptkriterien dafür sind eine Gründung seit 2014, das Ziel internationalen Wachstums und ein innovatives Produkt bzw. eine innovative Dienstleistung – der brutkasten berichtete.

Aus allen Branchen und Regionen Österreichs

“Wir holen die Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Branchen und Regionen Österreichs vor den Vorhang und zeigen, dass die heimischen Exportbetriebe auch und gerade während der Krise einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des heimischen Wirtschaftsstandorts und von Arbeitsplätzen in unserem Land geleistet haben und noch immer leisten”, WKÖ-Präsident Harald Mahrer über die Zielsetzung der Initiative.

Das sind die Born Global Champions 2020

Die internationalen Erfolgsgeschichten der 30 Unternehmerinnen und Unternehmen ziehen sich quer durch alle Bundesländer und Branchen, von künstlicher Intelligenz über Nachhaltigkeit und Gesundheit bis hin zu Sicherheit und Blockhain. Hier ein Überblick alphabetisch nach Bundesland geordnet:

Burgenland:

  • BRAUN FEUERWEHRTECHNIK GmbH

Kärnten:

  • sticklett technologies GmbH
  • Tremitas GmbH

Niederösterreich:

  • doing circular gmbh
  • Enpulsion GmbH
  • Woom GmbH

Oberösterreich:

  • Blockpit GmbH
  • Chatvisor GmbH
  • presono GmbH
  • Symflower GmbH

Salzburg:

  • Cubes GmbH
  • Fact AI GmbH

Steiermark:

  • IPEAK SYSTEMS GmbH & Co KG
  • sanSirro GmbH

Tirol:

  • Heart Regeneration Technologies GmbH
  • RateBoard GmbH

Vorarlberg:

  • FD3D GmbH

Wien:

  • Alpha Republic GmbH
  • bgood GmbH
  • Bitpanda GmbH
  • FINABRO GmbH
  • Medicus AI GmbH
  • ONDEWO GmbH
  • Refurbed GmbH
  • The MoonVision GmbH
  • tubics GmbH
  • Unverschwendet
  • Waterdrop Microdrink GmbH
  • WisR GmbH
  • youniqx Identity AG

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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