25.01.2022

Das sagt Gründer Felix Ohswald zur Kritik an GoStudent

Österreichs EdTech-Unicorn GoStudent wurde von anonymen Mitarbeitern kritisiert. Hinsichtlich Qualitätsmängel bei der Tutor:innen-Auswahl und einem einfachen Trick das Aufnahmeverfahren zu untergraben. Auch negative Beurteilungen bei Bewertungsplattformen mehren sich. Gründer Felix Ohswald im Interview.
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(c) brutkasten/schauer-burkart - GoStudent-Gründer Felix Ohswald reagiert auf die Vorwürfe.

GoStudent hat nach seinem Expansionskurs Kritik einstecken müssen. Das Handelsblatt berichtete unter anderem, dass der „Deutsche Lehrerverband“ sowie mehrere aktuelle und ehemalige Nachhilfekräfte der Plattform Qualitätsmängel vorwerfen. Und dass auf den drei Bewertungsplattformen Kununu, Trustpilot und Trustami die Anzahl negativer Beurteilungen stark steigen.

Etwa würden 30 Prozent der Mitarbeiter:innen von einer Beschäftigung bei GoStudent abraten. Oder dass angehende Nachhilfekräfte zwar ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren durchlaufen, jenes aber durch einfaches und paralleles Googeln (während des Wissenstests) austricksen könnten, wie ein aktiver Tutor dem Handelsblatt erzählt. Gründer Felix Ohswald nahm zu den Vorwürfen Stellung.


brutkasten: Die Kritik im Handelsblatt-Bericht spricht von einem gestiegenen Anteil negativer Bewertungen seit März 2021 auf den drei genannten Bewertungsplattformen. Laut Kununu würden mittlerweile 30 Prozent der Mitarbeiter:innen von einer Beschäftigung bei GoStudent abraten. Wie erklärt ihr das und wie geht ihr jetzt damit um?

Felix Ohswald: Der Anstieg an Bewertungen aller Art ist in Relation mit unserer Unternehmensgröße zu betrachten, die im Jahr 2021 um das Siebeneinhalbfache gewachsen ist. Unsere Weiterempfehlungsrate liegt auf Kununu bei 81 Prozent und mit einem Kununu-Score von 4,3 Punkten liegt GoStudent deutlich über dem Durchschnitt der Arbeitgeber in der Bildungsbranche (Anm.: 3,7 Punkte). Auf globaler Ebene basierte fast ein Viertel der Einstellungen auf unserem Mitarbeiter:innen-Weiterempfehlungsprogramm. Im DACH-Raum kamen sogar rund ein Drittel der neuen Mitarbeiter:innen über Weiterempfehlungen aus unserem Team. Wir nehmen aber Feedback sehr ernst. Konstruktive Inputs aus Bewertungen und Rückmeldungen aller Art werden kontinuierlich in unsere Weiterentwicklungsprozesse integriert.

Zwecks erwähnter „Schummelversuche“ von Bewerber:innen – plant ihr da Änderungen, was das Aufnahmeverfahren als Tutor:in betrifft?

Um Schummel-Versuche während dem Einstellungstest noch stärker zu reduzieren, werden unsere Systeme laufend verbessert. Unser Kundenbetreuungsteam nimmt ein genaues Monitoring der ersten Nachhilfe-Stunden eines neuen Tutors bzw. einer neuen Tutorin vor. So würde es sich sehr schnell zeigen, sollte das erforderliche Fachwissen tatsächlich fehlen. In diesem Fall werden wir sofort eine neue, passende Nachhilfekraft für den Schüler bzw. die Schülerin finden und die Zusammenarbeit mit der Nachhilfekraft beenden.

Stichwort: Qualitätsstandard. Der Kritik nach habe auch die Qualität eures Angebots im Zuge der Expansion gelitten. Wie plant ihr hohe Qualitätsstandards zu sichern?

Die Anzahl der Bewerber:innen, die es durch den gesamten Bewerbungsprozess schaffen, liegt im einstelligen Prozentbereich, denn GoStudent wählt seine Nachhilfe-Lehrerinnen durch ein sehr sorgfältiges Aufnahmeverfahren aus: Zuerst prüfen wir das Fachwissen auf Abitur-Niveau. Danach erfolgt eine Überprüfung pädagogischer Fähigkeiten, ob etwa komplexe Themen präzise und verständlich vermittelt werden können. Darüber hinaus, werden die Kommunikationsfähigkeiten des Bewerbers bzw. der Bewerberin ausgelotet, sowie die Leidenschaft und Motivation für das Unterrichten geklärt. Hat der Bewerber bzw. die Bewerberin alle drei Stufen erfolgreich absolviert, erfolgt eine umfassende Einschulung in die Nutzung der GoStudent-Plattform sowie weitere Trainings zum Unterrichten. Ein Ausbau des Trainingsangebotes für Tutor:innen soll im Frühling 2022 erfolgen.

Hinsichtlich eures Wachstums – welche „Learnings“ konntest du aus der aktuellen Wachstumsphase (und Kritik) mitnehmen? Worauf gilt es besonders im Kund:innensupport und Arbeitsbedingungen zu achten?

Top-Kundenservice und Qualität unserer Tutor:innen zählen seit jeher zu den Hauptgründen für den Erfolg von GoStudent. Um beides während der starken Wachstumsphase auf einem hohen Level zu halten, haben wir in den vergangenen Monaten die zuständigen Teams stark ausgebaut. Im DACH-Raum besteht das Team, welches sich um sämtliche Anliegen von Kund:innen und Nachhilfelehrer:innen kümmert, aus rund 160 Angestellten am Wiener und Düsseldorfer Standort. Dies zeigt, wie wichtig uns die Beziehung mit unseren Nachhilfelehrer:innen und Kund:innen ist. Jede Familie erhält einen persönlichen Lernbetreuer, welcher für die gesamte Lernreise mit GoStudent als persönlicher Ansprechpartner fungiert und im stetigen Austausch mit der Familie steht. In diesem Rahmen werden auch regelmäßige Feedback-Gespräche durchgeführt. Die Zufriedenheit unserer Kund:innen ist oberste Priorität und wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen auf Basis des konstruktiven Feedbacks der Familien, die wir betreuen dürfen.

Und bei der Kritik an Tutor:innen?

Die genannten Kritikpunkte des Artikels im Handelsblatt beruhen auf Einzelmeinungen. Wir von GoStudent hätten uns gewünscht, dass in die Recherche auch der überwiegende Teil zufriedener Nachhilfelehrer:innen mit einbezogen worden wären. Denn die vorwiegende Mehrheit unserer Tutor:innen ist mit den Arbeitsbedingungen bei GoStudent zufrieden. Um unsere Feedback-Kultur dennoch weiter zu verbessern, haben wir erst kürzlich ein Format ins Leben gerufen, bei dem wir Tutor:innen in regelmäßigen Abständen eine Plattform bieten, offen Fragen zu stellen und ihre Kritik zu äußern. Zusätzlich erheben wir fortlaufend die Zufriedenheit mittels Fragebögen. Unsere Tutor-Success-Manager:innen sind die Betreuer:innen der Nachhilfelehrer:innen, die immer für Feedback und individuelle Fragen erreichbar sind.


Aus dem Archiv: GoStudent-Gründer Felix Ohswald über das 300 Millionen Euro-Investment


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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