30.11.2017

Das sagt die Politik zur Kärntner Startup-Szene

Anlässlich der Eröffnung des neuen See:PORT Coworking-Spaces und Innovationsraumes in Pörtschach, haben wir mit Landesrat Christian Benger und Amtsleiter Albert Kreiner, gesprochen.
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(c) See:Port

Auf 500 Quadratmetern wurde Ende November in Pörtschach am Wörthersee ein neuer Raum für Aktivitäten der Innovations- und Startup-Szene geschaffen. Der See:PORT ist rund um die Uhr geöffnet und bietet Platz für 16 bis 21 Arbeitsplätze sowie einen Seminarraum mit Platz für 16 Teilnehmer. Das Wirtschaftsreferat steuerte im Rahmen der Coworking-Offensive 60.000 Euro bei. Es geht vor allem darum, abseits der Ballungsräume und Hubs einen Unternehmer-Standort zu verwirklichen. Zusätzlich gibt es spezielle Förderungen – Summe liegen heuer 750.000 Euro im Topf. Der neue Innovations-, Arbeits-, Denk-, und Co-Creation Raum ist Teil des innovativen Digitalisierungs-Projekts SURAAA (Smart Urban Region Austria Alps Adriatic), welches seine Schwerpunkte in den Bereichen smarte digitale Anwendungen und Geschäftsmodelle hat. Der Brutkasten hat im Zuge der hochkarätigen Eröffnung ein paar Fragen an den Initiator Albert Kreiner und an den Kärntner Landesrat Christian Benger, der stark hinter dem Projekt steht, gestellt.

Herr LR Benger, was bedeutet ein neuer Innovationsraum und Coworking-Space wie der See:PORT für Kärnten?

Es ist ein Ort in Pörtschach, wo jungen Menschen Raum gegeben wird, in die Wirtschaft  einzutreten, ihr Unternehmen zu gründen bzw. die ersten Schritte zu machen. Wir wollen auch den Platz zum Kooperieren schaffen, damit viele miteinander arbeiten können. Zu Beginn, wenn man eine Firma gründet, hat man Ideen, aber auch Sorgen. Viele dieser Sorgen und Überlegungen, zum Beispiel wie man mit dem Finanzamt umgeht, wie gehe ich mit der Gebietskrankenkasse um, wie gehe ich mit Technologiethemen um. Und wenn hier in einem Coworking-Space, also an einem Ort wie mehrere miteinander arbeiten und sich austauschen können, dann sind die Wege kürzer, dann sind die Hürden geringer und man ist schneller erfolgreich. Da sollten auch die Hürden so gering wie möglich sein und Coworking kann eine Hilfestellung sein, schneller Fuß zu fassen.

Sie legen besonderen Wert darauf, die Startup-Szene in Kärnten zu beleben. Wie würden Sie diese Szene beschreiben?

Als Wirtschaftsreferent bin ich vor gut dreieinhalb Jahren angetreten und habe klare Schwerpunkte definiert. Der eine Schwerpunkt ist der Export und der zweite Schwerpunkt sind die Startups, die Gründer und die Kreativen. Das sind die Querdenker, die die schrägen Ideen für die notwendigen Lösungen von morgen, schon heute entwickeln. Daher gilt es ihnen den Raum und die Rahmenbedingungen zu geben, damit sie sich schneller, leichter und vor allem bei uns in Kärnten entwickeln.

Wie wirkt sich das auf den Wirtschaftsstandort Kärnten aus?

Wir brauchen viele kleine und junge Ideen, die möglichst wachsen sollen, denn die schrägen Ideen von heute sind die Lösungen von morgen. Und wenn viele Leute sich Gedanken darüber machen, was morgen notwendig ist, dann werden wir ein blühendes Land haben, mit einer Vielfalt von Unternehmungen und einer Vielfalt von Produkten, die hoffentlich weit über unser Bundesland am Markt von Interesse sind und so entsprechend große Unternehmen daraus entspringen.

Was umfasst das neue Startup-Förderprogramm, das von Ihnen vorgestellt wurde?

Wir haben jetzt für die Startups und für die Gründer und für Kreative viele, viele Möglichkeiten geschaffen. C hoch 3 ist eine Variante, Startup Life das trilaterale Meeting im Februar ist eine weitere, gute Geschichte. Wir machen auch jedes Jahr eine Reise mit den Startups und zu einem Zentrum, wo die Szene schon sehr entwickelt ist. Heuer waren wir in Berlin und zuvor auch schon in Dublin. Die Reiseziele werden jeweils von den Startups selbst definiert, je nachdem wo das größte Interesse liegt. Der Versuch ist immer mit den Betroffenen gemeinsam die notwendigen Projekte und Programme auszuarbeiten, damit es punktgenau und zielgerecht passt und so auch viele Menschen gründen, sich mit Ideen auseinandersetzen und so den Standort stärken.

Wie viel Geld haben Sie dafür in die Hand genommen?

Wir haben dafürJahr für Jahr 200.000 Euro  in die Hand genommen und ich denke da ist jeder Cent bestens eingesetzt, damit Entwicklung stattfindet und somit auch in die Arbeitsplätze und die Unternehmen von morgen. Und wenn eines von zehn Startups funktioniert, dann hat sich schon wahnsinnig viel ausgezahlt. Denken Sie nur wie viele Steve Jobs oder Bill Gates es auf dieser Welt gibt oder gab. Auch in deren Umfelder hat sich jeweils sehr viel entwickelt und so sehe ich das auch bei uns. Man muss vielen die Möglichkeit geben und sie dabei begleiten sowie unterstützen, dann wird es hier eine florierende, dynamische Wirtschaft geben und das quer durch unsere Täler, Gemeinden und Regionen. Das ist mein Ziel.

+++ See:PORT, der neue Innovationsraum am See, ist nun eröffnet +++

Herr Kreiner, wie sind sie mit der Entwicklung von SURAAA zufrieden?

Zuallererst muss ich festhalten, dass dieser Showcase ein sensationeller Erfolg ist, der uns alle überrascht. Nachdem das Projekt zu Beginn eine schwierige Geburt war, bis alle Beteiligten begeistert waren. Jetzt geht es um die Nachhaltigkeit, die man dem Projekt verleihen will. Das bedeutet, dass wir hier den Coworking-Space und das Living-Lab beleben wollen.

Ihre Abteilung kümmert sich um Wirtschaft, Tourismus, Innovation, Mobilität, also so gut wie alle hier relevanten Bereiche?

Ich bin leidenschaftlich gerne Chef der Abteilung 7 im Amt der Landesregierung, weil hier wirklich eine Promenadenmischung von Zuständigkeiten gegeben ist und ich jeden Tag vor neuen Herausforderungen stehe. Das ist flexibel, das fördert auch das unternehmerische Denken obwohl ich Mitarbeiter einer Gebietskörperschaft bin. Ich freue mich auch, dass meine 100 Kolleginnen und Kollegen mit denen ich zusammenarbeite ähnlich denken wie ich.

Welche Herausforderungen gilt es noch zu schaffen?

Gerade im öffentlichen Leben und als Vertreter einer Gebietskörperschaft ist man es gewohnt an Sicherheit zu denken. Hier gilt es eine ausgewogene Mischung an geordneten Abläufen einzuhalten ist und im Rechtsrahmen die Möglichkeit zu schaffen, Freiräume zu leben, die es ermöglichen dann wirklich auch Entscheidungen zu treffen. Aber ein Risiko ist immer dabei und als gelernter Beamter sage ich lieber, wir handeln im Rahmen der Rechtsordnung der uns jene Spielräume gibt, die Mut zu Entscheidungen machen.

Wie wird die Entstehung möglichst vieler Startups gefördert?

Wir haben heute bei der Eröffnung beim Vortrag von Katja Porsch gehört, dass man auch Mut zum Scheitern haben muss. Die Kultur des Scheiterns und wieder Aufstehens müssen wir in Österreich erst lernen und vor allem auch den Respekt vor jenen Menschen, denen es gelungen ist wieder aufzustehen. Scheitern ist kein Nachteil und das Bewusstsein hierfür muss geschärft werden.

Kärnten versucht auch den auf uns zukommenden, revolutionären Umschwung mit 5G-Mobilfunk nicht zu verschlafen. Was ist Ihre Meinung diesbezüglich?

5G ist im Kommen und 2020 will man den LTE-Nachfolger einführen. Die ersten Tests werden in den nächsten Jahren zu beginnen und hier wollen wir vorne mit dabei sein. Es ist ein Experiment und Experimente sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden, aber es ist es Wert, damit wir Kärnten voran bringen.

Was sind die nächsten Schritte des Projekts SURAAA?

Der nächste Punkt ist die Planung für 2018. Wir wollen den Coworking-Space mit digitalen Nomaden und auch gestandenen Unternehmen beleben, die hier echtes Highspeed-Internet genauso nutzen sollen wie das Lebensgefühl am See. Bis zum Jahr 2018 haben wir hier schon 36 Veranstaltungen angemeldet.

Was kostet es, wenn man in diesem Coworking-Space mitspielen will?

Wir orientieren uns an den Preisen der Szene und sind gerade dabei attraktive Packages zu schnüren, die etwas auch eine Unterkunft beinhalten.

Die Arbeit an der Zukunft geht Ihnen also nicht aus?

Wir leben um zu arbeiten, wir lieben Herausforderungen und wir freuen uns, wenn eine Herausforderung als gelungen betrachtet werden kann, sobald sie umgesetzt wird.

 

 

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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