29.08.2025
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Das Notariat: „Langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen“

Warum die Unternehmensgründung in Österreich weniger bürokratisch ist als ihr Ruf und wie Gründer:innen vom Beratungsangebot der Notariate profitieren, erklärt Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien, im Interview.
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Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt
Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Die Unternehmensgründung in Österreich hat den Ruf, sehr bürokratisch zu sein. Stimmt das im Jahr 2025 noch?

In der Vergangenheit war das Gründen in Österreich tatsächlich mit mehr Bürokratie verbunden. 2025 sieht das jedoch bereits anders aus: Durch Digitalisierung und neue Servicekonzepte sind viele Abläufe schneller und effizienter geworden. Wenn die Beratungsphase mit der Urkundenerstellung erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Gründung selbst, also von der Unterfertigung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung im Firmenbuch, sehr schnell – teilweise sogar innerhalb von 24 Stunden – abgeschlossen werden. Die Gründung kann mittlerweile auch vollständig digital abgewickelt werden.

Notariate positionieren sich als One-Stop-Shop in der Unternehmensgründung. Welche Leistungen bieten Sie konkret?

Im Notariat erhalten Gründer:innen alle Leistungen aus einer Hand: Rechtsformberatung, individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Namensprüfung im Firmenbuch, Einzahlung des Stammkapitals über ein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank, Erstellung und Beurkundung der Gründungsunterlagen; bis hin zur Firmenbucheintragung. Auch die Anbindung an Behörden und organisatorische Begleitung zählen dazu.

Es gibt viele andere Beratungsangebote für Gründer:innen. Warum sollte ich mich an ein Notariat wenden?

Wir Notar:innen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, unparteiisch zu sein und den Schwächeren zu schützen. Wir müssen auch bei unterschiedlichen Interessenslagen ausgewogene und im besten Fall streitvorbeugende Regelungen für die bzw. gemeinsam mit den Gründer:innen erarbeiten. Der vorhin angesprochene effiziente One-Stop-Shop ist für Gründer:innen sicher das größte Asset des Notariats.

Worauf legen Sie in der Beratung besonderen Wert?

Im Fokus steht eine klare, verständliche und individuelle Beratung: Welche Rechtsform passt? Wie soll der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein? Welche Regelungen sind bei Konflikten, Anteilsübertragungen oder Nachfolge wichtig? Mögliche Szenarien und Risiken werden vorausschauend angesprochen und praxistaugliche Lösungen entwickelt.

Ist Ihre Arbeit mit der Gründung abgeschlossen?

Nein, nach der Gründung begleiten Notar:innen das Unternehmen weiterhin – etwa bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umgründungen, Anteilsübertragungen oder bei der Unternehmensnachfolge; bis hin zur Liquidation. Das Notariat bleibt so langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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