29.08.2025
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Das Notariat: „Langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen“

Warum die Unternehmensgründung in Österreich weniger bürokratisch ist als ihr Ruf und wie Gründer:innen vom Beratungsangebot der Notariate profitieren, erklärt Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien, im Interview.
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Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt
Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Die Unternehmensgründung in Österreich hat den Ruf, sehr bürokratisch zu sein. Stimmt das im Jahr 2025 noch?

In der Vergangenheit war das Gründen in Österreich tatsächlich mit mehr Bürokratie verbunden. 2025 sieht das jedoch bereits anders aus: Durch Digitalisierung und neue Servicekonzepte sind viele Abläufe schneller und effizienter geworden. Wenn die Beratungsphase mit der Urkundenerstellung erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Gründung selbst, also von der Unterfertigung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung im Firmenbuch, sehr schnell – teilweise sogar innerhalb von 24 Stunden – abgeschlossen werden. Die Gründung kann mittlerweile auch vollständig digital abgewickelt werden.

Notariate positionieren sich als One-Stop-Shop in der Unternehmensgründung. Welche Leistungen bieten Sie konkret?

Im Notariat erhalten Gründer:innen alle Leistungen aus einer Hand: Rechtsformberatung, individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Namensprüfung im Firmenbuch, Einzahlung des Stammkapitals über ein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank, Erstellung und Beurkundung der Gründungsunterlagen; bis hin zur Firmenbucheintragung. Auch die Anbindung an Behörden und organisatorische Begleitung zählen dazu.

Es gibt viele andere Beratungsangebote für Gründer:innen. Warum sollte ich mich an ein Notariat wenden?

Wir Notar:innen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, unparteiisch zu sein und den Schwächeren zu schützen. Wir müssen auch bei unterschiedlichen Interessenslagen ausgewogene und im besten Fall streitvorbeugende Regelungen für die bzw. gemeinsam mit den Gründer:innen erarbeiten. Der vorhin angesprochene effiziente One-Stop-Shop ist für Gründer:innen sicher das größte Asset des Notariats.

Worauf legen Sie in der Beratung besonderen Wert?

Im Fokus steht eine klare, verständliche und individuelle Beratung: Welche Rechtsform passt? Wie soll der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein? Welche Regelungen sind bei Konflikten, Anteilsübertragungen oder Nachfolge wichtig? Mögliche Szenarien und Risiken werden vorausschauend angesprochen und praxistaugliche Lösungen entwickelt.

Ist Ihre Arbeit mit der Gründung abgeschlossen?

Nein, nach der Gründung begleiten Notar:innen das Unternehmen weiterhin – etwa bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umgründungen, Anteilsübertragungen oder bei der Unternehmensnachfolge; bis hin zur Liquidation. Das Notariat bleibt so langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

ParityQC, der Quantenarchitekt aus Innsbruck, vermeldet eine Partnerschaft mit dem Quantensoftware-Unternehmen Classiq, um die Parity-Twine-Technologie der Tiroler in die Quantensoftware-Engineering-Plattform des Partners aus Israel zu integrieren. Dies soll Entwicklern und Unternehmen einen effizienteren Weg vom Entwurf von Quantenalgorithmen bis zur Ausführung auf Quantenhardware bieten.

ParityQC: Komplexität reduzieren

Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf eine zentrale Chance im Quantencomputing: die Übersetzung von High-Level-Quantencomputing-Anwendungen in Schaltkreise, die effizient auf Quantenhardware mit begrenzter Qubit-Konnektivität ausgeführt werden sollen. Das universelle Optimierungsprotokoll von Classiq und die algorithmusbewussten Techniken von ParityQC ergänzen sich dabei zu einer integrierten Methodik. Ziel ist es, die Komplexität der Schaltkreise und kostspielige SWAP-Operationen zu reduzieren – ein häufiger Engpass auf heutigen Quantencomputern. In anderen Worten: Es geht darum, ein zentrales Problem zu lösen und Quanteninformationen auf unterschiedlichen Hardware-Systemen effizient zu verbinden.

Die von ParityQC entwickelte Parity-Twine-Technologie soll, in anderen Worten, ein zentrales Problem beim Quantencomputing lösen: Wie Quanteninformationen auf unterschiedlichen Hardware-Systemen effizient verbunden und verarbeitet werden können.

„Hürde senken“

„Die Integration der Parity Tools in die Plattform von Classiq bringt hardwarebewusste Kompilierung direkt in die High-Level-Entwicklungsworkflows und senkt so die Hürde für die Erstellung nützlicher Quantenanwendungen“, sagt Wolfgang Lechner, Co-CEO von ParityQC.

Magdalena Hauser, Co-CEO von ParityQC, ergänzt: „Bedeutende Fortschritte im Quantencomputing basieren auf Zusammenarbeit, und die Zusammenführung unserer sich ergänzenden Stärken ist das, was das gesamte Feld voranbringt.“

Interoperabilität möglich machen

Darüber hinaus konzentriert sich die Initiative auf eine skalierbare Quantensoftware-Infrastruktur für aktuelle verrauschte Quantengeräte sowie für zukünftige fehlertolerante Quantensysteme. Die Zusammenarbeit soll hardwareunabhängige Ansätze stärken und die Interoperabilität über mehrere Quantenplattformen hinweg ermöglichen.

Ökosystem unterstützen

„Quantencomputing wird in großem Maßstab nur dann praxistauglich, wenn die Softwareschicht die Lücke zwischen der algorithmischen Absicht und den Einschränkungen realer Maschinen automatisch schließen kann“, sagt Nir Minerbi, Mitgründer und CEO von Classiq.

Da Unternehmen und Regierungen ihre Investitionen in das Quantencomputing erhöhen, wird erwartet, dass eine skalierbare Architektur und entsprechende Softwaretools als fehlendes Bindeglied zwischen den theoretischen Versprechungen der Technologie und ihrer einsatzfähigen Realität dienen. Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt dieses Projekt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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