29.08.2025
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Das Notariat: „Langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen“

Warum die Unternehmensgründung in Österreich weniger bürokratisch ist als ihr Ruf und wie Gründer:innen vom Beratungsangebot der Notariate profitieren, erklärt Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien, im Interview.
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Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt
Christoph Weber, Notarsubstitut in Wien | (c) Notariat am Kohlmarkt

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Die Unternehmensgründung in Österreich hat den Ruf, sehr bürokratisch zu sein. Stimmt das im Jahr 2025 noch?

In der Vergangenheit war das Gründen in Österreich tatsächlich mit mehr Bürokratie verbunden. 2025 sieht das jedoch bereits anders aus: Durch Digitalisierung und neue Servicekonzepte sind viele Abläufe schneller und effizienter geworden. Wenn die Beratungsphase mit der Urkundenerstellung erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Gründung selbst, also von der Unterfertigung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung im Firmenbuch, sehr schnell – teilweise sogar innerhalb von 24 Stunden – abgeschlossen werden. Die Gründung kann mittlerweile auch vollständig digital abgewickelt werden.

Notariate positionieren sich als One-Stop-Shop in der Unternehmensgründung. Welche Leistungen bieten Sie konkret?

Im Notariat erhalten Gründer:innen alle Leistungen aus einer Hand: Rechtsformberatung, individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Namensprüfung im Firmenbuch, Einzahlung des Stammkapitals über ein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank, Erstellung und Beurkundung der Gründungsunterlagen; bis hin zur Firmenbucheintragung. Auch die Anbindung an Behörden und organisatorische Begleitung zählen dazu.

Es gibt viele andere Beratungsangebote für Gründer:innen. Warum sollte ich mich an ein Notariat wenden?

Wir Notar:innen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, unparteiisch zu sein und den Schwächeren zu schützen. Wir müssen auch bei unterschiedlichen Interessenslagen ausgewogene und im besten Fall streitvorbeugende Regelungen für die bzw. gemeinsam mit den Gründer:innen erarbeiten. Der vorhin angesprochene effiziente One-Stop-Shop ist für Gründer:innen sicher das größte Asset des Notariats.

Worauf legen Sie in der Beratung besonderen Wert?

Im Fokus steht eine klare, verständliche und individuelle Beratung: Welche Rechtsform passt? Wie soll der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein? Welche Regelungen sind bei Konflikten, Anteilsübertragungen oder Nachfolge wichtig? Mögliche Szenarien und Risiken werden vorausschauend angesprochen und praxistaugliche Lösungen entwickelt.

Ist Ihre Arbeit mit der Gründung abgeschlossen?

Nein, nach der Gründung begleiten Notar:innen das Unternehmen weiterhin – etwa bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umgründungen, Anteilsübertragungen oder bei der Unternehmensnachfolge; bis hin zur Liquidation. Das Notariat bleibt so langfristiger Ansprechpartner für alle rechtlichen Herausforderungen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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