01.08.2024
KOMMENTAR

Das nachhaltigste Auto, das ich kenne, ist ein Benziner

Am heutigen Earth Overshoot Day wird viel über Nachhaltigkeit geschrieben. Mein 90-jähriger Onkel hält nicht viel von dem Begriff - und lebt ihn dafür.
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brutkasten-Redaktuer Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Das nachhaltigste Auto, das ich kenne, ist ein Benziner. Der war einmal „nichts besonderes“. Ein kleiner weißer Nissan Micra. Nicht leistungsstark, nicht geräumig, nicht ästhetisch. Heute ist er etwas besonderes. Irgendwann Ende der 1980er-Jahre erstzugelassen, trägt er ein rotes Oldtimer-„Pickerl“. Wie viele seines Typs noch auf Österreichs Straßen unterwegs sind? Vielleicht ein paar, vielleicht auch nur ein einziger.

Der eine, den ich kenne, gehört meinem 90-jährigen Onkel in Wien. Er hat ihn Anfang der 1990er-Jahre gebraucht gekauft – nicht teuer. Einen Garagenplatz hatte das Auto nie. In seine Pflege ist auch nicht viel Zeit und Geld geflossen – mein Onkel ist alles andere als ein „Autonarr“. Der Nissan wurde bloß nur wenn notwendig gefahren und immer, wenn nötig, repariert. Über mittlerweile mehr als 30 Jahre hinweg.

Vergleicht man das mit dem Ressourcenverbrauch, der bei den meisten anderen Autofahrer:innen im Laufe von mehr als 30 Jahren mit einer Abfolge zahlreicher Autos entsteht, muss man keine komplexen Rechnungen durchführen: Der kleine alte Nissan, der als Kompaktwagen mit unter 60 PS auch keinen hohen Verbrauch hat, ist verdammt nachhaltig.

Keiner, der sich mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ schmückt

Dabei ist mein 90-jähriger Onkel keiner, der sich mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ schmückt. Im Gegenteil: Er mag das Wort nicht. Er macht dazu lieber zynische Bemerkungen. Er mag nämlich die Grünen, die „letzte Generation“ und all die nicht. Und all das Blabla über die Klimakrise.

Was mein Onkel aber auch nicht mag, ist es, Dinge, die noch funktionieren, wegzuwerfen oder zu ersetzen. Unnötig brennende Lichter mag er auch gar nicht. Und Essen wegwerfen, das mag er schon überhaupt nicht. Meine Tante erzählt gerne Anekdoten, wie er schimpfend angeschimmelte Kohlköpfe aus dem Mist hervorholt, um den Schimmel wegzuschneiden und den Kohl zu einer geschmacklich fragwürdigen Suppe zu verarbeiten. Ungesund? Nun, er ist 90 und fährt mit seinem eigenen E-Scooter (ja, wirklich) durch die Stadt. Aber es soll ja auch 100-jährige Kettenraucher:innen geben.

So viel er auch über die „letzte Generation“ und Konsorten schimpft, mein Onkel ist ein wahrer Champion in Sachen Nachhaltigkeit. Deswegen fühlt er sich wohl auch berechtigt, zu schimpfen. Er ist eben in einer Welt aufgewachsen, in der die Knappheit von Ressourcen tatsächlich für den Einzelnen spürbar war. Deswegen haben Dinge für ihn eine andere Wertigkeit, als das heute normal ist.

Gutes Tun mit dem Karton-Strohhalm

Heute normal ist es, das funktionierende Produkt durch eine neue, „nachhaltigere“ Version zu ersetzen. Und das funktionierende Auto durch ein neues, „nachhaltigeres“ E-Auto. Völlig sinnlose Produkte, die ausschließlich Ressourcen verbrauchen und keinen rationalen Nutzen stiften, werden dadurch geadelt, dass sie in einer „nachhaltigen“ Verpackung daherkommen. Wegwerfstrohhalme aus Karton sind sowieso super „nachhaltig“. Und vom „nachhaltigen“ Bio-Kohlkopf landet leider schon wieder die Hälfte im Müll.

Ja, im Marketing geht nichts mehr ohne die „Nachhaltigkeit“. Was tatsächlich nachhaltig ist? Egal. Am heutigen Earth Overshoot Day können wir jedenfalls sagen: „Wir tun ja eh so viel.“ Doch dass man den Ressourcenverbrauch reduzieren kann, indem mehr produziert, weil das Produkt „nachhaltig“ ist – das muss mir erst jemand überzeugend vorrechnen.

Was ist unsere Priorität?

Klar: Wenn alle so leben würden, wie mein Onkel, hätten wir zwar keinen Earth Overshoot Day, aber auch kein Wirtschaftswachstum. Bloß, solange „Nachhaltigkeit“ primär ein Marketing-Begriff ist, wird es das vielbeschworene „grüne Wachstum“ nicht geben. Irgendwann – besser früher als später – müssen wir uns doch fragen, was eigentlich unsere Priorität ist: Die Menschheit retten, oder uns mit Pseudo-Nachhaltigkeit mehr Wachstum erlügen.

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Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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