27.02.2026
GASTKOMMENTAR

Das „KI-Layoff-Paradoxon“

Jack Dorsey begründet eine Massenkündigung in seinem Unternehmen Block mit einer „AI-first“ Reorganisation. KI-Experte Mic Hirschbrich zeigt sich im Gastkommentar skeptisch.
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Mic Hirschbrich | (c) Apollo.ai / Hintergrund: KI-generiert mit Canva
Mic Hirschbrich | (c) Apollo.ai / Hintergrund: KI-generiert mit Canva

Eine der schillerndsten Persönlichkeiten des Silicon Valley, Twitter-Gründer Jack Dorsey, hat heute Nacht angekündigt, mehr als 4.000 Mitarbeiter:innen seines FinTech-Unternehmens Block (vormals Square) zu kündigen. Als Grund nannte er Produktivitätssteigerungen durch Künstliche Intelligenz (KI). Ich sehe hier ein „KI-Layoff-Paradoxon“.

Über 4.000 Mitarbeitende – das entspricht fast der Hälfte der gesamten Belegschaft, die sich damit von rund 10.000 auf unter 6.000 reduziert. Dorsey schreibt dazu auf X unter anderem: „Ich hatte zwei Möglichkeiten: über Monate oder Jahre hinweg schrittweise abzubauen, während sich dieser Wandel vollzieht, oder ehrlich darüber zu sein, wo wir stehen, und jetzt zu handeln. Ich habe mich für Letzteres entschieden. Wiederholte Kündigungsrunden sind zerstörerisch für die Moral, für den Fokus und für das Vertrauen, das Kunden und Aktionäre in unsere Führungsfähigkeit setzen.“

Massiver Kursgewinn

Analyst:innen und Anleger:innen belohnten den Schritt und nach der Verlautbarung raste der Kurs von Block um 23 Prozent nach oben. Nachdem Dorsey seinen Schritt mit einer notwendigen „AI-first“-Reorganisation begründet und behauptet hat, das würde bald alle treffen, reagiert die Community. Viele Medien und Social-Media-User:innen überschlagen sich seither und nennen Dutzende Unternehmen, die zigtausende Arbeitnehmer:innen aus demselben Grund kündigen würden.

Und ich bin skeptisch.

Ich beschäftige mich schon sehr lange intensiv mit dieser Frage und schrieb vor rund zehn Jahren ein Buch, das sich dem Aufruf an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft widmete, sich auf genau diese Phase vorzubereiten, in die wir nun eintreten. (Hier zum Buch)

Wir sehen heute enorme Fortschritte bei KI-Modellen und lernen weltweit und in diversen Branchen unterschiedlich schnell, diese sinnvoll einzusetzen. Wir sehen vor allem „Assisted AI“ am Vormarsch und hohe Erfolgsraten bei KI-Projekten dort, wo man sich nachhaltig in Use Cases abarbeitet und diese sauber implementiert.

KI als Ausrede?

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Produktivitätsschub über Nacht die Kündigung der Hälfte der Belegschaft begründet, mag kurzfristige Kurssteigerungen befeuern, aber ich bezweifle, dass man das als gesunde „Reorganisation“ bezeichnen kann. In vielen anderen Fällen der vergangenen Monate, die zuletzt publiziert wurden, sehe ich gar KI als Ausrede dafür, Menschen zu kündigen, um von Schwächen im Business abzulenken. 

Und das meine ich mit „KI-Layoff-Paradoxon“. Keiner bestreitet, dass die KI-Revolution zu enormen Chancen und zeitgleich auch zu wesentlichen Herausforderungen führen wird. Aber das Letzte, was wir brauchen, sind falsche Narrative. Wir haben umgekehrt alle gemeinsam einen Gestaltungsauftrag, mit dieser Technologie sinnstiftend und verantwortungsvoll umzugehen. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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