14.07.2023

Das ist die häufigste Ursache für Privatkonkurse

Der Kreditschutzverband (KSV) weiß, was viele nicht wissen: Selbstüberschätzung und fehlendes Einkommen treiben Privatinsolvenzen in Österreich voran.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Die Nachwehen von Corona sind es nicht mehr. Viel eher treiben Selbstüberschätzung und fehlendes Einkommen die Privatinsolvenzen in Österreich voran. Laut der aktuellen KSV 1870 Analyse sei „Selbsverschulden“ die häufigste Ursache für Privatinsolvenzen in Österreich.

28,1 Prozent sind „selbst schuld“

Im Jahr 2022 wurden 8.176 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet – ganze 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Hierzulande schlittern Menschen am häufigsten durch „persönliches Verschulden“ in Privatinsolvenz – nämlich in 28,1 Prozent der in Österreich angemeldeten Fälle.

Die Überschätzung der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt mit 19,3 Prozent in die finanzielle Sackgasse, so der Kreditschutzverband (KSV1870). Abgesehen davon sind „ehemalige Selbstständigkeit“ (26,7 Prozent) und die Reduktion des Einkommens (17,2 Prozent) häufige Pleitegründe. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise hätten gemäß der aktuellen KSV1870 Analyse wenig Einfluss auf das Insolvenzgeschehen.

Die Steiermark ist am häufigsten „selbst schuld“

Das jeweilige Konsumverhalten würde in 6,8 Prozent der Insolvenzfälle als Ursache angeführt, so der KSV. „Auch wenn sich das Konsumverhalten im Vergleich zu früher etwas verbessert hat, ist nach wie vor rund jede vierte Pleite im Privatbereich auf den falschen Umgang mit den eigenen finanziellen Ressourcen zurückzuführen. Das hat aber weniger mit Corona oder den steigenden Kosten zu tun, denn dieses Verhalten war bereits vor den Krisenjahren erkennbar“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Am häufigsten ist „Persönliches Verschulden“ in der Steiermark (38 %) die Ursache, am seltensten in Vorarlberg (19,7 %). 

Insolvenzen in Salzburg, Burgenland und Tirol oft wegen Selbstständigkeit

Vor allem Salzburg (39,6 Prozent), Burgenland (36,9 Prozent) und Tirol (36,4 Prozent) gingen im letzten Jahr aufgrund von ehemaligen selbstständigen Tätigkeiten pleite. Oberösterreich verzeichnete nur 20,2 Prozent an Insolvenzfällen, die auf diese Ursache rückführbar sind.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf dem Prüfstand

Privatkonkurse entstehen oft über einen längeren Zeitraum, die finanzielle Stabilität steht in Österreich aufgrund der anhaltenden Kostensteigerung auf dem Prüfstand, so der KSV. „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler privater Haushalte hat sich zuletzt aufgrund von Preissteigerungen und der Inflation massiv verändert. Wenn man daher eine gewisse zeitliche Verzögerung einkalkuliert, kann es durchaus sein, dass es in der nächsten Ursachenstatistik zu Verschiebungen kommt“, so Götze.  

Gesetzesnovelle könnte Instabilität gebracht haben

Die Konzeption des Privatkonkurses in Österreich galt als Erfolgsmodell, auch im internationalen Vergleich, so der KSV. „Während sich viele Menschen entschulden konnten, durften Gläubiger mit fairen Quoten rechnen“, heißt es. 2017 verkürzte der Gesetzgeber die Rückzahlungsdauer von sieben auf fünf Jahre und schaffte die Mindestquote von 10 Prozent ab. Im Jahr 2021 wurde der Privatkonkurs novelliert – in Anbetracht der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie der EU. Dabei wurde die Entschuldungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt – vorerst bis 2026 befristet. Ab 2026 sollte aus Sicht des KSV1870 jedoch eine Rückkehr der fünfjährigen Entschuldungsdauer angestrebt werden. Der KSV erklärt, warum:

Entschuldungsdauer von fünf Jahren gefordert

Durch eine kurze Entschuldungsdauer wird den Menschen suggeriert, ihre Schulden auf einfache Art und Weise wieder loszuwerden. Dies sei deshalb ein Problem, da „Persönliches Verschulden“ als Hauptursache für Privatkonkurse gesehen wird. Dabei geht es unter anderem um vorsätzliche und fahrlässige Handlungen. Laut dem Gläubigerschutzverband würde damit die aktuell gültige Rechtsprechung und deren präventive Wirkung verfehlt. Es brauche strengere Präventionsmaßnahmen – nämlich eine Entschuldungsdauer von fünf Jahren.

Darüber hinaus habe die dreijährige Entschuldungsdauer Auswirkungen auf die Liquidität der Gläubiger: In drei Jahren kommt es schließlich zu geringeren Rückflüssen als in fünf Jahren. Für die Gläubiger bedeutete dies um rund 24 Prozent geringere Quotenrückflüsse und damit deutlich höhere Forderungsausfälle, so der KSV. Betriebe wurden dadurch auf höheren Kosten sitzen bleiben, was ihre finanzielle Stabilität ins Wanken bringen könnte. „Im schlimmsten Fall würde diese Entwicklung aber nicht nur die Existenz der Unternehmen gefährden, sondern auch jene der Mitarbeiter. Und zwar spätestens dann, wenn ihre Arbeitsplätze verloren gehen“, erklärt Götze.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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