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Wenn ein Gummibärchen auf einen Schokoladebären trifft – wer geht dann als Sieger hervor? Ein jahrelanger Streit zwischen den Unternehmen Haribo und Lindt, der vor Gericht ausgetragen wurde, hat nun sein Ende gefunden.
Haribo kennt man aus der Werbung und dank Thomas Gottschalk: Welches Kind freut sich nicht, wenn der Ex-Moderator von Wetten, dass..? wieder einmal über die Bildschirme flimmert und Werbung für die Goldbären von Haribo macht. Seit 1991 machte der TV-Moderator Thomas Gottschalk Werbung für die Bärchen aus Gummi. Die lange Werbe-Partnerschaft ist sogar ein Weltrekord. Erst Ende letzten Jahres hat Gottschalk nun aber seinen Werkvertrag gekündigt und das Zepter/ die Bären an Nachfolger Michael Herbig weitergegeben.
Lindt kennen hingegen viele aufgrund der Schokoladen-Häschen zu Ostern, die mit einem roten Band und Glocke versehen sind und ein beliebtes Ostergeschenk sind. Lindt verbindet man jedenfalls mit Schokolade, “Gummi” mit Haribo. Der “Lindt Teddy”, ein Schokobär, der innen hohl ist, wurde Auslöser eines jahrelangen Streits zwischen den beiden Bären-Produzenten, der vor Gericht landete. Das deutsche Gericht musste darüber entscheiden, ob das Urheberrecht von Lindt und seinem Schokolade-Bären verletzt wurde.
Worum drehte sich der Prozess?
Haribo sah durch den Schokoladenbären von Lindt seine Markenrechte verletzt: Der Schweizer Hersteller bietet seit der Weihnachtssaison 2011 einen Schokoladen-Hohlkörper in Form eines Bären an, den sogenannten Lindt-Teddy. Dieser ist in eine goldene Folie eingepackt und trägt eine rote Schleife um den Hals, ähnlich wie der bekanntere Hase zu Ostern. Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und ließ später auch die Wortmarke “Goldbären” schützen.
Warum stört sich Haribo an einem Schokobären?
Der Verbraucher stelle beim Anblick eines verkörperten Goldbären im Süßwarensegment automatisch eine Verbindung zu seinen Fruchtgummis her, so der Bonner Süßwarenhersteller. Haribo will daher, dass der Bär aus den Regalen verschwindet.
Was sagt Lindt dazu?
Das Schweizer Unternehmen sieht keine Verwechslungsgefahr. Das eine seien Gummibärchen im Sackerl, das andere ein Schokoladenprodukt. Der Teddy sei außerdem eine Fortentwicklung der eigenen Produktlinie, zu der auch der Lindt-Hase gehöre.
Warum ist das eigentlich alles so wichtig?
“Eine Marke ist das Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde”, sagt der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking. Ist eine Marke sehr bekannt, so wie die Haribo-Goldbären oder der Lindt-Osterhase, genießt sie einen höheren markenrechtlichen Schutz. “Um diesen Sonderstatus zu behalten, müssen die Unternehmen jedoch ständig darauf achten, dass sich kein Konkurrent den Ruf der Marke zunutze macht und sich im Fall der Fälle gegen Nachahmer wehren.”
Was hat das Gericht entschieden?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gibt dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt recht: Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy nicht verletzt – so urteilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben.