25.03.2022

Darwin’s Circle 2022: Diese Highlights solltest du nicht verpassen

Der Darwin's Circle lockt wieder mit internationalen Top-Speakern und Challenges, die die Wirtschaft aktuell beschäftigen.
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Darwin’s Circle
Am Darwin's Circle 2018 © Klaus Ranger

Am 30. März lädt eine der wichtigsten Digital-Konferenzen Österreichs in das Wiener Palais Ferstl: Darwin’s Circle holt auch heuer wieder internationale Expert:innen und Unternehmer:innen auf die Bühne. Nachdem vergangenes Jahr die gesamte Konferenz in Form einer TV-Übertragung im ORF abgehalten wurde, werden heuer wieder Gäste vor Ort empfangen.

Tickets für die ganztägige Konferenz sind noch erhältlich und kosten rund 1.200 Euro. Dafür wird wieder ein spannendes Programm rund um Digitalisierung und Nachhaltigkeit geboten – auch auf aktuelle Entwicklungen rund um den Ukraine-Krieg gehen einzelne Programmpunkte ein. Die Konferenz rund um Mastermind Nikolaus Pelinka sieht sich als Plattform für Entscheidungsträger, die die großen Challenges der aktuellen Zeit diskutieren wollen. Pelinka hatte das Format 2017 gemeinsam mit Rudi Kobza, Maximilian Nimmervoll und Lorenz Edtmayer inns Leben gerufen – ursprünglich als „invite only“-Event.

Die spannendsten Programmpunkte am Darwin’s Circle 2022

9:05 Uhr: Der Ukraine-Krieg und die Digitalökonomie

Finanzminister Magnus Brunner eröffnet die Konferenz und diskutiert dann mit Benedikt Franke, dem CEO der Münchner Sicherheitskonferenz und Katrin Suder, die einst Staatssekretärin im deutschen Verteidigungsministerium war, aktuelle Entwicklungen in der Ukraine und einen Ausblick auf mögliche Szenarien für die globale Digitalökonomie nach dem Krieg.

10:40 Uhr: Die Rolle von Daten im Krieg

Für ein Panel zum Thema „Strategy Foresight: The use of data and software in conflict prevention“ holt Darwin’s Circle Noam Perski von dem US-Big-Data-Konzern Palantir nach Wien. Er war bei Palantir für Projekte mit Geheimdiensten zuständig und arbeitet als Head of International Public Sector für Palantir mit Regierungen außerhalb der USA zusammen. Perski diskutiert am Darwin’s Circle mit dem österreichischen Militärexperten Markus Reisner und Katrin Suder, die Staatssekretärin im deutschen Verteidigungsministerium war. Direkt im Anschluss gibt es einen Fireside Chat zur Rolle der Medien im Ukraine-Krieg mit Mark Dekan, dem CEO von Ringier Axel Springer Media.

Resilienz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft

Am Vormittag gibt es außerdem eine spannende Runde zum Thema Krisen-Resilienz in der europäischen Wirtschaft besetzt unter anderem mit den CEOs von Magenta und Verbund, Andreas Bierwirth und Michael Strugl, Steffi Czerny, Co-Founderin der DLD Conference und dem deutschen Digital-Pionier und CEO von Axel Springer hy, Christoph Keese, der am Nachmittag noch einmal zum Thema „Transforming Corporates for a Digital Era“ auf einem Panel sitzt. Zum Thema Nachhaltigkeit spricht um 11:30 der Nachhaltigkeits-Chef von Microsoft, Mark Kroese, der schon seit mehr als 20 Jahren bei Microsoft unterschiedliche bekannte Produkte gemanagt hat. Danach diskutieren unter anderem Top-Executives von ÖBB, Huawei, Baker McKenzie, Kapsch und Refurbed die Frage, wie Unternehmen zu den SDGs beitragen können.

Generation Z, Snap und Founder-Talks

Der Nachmittag startet mit der Frage, wie sich junge Menschen informieren. Götz Trillhaas ist DACH-Chef von Snap, der Firma hinter Snapchat, und hält um 14 Uhr eine Keynote nach der ein Panel einen „Gen Z’s Guide to Accessing Information“ diskutiert (u.a. mit einem Spotify-Manager). Am Nachmittag folgen außerdem noch Keynotes bzw. Fireside Chats mit spannenden Gründern: Um 15:35 spricht Ecosia-Founder Christian Kroll, um 16:30 Bitpanda-Co-Founder Paul Klanschek und direkt danach um 16:50 Maximilian Tayenthal, Mitbegründer der Berliner Neobank N26.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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