11.03.2022

Darum performt die Amazon-Aktie gerade so gut

Der amerikanische Onlineversandhändler Amazon hat für den Frühsommer den ersten Aktiensplit seit 1999 angekündigt.
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Handy mit Amazon-Logo
© Christian Wiediger

Amazon hat mit seiner Ankündigung, Anfang Juni 2022 einen Aktiensplit durchzuführen, für kurze Aufregung gesorgt. Für das US-amerikanische Unternehmen handelt es sich hierbei um den ersten Aktiensplit seit 1999 – diesmal im Verhältnis 20:1. Der Aktienkurs stieg nach der Meldung nach oben. Die Investor:innen werden im Frühsommer dann für jede Amazon-Aktie 19 weitere Anteilsscheine erhalten. Für Kleinanleger:innen könnte das eine Möglichkeit bieten, sich bald Amazon-Aktien leisten zu können.

Nach Tesla und Apple zieht nun auch Amazon nach

Bei einem Aktiensplit handelt es sich um eine Kapitalmaßnahme mit dem Ziel, die Aktie leichter handelbar zu machen. Hierfür setzt die Aktiengesellschaft den Nennwert herab, die Anteilsscheine werden durch einen festgelegten Wert aufgeteilt. Dadurch werden einzelne Aktien optisch günstiger und dementsprechend auch für Kleinanleger:innen attraktiver.

Mit Blick auf die Amazon-Anteilsscheine soll dieser Vorteil auch gegeben sein. Schließlich ist der Kurs in der letzten Dekade auf über 2.500 Euro gestiegen, in den vergangenen zwei Jahren hat er sich sogar fast verdoppelt. Für Kleinanleger:innen mit Interesse an einem breit gestreuten Portfolio ist dies eher unattraktiv – durch einen Aktiensplit, werden die Anteilsscheine wieder erschwinglicher. Und eine Wertsteigerung der Papiere danach ist zu erwarten. Der Wert würde nach derzeitigem Stand mit dem Split auf ungefähr 126 Euro pro Aktie sinken.

Bereits 2020 haben die ebenfalls US-amerikanischen Unternehmen Tesla und Apple einen Aktiensplit durchgeführt. Tesla wählte damals einen 5:1-Split, Apple wiederum einen Split im Verhältnis 4:1. Der Google-Mutterkonzern Alphabet hat bereits vergangenes Monat einen agekündigt.

Nachbörslich stieg die Aktie um über sieben Prozent

Gleichzeitig mit der Meldung über den Aktiensplit, gab Amazon am 9. März auch die Zustimmung zu einem Aktienrückkaufprogramm bekannt. Der Unternehmensvorstand gab die Genehmigung, Aktien im Wert von bis zu zehn Milliarden US-Dollar zurückzukaufen. Nachbörslich stieg die Amazon-Aktie um mehr als sieben Prozent auf 2.970 Euro. Nach einem massiven Anstieg zu Beginn der Corona-Krise hatte sich der Kurs im Lichte der aktuellen Krise zuletzt weniger gut entwickelt. Seit Jahresbeginn hat die Amazon-Aktie circa 16 Prozent an Wert verloren.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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