05.03.2024

DanubeNeuro: Med-Tech-Accelerator mit 1 Mio. Euro Fördersumme pro Projekt gestartet

Mit DanubeNeuro sollen akademische Forschungsprojekte vom Frühstadium bis zur Kommerzialisierung begleitet und gefördert werden.
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DanubeNeuro, Accelerator
(c) DanubeNeuro - (v.l.) Vanja Nagy, "Program Director" und Martina Bellasio, Business Development DanubeNeuro.

Der Wiener „Central European Biotech Incubator and Accelerator“ (Cebina) gab vorige Woche den Start des DanubeNeuro-Programms bekannt, mit dem Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Neurodegeneration, Demenz und des Alterns gefördert werden sollen. Unterstützt wird der Inkubator dabei von einer Gruppe von Family-Office- und Risikokapital-Investoren.

DanubeNeuro: Fokus auf Forschung, aber…

Das Accelerator-Programm soll konkret Forschungsprojekte identifizieren und entwickeln, die das Potential haben, innovative Medikamente, Diagnosemethoden, Krankheits-Biomarker und bildgebende Verfahren im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen hervorzubringen. Zu den Investoren gehören Dolby Family Ventures, die in Hongkong ansässige Kinled Holding Ltd. und das Schweizer Wild Family Office.

„Mit DanubeNeuro wollen wir Innovationen auf dem Gebiet der Neurodegeneration fördern, indem wir die akademische Forschung im Frühstadium bis zur Kommerzialisierung vorantreiben. Unser ehrgeiziges Ziel wird durch die sehr positiven Erfahrungen mit unserem laufenden, therapiefeldunabhängigen Beschleunigungsprogramm Danube Labs, das wir in Partnerschaft mit Evotec SE und Cebina Bridge Capital durchführen, untermauert. Wir freuen uns, unser unternehmerisches Know-how und unsere Erfahrung in der Arzneimittelentwicklung in den Bereich der Neurowissenschaften einzubringen. Und sind entschlossen, Innovatoren zu unterstützen, die das Potential haben, die Zukunft der Neurowissenschaften neu zu definieren und einen tiefgreifenden Einfluss auf das Gesundheitswesen und darüber hinaus auszuüben“, sagt Eszter Nagy, Gründerin und CEO und CSO von Cebina.

Laut Martina Bellasio, Business Developement-Managerin, liegt zwar der Fokus von DanubeNeuro klar auf akademischer Forschung, dennoch könnten sich auch Startups aus dem MedTech-Bereich für den Accelerator bewerben. Pro Projekt stehen eine Million Euro an Förderungssumme zur Verfügung. Wie viele Projekte unterstützt werden, sei aber noch offen.

„Wiederbelebung des Fachgebiets“

„Wir freuen uns, Cebinas neues Beschleunigungsprogramm DanubeNeuro zu unterstützen und neue Lösungen für den dringendsten medizinischen Bedarf im Bereich des ZNS (Anm.: zentrales Nervensystem) zu entwickeln, die das Potenzial haben, einen außergewöhnlichen Wert für unsere Investoren zu schaffen. Das Ziel von DanubeNeuro ist es, ein führender Accelerator für ZNS-Projekte zu werden und ein Portfolio von synergetischen Projekten und weiteren Investitionsmöglichkeiten in die neuen Unternehmen aufzubauen“, sagt Patrick Aisher, strategischer Investitionsberater von Cebina, zum Launch.

Und Vanja Nagy, Neurowissenschaftlerin und Programmdirektorin von DanubeNeuro, ergänzt: „Ich bin sehr stolz darauf, Teil des einzigartigen Ansatzes von DanubeNeuro bei der Identifizierung und Beschleunigung von jungen, transformativen Projekten zu sein. Wir stehen kurz vor der ersten FDA-Zulassung seit 20 Jahren für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit, die gleichzeitig die erste krankheitsmodifizierende Therapie ist. Es ist also ein fantastischer Zeitpunkt, um zur Wiederbelebung des Fachgebiets beizutragen und innovative Arzneimittel und Diagnostika zu entwickeln, die von den explodierenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Bereich profitieren.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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