05.03.2024

DanubeNeuro: Med-Tech-Accelerator mit 1 Mio. Euro Fördersumme pro Projekt gestartet

Mit DanubeNeuro sollen akademische Forschungsprojekte vom Frühstadium bis zur Kommerzialisierung begleitet und gefördert werden.
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DanubeNeuro, Accelerator
(c) DanubeNeuro - (v.l.) Vanja Nagy, "Program Director" und Martina Bellasio, Business Development DanubeNeuro.

Der Wiener „Central European Biotech Incubator and Accelerator“ (Cebina) gab vorige Woche den Start des DanubeNeuro-Programms bekannt, mit dem Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Neurodegeneration, Demenz und des Alterns gefördert werden sollen. Unterstützt wird der Inkubator dabei von einer Gruppe von Family-Office- und Risikokapital-Investoren.

DanubeNeuro: Fokus auf Forschung, aber…

Das Accelerator-Programm soll konkret Forschungsprojekte identifizieren und entwickeln, die das Potential haben, innovative Medikamente, Diagnosemethoden, Krankheits-Biomarker und bildgebende Verfahren im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen hervorzubringen. Zu den Investoren gehören Dolby Family Ventures, die in Hongkong ansässige Kinled Holding Ltd. und das Schweizer Wild Family Office.

„Mit DanubeNeuro wollen wir Innovationen auf dem Gebiet der Neurodegeneration fördern, indem wir die akademische Forschung im Frühstadium bis zur Kommerzialisierung vorantreiben. Unser ehrgeiziges Ziel wird durch die sehr positiven Erfahrungen mit unserem laufenden, therapiefeldunabhängigen Beschleunigungsprogramm Danube Labs, das wir in Partnerschaft mit Evotec SE und Cebina Bridge Capital durchführen, untermauert. Wir freuen uns, unser unternehmerisches Know-how und unsere Erfahrung in der Arzneimittelentwicklung in den Bereich der Neurowissenschaften einzubringen. Und sind entschlossen, Innovatoren zu unterstützen, die das Potential haben, die Zukunft der Neurowissenschaften neu zu definieren und einen tiefgreifenden Einfluss auf das Gesundheitswesen und darüber hinaus auszuüben“, sagt Eszter Nagy, Gründerin und CEO und CSO von Cebina.

Laut Martina Bellasio, Business Developement-Managerin, liegt zwar der Fokus von DanubeNeuro klar auf akademischer Forschung, dennoch könnten sich auch Startups aus dem MedTech-Bereich für den Accelerator bewerben. Pro Projekt stehen eine Million Euro an Förderungssumme zur Verfügung. Wie viele Projekte unterstützt werden, sei aber noch offen.

„Wiederbelebung des Fachgebiets“

„Wir freuen uns, Cebinas neues Beschleunigungsprogramm DanubeNeuro zu unterstützen und neue Lösungen für den dringendsten medizinischen Bedarf im Bereich des ZNS (Anm.: zentrales Nervensystem) zu entwickeln, die das Potenzial haben, einen außergewöhnlichen Wert für unsere Investoren zu schaffen. Das Ziel von DanubeNeuro ist es, ein führender Accelerator für ZNS-Projekte zu werden und ein Portfolio von synergetischen Projekten und weiteren Investitionsmöglichkeiten in die neuen Unternehmen aufzubauen“, sagt Patrick Aisher, strategischer Investitionsberater von Cebina, zum Launch.

Und Vanja Nagy, Neurowissenschaftlerin und Programmdirektorin von DanubeNeuro, ergänzt: „Ich bin sehr stolz darauf, Teil des einzigartigen Ansatzes von DanubeNeuro bei der Identifizierung und Beschleunigung von jungen, transformativen Projekten zu sein. Wir stehen kurz vor der ersten FDA-Zulassung seit 20 Jahren für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit, die gleichzeitig die erste krankheitsmodifizierende Therapie ist. Es ist also ein fantastischer Zeitpunkt, um zur Wiederbelebung des Fachgebiets beizutragen und innovative Arzneimittel und Diagnostika zu entwickeln, die von den explodierenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Bereich profitieren.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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