28.05.2024
ZUGESTELLT

Dank Grazer Startup Nuki liefert die Post ab Juli in die Wohnung

Nicht angetroffen, aber geliefert. So soll der neue Vorzimmer-Service des Grazer Startups Nuki und der Österreichischen Post funktionieren.
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(v.l.): Martin Pansy, Gründer und CEO, Nuki Home Solutions, mit Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG (c) Chiara Milo, Österreichische Post AG

„Wir haben Sie leider nicht angetroffen.“ Wenn Pakete nicht zugestellt werden, landen sie meist im nächsten Paketlager des liefernden Logistikpartners. Für Zustellende und Empfangende sind dies Mehrwege, die Alltag, Zeit und Geduld häufig strapazieren.

Die Lösung: Das Paket doch einfach gleich ins Vorzimmer legen? Diese Idee testeten die Österreichische Post und das Grazer Startup Nuki schon 2021. Pakete werden dabei direkt ins Vorzimmer zugestellt, wenn niemand daheim ist – brutkasten berichtete. Damals wurden erste Testpersonen gesucht – das Interesse war groß: Innerhalb kürzester Zeit soll es 2.000 Anmeldungen gegeben haben.

Nun geht die Post gemeinsam mit Nuki in medias res: Mit Juli sollen die ersten 200 Nutzer:innen in den Genuss der Vorzimmer-Zustellung kommen. Diese werden aus allen eingegangenen Anmeldungen freigeschalten.

200 Nutzende bekommen Schloss geschenkt

Anmeldungen sind ab sofort bis zum Dienstag, den 4. Juni 2024, möglich. Die ersten 200 Registrierungen erhalten Zugang zum Vorzimmer-Service. Die Zustellung geht nur, wenn Haus- oder Wohnungstür mit einem Smart Lock des Grazer Startups Nuki ausgestattet sind. Wer unter den ersten 200 Nutzenden noch kein Nuki Smart Lock besitzt, der bekommt dieses von der Post kostenlos zur Verfügung gestellt. In den Folgemonaten sollen kontinuierlich weitere Nutzende freigeschaltet werden.

Zustellende klingeln und können mithilfe des elektronischen Türschlosses von Nuki und ihrem mobilen Gerät die Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn Empfangende nicht zuhause sind, und das Paket schließlich auf eine eigene Paketmatte im Eingangsbereich ablegen. Anschließend wird Haus oder Wohnung wieder verlassen und die Türe versperrt.

Das Ganze geht natürlich nur, wenn entsprechende Zutrittsberechtigungen von Empfangenden erteilt wurden – und die Empfangenden nicht zuhause sind. Berechtigungen werden via Nuki App erteilt – diese fungiert als Zustellpartnerin für die Öffnung der Haus- oder Wohnungstüre.

Haustiere von Vorzimmer fernhalten

Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Zustelladresse in Österreich und die Kompatibilität des Türschlosses mit dem Nuki Smart Lock. Ein Installationscheck lässt sich auf der Website des Österreichischen Post durchführen.

Außerdem sollten freilaufende Haustiere vom Eingangsbereich während des Zustellzeitfenters ferngehalten werden, heißt es. Und: Der Zutritt zum Wohnhaus soll für Post-Zustellende auch dann möglich sein, wenn Empfangende nicht zu Hause sind. Die zur Vorzimmer-Zustellung notwendige Hardware kann für 289 Euro einmalig erworben werden. Pakete im Vorzimmer zu empfangen sei in der Folge immer kostenlos, heißt es.

Pakete werden auch aus dem Vorzimmer abgeholt

Es geht allerdings nicht nur ins Vorzimmer, sondern auch wieder raus: Nutzende der Vorzimmer-Zustellung durch Nuki und die Österreichische Post können auch einen Abholservice aus ihrem Vorzimmer beanspruchen. Dafür müssen Pakete auf der speziell notwendigen grauen Fußmatte platziert werden, damit Zustellende und Abholende wissen, welche Sendungen mitzunehmen sind. Auch hier erhalten die ersten 200 Nutzenden Gutscheine zum kostenlosen Ausprobieren, heißt es.

Ausgewählte Comfort-Empfänger:innen erwartet indes noch ein Schmankerl: Da die Vorzimmer-Zustellungen nur von der Österreichischen Post angeboten werden, bekommen die ersten 200 Nutzenden zudem einen Gutschein für ein AllesPost-Jahresabo. Damit ließe sich die Zustellung ins Vorzimmer auch unabhängig vom Transportdienst abwickeln.

Gefördert wurde die Nuki-Post-Kooperation aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und wird im Rahmen des Programms Logistikförderung durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) abgewickelt.

Elektronische Schlösser sollen „Selbstverständlichkeit werden“

Dass Elektronik und Technologie auch im Haus- und Wohnbereich zum Alltag gehören sollten, unterstreicht Martin Pansy, Gründer und CEO von Nuki Home Solutions: „Bei Nuki sehen wir uns als Vorreiter in dem, was wir tun: elektronische Türschlösser zu einer Selbstverständlichkeit machen und so Millionen Menschen in Europa und darüber hinaus den Alltag erleichtern. Wir freuen uns sehr, dass die innovative Technologie von Nuki es Österreicher:innen jetzt erstmals im Regelbetrieb ermöglicht, sich von der Post Sendungen bis ins Vorzimmer zustellen zu lassen.“ Langfristig soll der Vorzimmer-Zustellservice tausenden österreichischen Haushalten den Alltag erleichtern, so Pansy.

„Absolute Marktneuheit“

Dass der Vorzimmer-Service tatsächlich neuartig ist, weiß Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik der Österreichischen Post AG: „Bei der Vorzimmer-Zustellung von Post und Nuki handelt es sich um eine absolute Marktneuheit, die in Europa bis heute noch nie über die Pilotphase hinausgekommen ist. Wir wagen diese Innovation und bieten die Vorzimmer-Zustellung nun erstmals als Regelservice an.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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