11.01.2022

Dance Masterclass: Österreicher investieren in Berliner Tanz-Startup

Dance Masterclass bezeichnet sich als "Netflix der Tanzwelt" und wurde von einem ehemaligen Profi-Balletttänzer gegründet.
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Caspar Hees hat Dance Masterclass gegründet © Dance Masterclass/Montage
Caspar Hees hat Dance Masterclass gegründet © Dance Masterclass/Montage

Zehn Monate nach der Gründung holt sich das deutsche Startup Dance Masterclass 400.000 Euro Investment bei Business Angels. Leadinvestoren sind zwei Österreicher: Johannes Braith, Gründer des Scaleups Storebox, der mit seiner Beteiligungsgesellschaft HardlyMountain Capital bereits in die Startups myReha, hello bello und Rebel Meat eingestiegen ist, und Lukas Zinnagl, der sein Startup Diagnosia 2019 verkauft hat und mit Braith bereits in myReha investiert hat. Mit ihnen steigen unter anderem Fiona Badian und Thomas sowie Hansi Figlmueller bei dem Startup ein.

„Netflix der Tanzwelt“ von Ex-Profi

Hinter Dance Masterclass steckt der ehemalige Profi-Balletttänzer Caspar Hees. Er hat das Startup im Februar 2021 gegründet und seither eine erfolgreiche Streaming-Plattform für Hobby-Tänzer:innen aufgebaut. Das „Netflix der Tanzwelt“ bringt es nach eigenen Angaben bereits auf mittlere sechsstellige Umsätze, die vor allem von Abonnenten aus den USA, Europa und Japan kommen.

Start mit Ballett

Die Plattform bietet Videos, in denen Profi-Tänzer:innen und Choreograf:innen Bewegungsabläufe erklären, demonstrieren und Erfahrungen teilen. „Tanz ist eine gigantische Nische – nach Sport und Musik eines der weltweit beliebtesten Hobbies“, sagt Gründer Hees. Bisher kann man sich mit Dance Masterclass vor allem mit Ballett auseinandersetzen. Mit dem frischen Kapital will das Startup nun weitere Tanzstile in das Angebot integrieren.

„Das Thema Education boomt in der Coronazeit und der Tanzbereich hat als unterschätztes Hobby enormes Potenzial. Caspar kennt die Branche als ehemaliger Profi sehr gut und hat es in wenigen Monaten auf eine beeindruckende Traction gebracht“, sagt Leadinvestor Braith zum brutkasten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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