09.03.2022

Dance: Berliner E-Bike-Abo-Anbieter startet in Wien

Mit Dance geht nun ein neuer E-Bike-Abo-Anbieter in Wien an den Start. Zu Beginn stehen zwei unterschiedliche E-Bike-Modelle zur Auswahl.
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Dance
(c) Dance

„Mieten statt kaufen“ lautet die Divise eines neuen Mobilitätstrends, der sich bereits letztes Jahr mit sogenannten Fahrrad-Abos in Wien etabliert hat. Neben den beiden österreichischen Anbietern Eddi Bike und Bike Gorillaz sowie dem niederländischen Unternehmen Swapfiets, die bereits seit 2021 vertreten sind, startet mit Dance nun ein neuer Anbieter in Wien.

Das E-Mobility-Startup stammt ursprünglich aus Berlin und hat sich neben der Vermietung von E-Bikes auch auf E-Mopeds spezialisiert. Hinter dem Unternehmen stehen keine geringeren als die SoundCloud-Gründer Eric Quidenus-Wahlforss und Alexander Ljung zusammen mit dem Mitbegründer von Jimdo, Christian Springub. In Deutschland bietet Dance seinen Service bereits in Berlin, Hamburg und München an. Neben Wien soll der Service im Frühjahr auch in Paris starten.

Der Service von Dance

Das Konzept von Dance orientiert sich an einem klassischen Abo-Modell. Kund:innen erhalten gegen eine monatliche Miete ein eignes E-Bike oder E-Moped, ohne in den Besitz investieren zu müssen. Sollten Reparaturen anfallen oder das Fahrzeug gestohlen werden, wird es repariert oder ersetzt. Laut Dance lässt sich das Abo zudem jederzeit pausieren oder monatlich kündigen.

(c) Dance

Zum Start des Abo-Services in Wien können Kund:innen zwischen zwei E-Bike Modellen wählen: Dem Dance One mit Diamantrahmen und dem Dance One Step mit niedrigem Einstieg. Die E-Bikes von Dance sind zudem mit Zubehör wie Kindersitzen und Anhängern kompatibel und sollen sich so auch für Familien eignen. Zudem verfügen sie über einen herausnehmbaren Akku, der über eine Reichweite von zirka 55 Kilometern verfügt.

Der neue Anbieter in Wien setzt zudem auf ein Bluetooth-Schloss, das mit dem eigenen Smartphone bedient werden kann. Dank integrierter GPS-Technologie wissen die Kund:innen so zu jeder Zeit, wo sich ihr Rad gerade befindet. Während der Fahrt lässt sich das Smartphone auch per Klick-System am Bike befestigen, Über ein In-ride Dashboard in der eigenen App kann so die eigene Route, Zeit und Reichweite verfolgt werden.

So viel kostet das Abo

Der Rollout des Angebots in Wien ist für den Frühling 2022 geplant. Der sogenannte „Concierge-Service“, der Reparaturen und Wartungen innerhalb von 24 Stunden garantiert, wird auch in Wien verfügbar sein.

Dance plant außerdem ein zeitlich begrenztes Willkommensangebot in Wien: Das E-Bike Abo startet mit 49 Euro pro Monat für ein Jahresabo und bei 69 Euro für ein flexibel kündbares Abo. Im Laufe des Jahres sollen laut dem Startup dann die Standardpreise gelten: E-Bikes sind dann im Jahresabo ab 59 Euro Monat erhältlich und ab 79 Euro Monat bei flexibler Kündigungsfrist.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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