23.09.2019

Keine neuen Verbrennungsmotoren: Daimler steigt auf E-Autos um

Der deutsche Premium-Autobauer Daimler steckt in der Krise. Der neue Konzernchef Ola Källenius tritt bei aktuell 1,2 Milliarden Euro Quartalsverlust die Flucht nach vorne an und setzt u.a. ganz auf E-Autos.
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Daimler: Der Mercedes-Benz EQC ist das erste serienmäßige E-Auto von Mercedes
(c) Daimler: Der Mercedes-Benz EQC ist das erste serienmäßige E-Auto von Mercedes

1,2 Milliarden Euro Verlust im zweiten Quartal 2019, davon 672 Millionen Euro in der Auto-Sparte. Das ist das Erbe, das Ex-Daimler Chef Dieter Zetsche seinem Nachfolger Ola Källenius bei der Übergabe im Mai hinterließ. Es dürften wohl nicht nur diese Zahlen sein, die beim neuen Daimler-Chef dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Die gesamte (deutsche) Autobranche ist spätestens seit dem Diesel-Skandal unter Druck. Zugleich gewinnt der zumindest bei Daimler mit Mercedes und Co. bislang verschlafene Trend Richtung E-Autos derzeit massiv an Fahrt.

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Daimler: „Wir shiften Kapazitäten“

Es verwundert also nicht, dass auch Källenius das E-Mobility-Thema ernster nehmen will, als sein Vorgänger. Relativ klare Worte fand dazu Daimler-Entwicklungsvorstand Markus Schäfer bei der Leitmesse IAA diesen Monat in Frankfurt, die nun bekräftigt wurden. Momentan gebe es keinen Pan zu einer weiteren Neuentwicklung von Verbrennungsmotoren. „Wir shiften auch Kapazitäten von der klassischen Motorenentwicklung, Getriebeentwicklung hin zu den Abteilungen, die Batterietechnologie machen, die Leistungselektronik machen, die elektrische Antriebe machen“, sagt Schäfer. Das F&E-Budget wolle man weiterhin hoch halten.

Fahrplan bis 2039

Von Heute auf Morgen wird diese Entwicklung aber nicht stattfinden. Konkret sollen bis 2030 die Hälfte der verkauften Neuwägen E-Autos sein. Bis 2039 will man mit der Neuwagenflotte komplett CO2-neutral sein. Schon 2022 soll die Auto-Produktion in Europa gänzlich CO2-neutral sein. Daimler folgt damit dem Beispiel von Konkurrent Volkswagen, der Ähnliches bereits Ende 2018 ankündigte. Dort hat man mit dem E-Golf aber zumindest auch schon ein halbwegs erfolgreiches E-Auto im Repertoire – und der auf der IAA präsentierte ID.3 könnte tatsächlich zum relevanten Produkt am Markt werden. Ein ernstzunehmender E-Mercedes lässt dagegen noch auf sich warten.

Böser Brief an die Führungskräfte

Ola Källenius will das Ruder für Daimler aber nicht nur mit dem Shift zu E-Autos umreißen. Zuletzt sendete er gemeinsam mit den sieben anderen Vorständen einen Brief an die Führungskräfte des Konzerns aus, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten. „Der Mittelabfluss, den wir zuletzt verzeichnet haben, ist nicht akzeptabel“, heißt es dort unter anderem. Einige Herausforderungen seien nicht auf äußere Umstände zurückzuführen, sondern hausgemacht. Konkret werden die Führungskräfte aufgefordert, das Gespräch mit den Mitarbeitern aufzunehmen. Diese wüssten „meist am besten, wo es im eigenen Bereich noch Verbesserungspotenziale gibt“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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