23.10.2024
FINANZIERUNG

Daiki: Wiener KI-Governance-Startup holt sich 1,5 Mio. Euro Seed-Investment

Daiki bietet eine SaaS-Lösung für KI-Governance, die unter anderem bei der Einhaltung des EU-AI-Acts hilft. Nun gibt es Kapital von der Humanitas GmbH.
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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki

Daran, dass viele Unternehmen nicht darum herumkommen, KI-Lösungen zu implementieren, um am Markt zu bestehen, besteht kein Zweifel. Ebenso ist aber allgemein bekannt, dass es ihnen gerade in der EU bürokratisch nicht allzu leicht gemacht wird. Hier setzt das Wiener Startup Daiki rund um CEO Kevin Michael Gibney mit seiner KI-Governance-Lösung an.

„Auf einfache und elegante Art“ zur Einhaltung des EU-AI-Acts

„Die Entwicklung von KI ist heute mit komplexen rechtlichen, ethischen und technischen Fragen verbunden, die für die meisten Unternehmen schwer zu bewältigen sind. Diese Herausforderungen verlangsamen oft die Innovation und erschweren es den Unternehmen, in vollem Umfang von KI zu profitieren“, heißt es vom Startup. Helfen will Daiki mit einer SaaS-Lösung, die Unternehmen „auf einfache und elegante Art“ unter anderem bei der Einhaltung des EU-AI-Acts und von ISO-Normen unterstützen soll. „Es werden Zeit und Geld für teure Berater eingespart, Unternehmen können sich darauf konzentrieren, KI effektiv ein- und umzusetzen“, so das Unternehmen.

Branchenschwerpunkt in MedTech, Gesundheitswesen und Industrie

Dabei setzt Daiki aktuell einen Branchen-Schwerpunkt in den Sektoren MedTech, Gesundheitswesen und Industrie und fokussiert sich geographisch auf die DACH-Region, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Skandinavien. Forschungsinstituten, NGOs und dem öffentlichen Sektor werden dabei vergünstigte Preise angeboten. Referenzkunden sind das Universitätsspital Basel, das Wiener Startup nagene und Seco Tools.

Humanitas GmbH steckt 1,5 Millionen Euro in Daiki

Nun schloss das im Juni 2023 eingetragene und bislang eigenfinanzierte Unternehmen seine erste Kapitalrunde ab. Die Seed-Finanzierung in Höhe von 1,5 Millionen Euro kommt von der Humanitas GmbH des Unternehmers Tarek Sherif. Dieser ist Mitgründer von Medidata Solutions und derzeit Vorsitzender des Life Sciences Sector Board von Dassault Systèmes. „Mit der neu gesicherten Seed-Finanzierung wird Daiki die Produktentwicklung weiter beschleunigen, darunter eine neue KI-‚Model Registry‘-Funktion. Die Mittel werden auch dazu verwendet, das Team zu vergrößern und die europaweite Marktpräsenz des Unternehmens zu stärken“, heißt es vom Startup.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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