23.10.2024
FINANZIERUNG

Daiki: Wiener KI-Governance-Startup holt sich 1,5 Mio. Euro Seed-Investment

Daiki bietet eine SaaS-Lösung für KI-Governance, die unter anderem bei der Einhaltung des EU-AI-Acts hilft. Nun gibt es Kapital von der Humanitas GmbH.
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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki

Daran, dass viele Unternehmen nicht darum herumkommen, KI-Lösungen zu implementieren, um am Markt zu bestehen, besteht kein Zweifel. Ebenso ist aber allgemein bekannt, dass es ihnen gerade in der EU bürokratisch nicht allzu leicht gemacht wird. Hier setzt das Wiener Startup Daiki rund um CEO Kevin Michael Gibney mit seiner KI-Governance-Lösung an.

“Auf einfache und elegante Art” zur Einhaltung des EU-AI-Acts

“Die Entwicklung von KI ist heute mit komplexen rechtlichen, ethischen und technischen Fragen verbunden, die für die meisten Unternehmen schwer zu bewältigen sind. Diese Herausforderungen verlangsamen oft die Innovation und erschweren es den Unternehmen, in vollem Umfang von KI zu profitieren”, heißt es vom Startup. Helfen will Daiki mit einer SaaS-Lösung, die Unternehmen “auf einfache und elegante Art” unter anderem bei der Einhaltung des EU-AI-Acts und von ISO-Normen unterstützen soll. “Es werden Zeit und Geld für teure Berater eingespart, Unternehmen können sich darauf konzentrieren, KI effektiv ein- und umzusetzen”, so das Unternehmen.

Branchenschwerpunkt in MedTech, Gesundheitswesen und Industrie

Dabei setzt Daiki aktuell einen Branchen-Schwerpunkt in den Sektoren MedTech, Gesundheitswesen und Industrie und fokussiert sich geographisch auf die DACH-Region, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Skandinavien. Forschungsinstituten, NGOs und dem öffentlichen Sektor werden dabei vergünstigte Preise angeboten. Referenzkunden sind das Universitätsspital Basel, das Wiener Startup nagene und Seco Tools.

Humanitas GmbH steckt 1,5 Millionen Euro in Daiki

Nun schloss das im Juni 2023 eingetragene und bislang eigenfinanzierte Unternehmen seine erste Kapitalrunde ab. Die Seed-Finanzierung in Höhe von 1,5 Millionen Euro kommt von der Humanitas GmbH des Unternehmers Tarek Sherif. Dieser ist Mitgründer von Medidata Solutions und derzeit Vorsitzender des Life Sciences Sector Board von Dassault Systèmes. “Mit der neu gesicherten Seed-Finanzierung wird Daiki die Produktentwicklung weiter beschleunigen, darunter eine neue KI-‘Model Registry’-Funktion. Die Mittel werden auch dazu verwendet, das Team zu vergrößern und die europaweite Marktpräsenz des Unternehmens zu stärken”, heißt es vom Startup.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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