26.01.2018

DAICO: Buterin schlägt Modell gegen Scam-ICOs vor

Mit dem ICO-Hype seit dem vergangenen Jahr kamen nicht nur seriöse Unternehmen zu viel Kapital. Ethereum-Founder Vitalik Buterin schlug kürzlich ein neues System vor, um Scam-ICOs zu verhindern: DAICO.
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Vitalik Buterin schlägt DAICO vor.
(c) TechCrunch: Vitalik Buterin bei der TechCrunch Disrupt San Francisco 2017.

Wer die Berichterstattung über ICOs der letzten Monate mitverfolgt hat, weiß: Nicht alle Projekte, die die Finanzierungsform nutzen, agieren seriös. Tatsächlich ist die Verlockung groß: Über ein Initial Coin Offering können Coins im Wert von mehreren Millionen US-Dollar auf der Wallet eines Unternehmens landen. Anders als bei klassischen Finanzierungsformen haben die ICO-Investoren aber durch ihr Investment per se keine Rechte. Sie haben eben Coins, die entweder performen, oder nicht. Die Initiatoren können sich mit der Summe, die beim ICO hereingekommen ist, also prinzipiell auch einfach ein schönes Leben machen. Und sie können dafür rechtlich nicht einmal belangt werden. Klar, das ist nicht überall so. Gerade für die bisherigen österreichischen ICOs wurden etwa Regelungen wie das „Gutschein-Modell“ genutzt, die so ein Verhalten verhindern. Dennoch: International gab es einige der beschriebenen Scam-ICOs. Ein Modell, sie zu verhindern, hat kürzlich Ethereum-Founder Vitalik Buterin vorgeschlagen: Den DAICO.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

2017 über vier Milliarden US-Dolar über Ethereum-ICOs

Dass so ein Vorschlag von Buterin kommt, kommt nicht von ungefähr. Denn der Großteil der bisherigen ICOs verlief über die Ethereum-Blockchain. Verkauft wurden mehrheitlich „ERC20-Tokens“. Das war auch bei den bisherigen österreichischen ICOs der Fall. Im Jahr 2017 flossen so weltweit umgerechnet mehr als vier Milliarden US-Dollar bei ICOs im Ethereum-System. Das einige davon sich als Betrug herausgestellt haben, ist eben auch Buterin, der für seine idealistischen Ansichten bekannt ist, ein Dorn im Auge.

Deutlich mehr Rechte für Investoren bei DAICO

Der von Buterin vorgeschlagene DAICO über die Ethereum-Blockchain könnte die Betrugsmöglichkeiten deutlich minimieren. Konkret soll beim DAICO nach dem Ende des Token-Verkaufes vorerst nur ein kleiner Teil des eingenommenen Geldes ausgeschüttet werden. Anschließend fließt das restliche Geld schrittweise. Sollte das Unternehmen zwischendurch eine Kapital-Aufstockung benötigen, kann diese von den Token-Käufern in einer Abstimmung genehmigt werden – die Emissionsrate wird dann erhöht. Wenn die Investoren mit der Unternehmensentwicklung aber nicht zufrieden sind, können sie sich ihr verbliebenes Geld über eine „Withdraw“-Funktion wieder auszahlen lassen. Der ganze Mechanismus läuft über einen Smart-Contract, den Buterin bereits skizziert hat.

Hintergrund: Synthese aus DAO und ICO

DAICO steht für „Decentralized autonomous Inital Coin Offering“. Der neue Ansatz stellt eine Synthese aus dem DAO („Dezentralized Autonomuos Organization“)-System und dem ICO-System dar. DAO galt eine Zeit lang als zukunftsträchtige Finanzierungsform über das Ethereum-Netzwerk, die der Crowd maßgebliche Mitbestimmungsrechte einräumte. Nachdem bei einem Hack auf DAO im Juni 2016 Millionen Ether gestohlen wurden, schien das Konzept gestorben. Mit dem DAICO will Buterin nun das jeweils Beste der zwei Konzepte zu einem stärkeren Modell kombinieren.

+++ Ethereum – eine Analyse +++


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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