22.12.2025
DAC8/CARF

Was sich bei der Krypto-Versteuerung 2026 ändert – und was Anleger:innen wissen müssen

Interview. Mit DAC8 und CARF kommen neue Regelungen bei der Versteuerung von Kryto-Assets auf Anleger:innen zu. Was diese dazu wissen müssen, erläutern Christian Massoner und Christoph Finsterer von EY Österreich.
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Christian Massoner und Christoph Finstere
Christian Massoner und Christoph Finsterer | Foto: EY

DAC8 (EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit) und CARF (OECD-„Crypto-Asset Reporting Framework“) schaffen einen neuen Standard für Steuer-Transparenz bei Kryptowerten: Nicht Anleger:innen, sondern Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker müssen Kundendaten zur steuerlichen Ansässigkeit sowie bestimmte Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden übermitteln, damit diese Informationen automatisch zwischen Staaten ausgetauscht werden können.

In der EU müssen die Regeln von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden und gelten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026; das erste Meldejahr ist 2026, der erste Datenaustausch ist für bis spätestens 30. September 2027 vorgesehen. Für Österreich liegt dazu ein Umsetzungsrahmen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 vor. Was die neuen Regelungen für Anleger:innen bedeuten, erläutern Christian Massoner (Partner, Business Tax Services, Steuerberatung) und Christoph Finsterer (Senior Manager, Business Tax Services, Steuerberatung) von EY Österreich.


brutkasten: Was ist die einfachste Erklärung für DAC8/CARF? Was ändert sich dadurch grundsätzlich im Vergleich zum bisherigen Status Quo, was die Versteuerung von Kryptowährungen angeht?

Christoph Finsterer: DAC8/CARF ist ein globales Projekt zum Austausch von Steuerdaten. Dadurch erhält das Finanzamt detaillierte Informationen über Krypto-Investments der Steuerpflichtigen, egal ob diese im Inland oder im Ausland liegen. Die Daten werden dabei von regulierten Dienstleistern aus allen teilnehmenden Staaten (derzeit 54, Tendenz steigend) eingemeldet und zwischen den Finanzverwaltungen automatisiert ausgetauscht.

Krypto-Investments von österreichischen Anleger:innen bei regulierten Dienstleistern, zu denen das Finanzamt in der Vergangenheit nur Daten vom Anleger bekommen hat, werden damit gegenüber dem Finanzamt transparent. Diese Entwicklung wird die Motivation zur Steuerehrlichkeit deutlich erhöhen.

Welche konkreten Daten müssen Krypto-Dienstleister unter DAC8/CARF künftig über ihre Kund:innen erfassen und melden – und wie granular sind diese Informationen (Transaktionen, Wallet-Adressen, Gegenparteien, Bewertungen in Euro)?

Christian Massoner: Einerseits werden persönliche Daten zur Identifikation der Kund:innen erfasst und gemeldet. Dies umfasst bei natürlichen Personen Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) und das Geburtsdatum. Andererseits umfasst die Meldung detaillierte Informationen zu durchgeführten Transaktionen.

Die Granularität ist hoch: Transaktionsdaten sind heruntergebrochen auf jedes Krypto-Asset und den Transaktionstyp zu melden, wobei jeweils Bruttogesamtwerte bzw. Marktwerte, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der Transaktionen zu melden sind. Erfasste Transaktionen sind insbesondere der Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets gegen Fiat, der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes Krypto-Asset und auch Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets, wie zum Beispiel ein Transfer auf eine Wallet sowie unter Umständen auch Staking, Lending und Wrapping.

Ab wann greift das praktisch: Ab welchem Datum beginnt die Datenerhebung, welches ist das erste Meldejahr, und wann könnte das erstmals bei Steuerpflichtigen spürbar werden – etwa durch Rückfragen oder Prüfungen?

Christoph Finsterer: Die Datenerhebung durch die Dienstleister wird ab Jänner 2026 erfolgen. Das erste Meldejahr ist 2026, wobei die Meldung bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen wird. Ab Sommer 2027 ist von Seiten des Finanzamts mit Prüfungen oder Rückfragen zu rechnen, wobei man dem Finanzamt eine gewisse Zeit für die Auswertung der Daten zugestehen wird müssen.

Theoretisch kann das Finanzamt aber auch bereits davor Ermittlungshandlungen setzen bzw. auch ohne aktive Ermittlungshandlungen Daten zugespielt bekommen – auch aus Zeiträumen vor 2026. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Entwicklungen, zum Beispiel Daten-DVDs oder die Panama Papers.

Welche Anbieter sind meldepflichtig – nur zentrale Börsen/Broker, oder auch Wallet-Provider, Zahlungsdienstleister, ATM-Betreiber und bestimmte DeFi-Frontends?

Christoph Finsterer: Das neue Melderegime umfasst Anbieter von regulierten Krypto-Dienstleistungen, wie den Betrieb einer Handelsplattform, das Verwahren und Verwalten von Krypto-Assets, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen oder andere Krypto-Assets sowie weitere Dienstleistungen.

Die Beurteilung des Anwendungsbereichs ist eng mit der regulatorischen Einstufung des Dienstleisters verknüpft und mit teils komplexen Rechtsfragen verbunden. In Einzelfällen besteht derzeit noch Rechtsunsicherheit, ob das neue Regime greift.

Wie wird „Krypto-Asset“ in DAC8/CARF abgegrenzt: Welche Rolle spielen Stablecoins, E-Money-Tokens und NFTs? Wo sind die größten Auslegungs- und Graubereiche zu erwarten?

Christoph Finsterer: „Kryptowert“ wird als digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dabei wird dieselbe Definition wie in der MiCAR verwendet.

Die Begriffe sind bewusst sehr breit gefasst, um alle Arten von Kryptowerten einzuschließen. Darunter fallen auch Stablecoins, einschließlich E-Geld-Token, sowie bestimmte NFTs. Ausgenommen sind lediglich digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nachweislich nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können.

Bemerkenswert ist, dass der Begriff des „Kryptowerts“ breiter ist als jener der „Kryptowährung“ im österreichischen Einkommensteuergesetz. DAC8/CARF und die österreichische Krypto-Kapitalertragssteuer (KESt) sind daher nicht deckungsgleich.

Muss ein Privatanleger jetzt aktiv etwas tun – oder ist das vor allem eine Pflicht für Börsen/Plattformen, die im Hintergrund passiert?

Christoph Finsterer: Die Umsetzung von DAC8/CARF trifft in erster Linie Börsen und Plattformen. Die KYC-Prozesse müssen angepasst werden. Neukund:innen dürfen ab Jänner 2026 grundsätzlich nur mehr mit einer DAC8-konformen Selbstauskunft aufgenommen werden.

Für Altkund:innen gelten Nachfristen zur Einholung fehlender persönlicher Daten. Plattformen sollten ihre Kund:innen entsprechend anleiten. Wichtig ist, dass Aufforderungen zur Datenbereitstellung ernst genommen werden – andernfalls kann es zu Einschränkungen oder Sperren von Transaktionen kommen.

Welche typischen Krypto-Aktivitäten werden dadurch wahrscheinlicher sichtbar für das Finanzamt?

Christian Massoner: In erster Linie wird die Existenz eines Bestands an Krypto-Assets für das Finanzamt sichtbar. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sämtliche Transaktionen systematisch nachzuvollziehen. Dies umfasst Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Transfers. Steuerpflichtige sollten daher von vollständiger Transparenz ausgehen.

Was bedeutet das für Menschen, die in den letzten Jahren Krypto gehandelt haben: Worauf sollten sie sich bei Nachfragen oder Prüfungen einstellen?

Christian Massoner: Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten systematisch ausgewertet und mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden. In der Folge ist mit Nachfragen zum Beginn der Investments sowie mit der Anforderung von Belegen zu rechnen.

Wer in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt hat, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro und liegt ein Vorsatz vor, ist das ordentliche Strafgericht zuständig.

In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Diese muss jedoch rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfolgen und setzt in der Regel auch eine rasche Nachzahlung voraus. Eine professionelle Beratung ist dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen sollte ein durchschnittlicher Anleger künftig sauber dokumentieren, um im Zweifel seine Steuererklärung nachvollziehbar belegen zu können?

Christian Massoner: Empfohlen wird eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen ab Anschaffung der Assets mit Originalbelegen. Dazu zählen insbesondere Orderbestätigungen, Transaktionslisten und Saldenbestätigungen.

Wesentlich sind Informationen zu Art des Krypto-Assets, Anzahl der Einheiten, Anschaffungszeitpunkt und -kosten, Veräußerungserlöse in Euro, Transaktionskosten sowie die vollständige Bewegungshistorie. Tools können hier erheblich unterstützen.

Auch bei KESt-endbesteuerten Einkünften sollten Belege aufbewahrt werden, da der KESt-Abzug nicht immer Endbesteuerungswirkung entfaltet.

Ab wann lohnt es sich, professionelle Hilfe (Steuerberater, Krypto-Steuer-Tools) zu nutzen?

Christian Massoner: Die Besteuerung von Krypto-Assets ist in Österreich ausgesprochen komplex. Ab einer höheren Anzahl an Transaktionen ist der Einsatz von Tools dringend zu empfehlen, da eine manuelle Berechnung kaum mehr praktikabel ist.

Bei nennenswerten Einkünften sollte die Auswahl und Anwendung solcher Tools mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Diese können die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

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Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer
Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer

Bunt, warm, lebendig und offen: So beschreibt Instahelp seinen neuen Auftritt. Die 2015 gegründete Plattform für Online-Therapie und psychologische Beratung hat gemeinsam mit Studio Furore Logo, Typografie, Farbwelt, Fotografie und Illustration neu entwickelt. Entstanden ist laut Aussendung alles in Graz.

Der Auftritt soll laut Aussendung ein Gegenentwurf zur häufig cleanen und zurückhaltenden Ästhetik des Gesundheitsbereichs sein. Das in der Aussendung als „schnell“ beschriebene Logo rückt ein Kernattribut der Plattform ins Zentrum: den garantierten Erstkontakt mit Psycholog:innen binnen 24 Stunden.

Nino Groß, seit Jänner Head of Brand & Communications bei Instahelp, formulierte laut Aussendung den Markenauftrag, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

Über sein Netzwerk kam er laut Aussendung mit Marie Pierer in Kontakt, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore. brutkasten hat bei beiden nachgefragt, was Gründer:innen und Marketingverantwortliche aus dem Projekt lernen können.

1. Die Marke laufend hinterfragen

„Man sollte wohl nie damit aufhören, seine Marke kritisch zu betrachten. Auch, wenn man etwas Ikonisches geschaffen hat“, sagt Groß. Spätestens wenn Markenelemente nicht mehr praktikabel oder im Kontext des Zeitgeists nicht mehr zielführend seien, sei es an der Zeit, etwas zu verändern.

Bei Instahelp sei die Ausgangssituation ideal gewesen: ein starkes Fundament und zehnjähriges Bestehen. „Die Grundidee war von Beginn weg, auf dem Bestehenden aufzubauen und es in die Zukunft zu tragen“, so Groß. Die Marke solle Strahlkraft über den Health-Bereich hinaus bekommen.

„Sei mutig.“: Der neue Auftritt von Instahelp soll laut Aussendung nicht klinisch oder distanziert wirken, sondern nahbar und selbstbewusst | © Studio Furore / Instahelp

2. Mit den W-Fragen beginnen

Als erste Best Practice nennt Groß die strategische Annäherung mit den wichtigsten W-Fragen: „Wozu machen wir das, wo wollen wir damit hin, welche Ziele soll die Marke erreichen, die sie bislang noch nicht erreicht hat?“

Pierer beschreibt den Ausgangspunkt ihrer Arbeit so: „Am Anfang steht für uns immer die Frage: Was wollen wir eigentlich vermitteln, wen wollen wir erreichen und was sollen Menschen fühlen, wenn sie mit der Marke in Berührung kommen?“

Darauf aufbauend entwickle Studio Furore ein Konzept mit einer klaren Herleitung. Daraus entstehe Schritt für Schritt die Brand Identity, von Logo, Farben, Typografie und Bildwelt bis hin zu Layoutsystem, Gestaltungselementen und Tonalität. Ziel sei ein Aha-Moment, „bei dem man versteht, warum etwas genau so gestaltet ist“.

3. Innen- und Außenperspektive zusammenbringen

Groß steuerte das Projekt in Abstimmung mit der Geschäftsführung und entwickelte das markenstrategische Konzept. Eingebunden waren außerdem die internen Design-Verantwortlichen, die den bisherigen Markenauftritt verantwortet hatten, sowie der CTO.

Diesen Mix zählt Groß zu den Best Practices des Projekts. Es gehe darum, jene, die den Markenkern gebaut haben, mit jenen zusammenzubringen, die ihn weiterentwickeln werden. „Diesen Wissenstransfer braucht es.“ Ebenso wichtig sei, offen und ohne Tabus zu diskutieren, was bleiben darf und was gehen muss. „Greift man die gesamte Identität an, ist das ein schmaler Grat.“

Dass die Entscheidungen im Unternehmen schnell fielen, hat Groß nach eigenen Angaben beeindruckt. Die Marke habe in ihrer Erscheinungsform seit zehn Jahren bestanden. „Von daher ist das keine kleine Intervention, wenn man an die gesamte Identität geht.“

4. Bei der Agentursuche das eigene Netzwerk nutzen

„Wir haben mehrere Angebote eingeholt, das sollte man immer“, sagt Groß. Ausschlaggebend sei im Endeffekt der persönliche Kontakt gewesen. Er kenne die Köpfe hinter Studio Furore schon lange und habe von ihnen nie etwas gesehen, das ästhetisch und handwerklich nicht auf sehr hohem Niveau gewesen sei.

Bei einem Mittagessen mit Pierer und Fotograf Kurt Bauer, der für die Bildwelt verantwortlich zeichnete, sei ihm nach ein paar Sätzen klar gewesen: „Die spüren die Marke.“

Startups und kleineren Unternehmen rät Groß, nach Möglichkeit persönliche Kontakte anzuzapfen, also Personen mit Erfahrung und guten Drähten in die Kreativwirtschaft. „Das spart einerseits Zeit und schützt vor Leerläufen. Andererseits ist es enorm wichtig für die qualitative Einschätzung.“

Der neue Markenauftritt von Instahelp: Die Bildwelt stammt von Fotograf Kurt Bauer | © Studio Furore / Instahelp

5. Konventionen brechen, wenn sie dem Ziel im Weg stehen

Die neue Marke tritt bunt und warm statt klinisch auf. „Ich sehe das eigentlich weniger als Mut, sondern vielmehr als Notwendigkeit“, sagt Pierer dazu. Psychische Themen seien gesellschaftlich schon stark mit Schwere und Unsicherheit behaftet. „Wie soll man Hoffnung vermitteln oder ein Gefühl des Aufatmens schaffen, wenn die Gestaltung genau diese Schwere noch verstärkt?“

Verharmlosen dürfe man das Thema dadurch nicht. „Aber ernst zu nehmen bedeutet nicht automatisch, dass etwas klinisch, kühl oder schwer aussehen muss.“ Dabei müsse jedes Element eine klare Bedeutung haben. „Es geht nicht einfach darum, ein schönes Logo oder eine bestimmte Farbe zu wählen. Die Gestaltung muss in sich stimmig sein und eine Geschichte erzählen.“

Für Pierer hat das Projekt auch eine persönliche Seite. In der Aussendung schildert sie, nach der Geburt ihres ersten Kindes selbst schwierige psychische Phasen erlebt zu haben. „Wenn ich damals von einem Angebot wie Instahelp gewusst hätte, wäre mir der Weg zur Unterstützung mit Sicherheit leichter gefallen.“

6. Mit kleinem Budget: wenige Dinge richtig machen

Startups mit kleinem Budget rät Pierer, sich am Anfang klar darüber zu werden, wofür man steht und was man vermitteln möchte. „Man braucht nicht sofort ein riesiges Branding oder unzählige Gestaltungselemente. Man braucht ein gutes Konzept.“

Ein durchdachtes Logo, eine passende Farb- und Typografiewelt und eine konsistente Bildsprache könnten schon viel bewirken. Pierer rät davon ab, Trends oder andere Marken zu kopieren, nur weil sie gerade gut funktionieren. Man solle herausfinden, was einen selbst besonders macht, und das konsequent sichtbar machen.

Außerdem solle das Erscheinungsbild flexibel bleiben und mit dem Unternehmen wachsen können. „Eine gute Markenidentität muss nicht von Anfang an riesig sein. Sie muss vor allem eine klare Idee haben.“

Die neue Markenidentität von Instahelp ist laut Aussendung inzwischen vollständig ausgerollt. Die Plattform arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 400 Psycholog:innen und hat bis dato rund 450.000 Beratungen durchgeführt.

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