02.04.2024
INSOLVENZ

Halbes Jahr nach halber Mio. Euro Investment: Wiener Startup muss saniert werden

Das 2015 gegründete Cybersecurity-Startup Cybertrap ist insolvent. Es wurde eine Sanierung ohne Eigenverwaltung beantragt.
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(c) Adobe Stock - Vitalii Vodolazskyi

Das 2015 gegründete Wiener IT-Startup Cybertrap setzt mit seiner Cybersecurity-Software auf eine sogenannte „Deception-Technologie“. Dabei werden Angreifer gezielt in eine eigens dafür geschaffene IT-Infrastruktur umgeleitet, noch bevor sie weiter in die tatsächliche Infrastruktur des Unternehmens eindringen können – und somit in die “Falle” gelockt. Innerhalb dieser fiktiven Umgebung kann der Angreifer systematisch beobachtet werden. Im Idealfall lässt sich auch die Identität der Angreifer feststellen.

Kapital für Cybertrap 2021 und vor einem halben Jahr

Damit konnte das Startup im Laufe der Zeit immer wieder auf sich aufmerksam machen. 2021 schloss Cybertrap eine Finanzierungsrunde über 1,62 Millionen Euro ab, wie brutkasten berichtete. Damals stiegen die drei Business Angels Clemens Foisner, Jürgen Kraupa und Adi Reschenhofer ein. Letzterer war als langjähriger Venionaire-Capital-Partner auch federführend bei einer weiteren Finanzierungsrunde über 500.000 Euro im vergangenen September durch den European Super Angels Club (ESAC) mit dem Fonds EXF Alpha. Im Zuge dessen wurde Reschenhofer auch ins Management aufgenommen. Mittlerweile fungiert er als CEO.

Insolvenz: Antrag auf Sanierung ohne Eigenverwaltung eingebracht

Doch nun, nur etwa ein halbes Jahr nach dieser Finanzierungsrunde, musste Cybertrap Insolvenz anmelden. Wie Angaben der Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV zu entnehmen ist, brachte das Unternehmen einen Antrag auf Sanierung ohne Eigenverwaltung ein. Detailinformationen zur Insolvenz, etwa zur Höhe der Passiva und zur Anzahl der Gläubiger:innen sind allerdings gegenwärtig nicht öffentlich.

CEO Adi Reschenhofer antwortete auf eine brutkasten-Anfrage um ein Statement: „Das Ziel ist es nun ohne zusätzliche Schulden den Weiterbetrieb der Cybertrap sicherzustellen. Daran arbeiten wir gerade unermüdlich.“ Zu Details wolle er sich erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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