10.05.2023

Cybercrime: Ein Viertel der Konsument:innen wurde schon Opfer von Fake-Webshops

Delikte gibt es nicht nur im stationären Handel. Auch der Online-Handel wird Schauplatz von Cyberdelikten - und das nicht selten: Über ein Viertel der Online-Shopper in Österreich sind bereits Opfer von Fake-Webshops geworden.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

Ladendiebstähle verursachen in Österreich jährlich einen Schaden von rund 500 Millionen Euro. Nicht nur die Zahl der Delikte im stationären Handel hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, auch Cybercrime im Online-Handel sei im Vorjahr deutlich angestiegen, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Was im stationären Handel in Form von Falschgeld, Vandalismus und Bandenkriminalität auftaucht, passiert im eCommerce in Form von Cybercrime-Attacken. “Je mehr Webshops, desto mehr damit verbundene Betrugsfälle”, meint Manuel Scherscher des Bundeskriminalamtes. Vor allem Krisenzeiten würden die Cybercrime- und Online-Betrugsrate in die Höhe schießen lassen, so der Experte: 2022 wurden hierzulande ganze 60.195 Anzeigen verzeichnet. So wurden unter heimischen Online-Händlern bereits 64 Prozent Opfer von Cyberkriminalität, 35 Prozent sogar mehrmals, so das Bundeskriminalamt.

Wie sieht Cybercrime im Online-Handel aus?

Um sich vor Cyberkriminalität und Betrug im Online-Handel zu schützen, sollten Konsument:innen wissen, wie Kriminalität in E-Commerce-Bereich vonstattengehen kann. Auf Platz eins liegt mit 61 Prozent der Cyber-Kriminalfälle Phishing, also der Versand von gefälschten E-Mails zur Beschaffung persönlicher Daten. Malware-Angriffe, also unbefugte Aktionen einer bösartigen Software im System des Opfers, liegen mit 52 Prozent auf Platz 2, Cyber-Erpressung durch Hacker mit 32 Prozent auf Platz 3.

Betrug im Onlinehandel zeigt sich auch konsumentenseitig – unter anderem durch unbeglichene Rechnungen, Identitätsschwindel oder durch die Nutzung falscher Namens- und Adressdaten. Fast jeder zweite Webshop in Österreich hat schon Erfahrung mit Kund:innen gemacht, die den Warenerhalt abstreiten, obwohl dieser nachgewiesen werden konnte, so die Studie des Bundeskriminalamtes.

Robert Spevak, Sicherheitsexperte des Handelsverbandes, rät Webshops, verschiedene Schutzmaßnahmen zu kombinieren, um das Betrugsrisiko so gering wie möglich zu halten. Sichere Zahlungsmethoden, eingeschränkte Lieferoptionen würden sich dabei als besonders erfolgreich herausstellen. E-Commerce-Gütesiegel würden sich positiv auf das Vertrauen von Konsument:innen auswirken – das bekannteste darunter das Trusted-Shops-Gütesiegel, gefolgt vom Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen.

Ein Drittel bereits Opfer von Online-Betrug

Negative Erfahrungen mit Schadsoftware wie Viren und Trojanern hatte bereits ein Drittel der österreichischen E-Commerce-Konsument:innen. 20 Prozent seien Opfer von Datendiebstahl durch Phishing oder Hacker-Angriffe geworden, 18 Prozent waren Opfer durch Betrug bei Online-Transaktionen. Digitale Erpressung traf mittlerweile schon jeden zehnten Konsumenten.

Obwohl Sicherheit für Online-Shoppende zu den wichtigsten Kaufkriterien zählt, wurden bereits ein Viertel der E-Commerce-Kund:innen in Österreich Opfer von Fake-Shops. Was hilft? Bewusstseinsbildung und Virenschutz-Programme, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will: “55 Prozent der Konsument:innen setzen auf regelmäßige Software-Updates.”

Um Cyberkriminalität im Onlinehandel vorzubeugen, haben das Bundeskriminalamt und der Handelsverband “Gemeinsam.Sicher im Online-Handel” ins Leben gerufen. Die Plattform soll heimischen Händler:innen bei der Etablierung einer sicheren digitalen Filiale helfen und jene in den laufenden Betrieb zu integrieren.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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